Dienstalter/-stufe

  • Hallo zusammen,


    über die Suchfunktion bin ich leider nicht wirklich fündig geworden.


    Ich werde nächsten Monat 27 und habe am 1.2. nach dem Referendariat eine feste Stelle (A13, Gym., NRW) angenommen.
    Wie genau wird in NRW das Dienstalter bzw. die Dienststufe berechnet? Derzeit bin ich auf der niedrigsten Stufe (3). Geht es wirklich nur nach Alter?


    Wrde mich freuen, Infos dazu zu erhalten, beim LBV ist nämlich leider derzeit kein Durchkommen.

  • Ja, nur nach Alter.


    Wenn ich mich nicht irre, beginnt die Rechnung mit 21. Wer also 21 ist, ist in Stufe 1, egal, wann der Dienstantritt ist. In der Besoldungstabelle sieht man dann, dass sich die Dienstaltersstufe alle paar Jahre erhöht. Mit 23 wäre man dann in Stufe 2, mit 25 in 3 usw.
    Ich weiß gerade nicht, wann der Rhythmus auf 3 Jahre umspringt, müsstest du mal nachsehen. Evtl. gibt es dann für dich nächsten Monat mehr Geld.

  • Mit 29 kommst du in die Stufe 5 und danach geht es erstmal im Dreijahresrythmus weiter.

  • Baden-Württemberg hat am 01.01.2011 von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen umgestellt. Berufsanfänger in A 13 fangen unabhängig vom Alter in Stufe 5 (die bisherigen Stufen 3 und 4 sind weggefallen) an und steigen nach drei Jahren, später nach vier Jahren in die jeweils nächste Stufe auf. Wer beim Einstieg unter 29 Jahren ist, profitiert von dieser Regelung.

  • Aber, um Jorges Beitrag zu ergänzen:


    "Erfahrungsstufe" heißt nach dem Dienstreformgesetz, dass JEDER Berufsanfänger in der ersten Stufe seiner Besoldungsgruppe, die mit einem Betrag belegt ist, anfängt.


    Wird also ein Quereinsteiger mit 38 Jahren erstmals Beamter, fängt er ebenfalls in Stufe 5 (das ist in Baden-Württemberg die erste Stufe, die einen Betrag ausweist) an. Das heißt weiterhin, dass dieser Querseinsteiger die Endstufe seiner Laufbahn eventuell nie erreicht!

  • Was aber durchaus zu rechtfertigen ist: jemand der mit 40 einen neuen Beruf einschlägt, wird nirgendwo außerhalb des öffentlichen Dienstes aus dem Stand das gleiche Gehalt bekommen, wie sein gleich alter Kollege, der in dem Beruf über 15 Jahre Erfahrung verfügt.

  • Naja, so direkt kann man den Vergleich zur freien Wirtschaft aber nicht ziehen.
    Zum Einen bringt ein Quereinsteiger in einen neuen Beruf auch immer Erfahrungen mit, so dass es nicht zwingend sein muss, dass er nur wie ein Berufsanfänger bezahlt wird.
    Zum Anderen hat man in der freien Wirtschaft bei hohem Bedarf in einem Sektor auch die Möglichkeit, mit dem zukünftigen Arbeitgeber das Gehalt frei auszuhandeln und kann so doch auch auf das Gehalt eines Kollegen mit 15 Jahren Berufserfahrung kommen. Oder dies zumindest nach einiger Zeit erreichen, wenn man entsprechende oder bessere Leistung zeigt.


    Diese Möglichkeiten hat man aber im öffentlichen Dienst nicht.

  • Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die bisherigen Dienstaltersstufen weiterhin für den Besoldungsaufstieg maßgebend sind, obwohl die Regierung dies zu vertuschen versucht, weil 'Erfahrungsstufen' sebst bei Kollegen schöner klingt.


    Beispiel:


    In der Besoldungsgruppe A 13 ist die erste mit einem (Euro-) Wert belegte Stufe 5. Den Stufen 1 bis 4 sind keine Werte zugeordnet.


    Kollege A zieht Studium und Referendariat zügig durch und wird im Alter von 25 Jahren in Baden-Württemberg in den Schuldienst übernommen.


    Kollege B wird erst im Alter von 29 Jahren eingestellt.


    Beide werden der Stufe 5 zugeordnet. Soweit so gut, denn beide sind Berufsanfänger. Beide sammeln drei Jahre Berufserfahrung, was Voraussetzung für das Aufrücken in Stufe 6 ist. Kollege B wird nach drei Jahren hochgestuft, Kollege A hingegen erst nach sieben Jahren. Warum? Die Antwort findet sich in § 100 LBesGBW Abs. 2 und 3:


    Absatz 2 Satz 2: Weist die neue Grundgehaltstabelle keinen entsprechenden Betrag aus, ... erfolgt die Zuordnung zu der Stufe der Besoldungsgruppe mit dem nächst höheren Betrag.


    Absatz 3 Satz 1: Mit der Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehalts der Anlage 6 beginnt das Aufsteigen in den Stufen nach § 31 Abs. 2. ... :thumbup:


    Der gute Jurist liest aber immer etwas weiter:


    Absatz 3 Satz 7: In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 verlängert sich die reguläre Laufzeit der Stufe, der der Beamte zugeordnet wird, um die Monate, die der Beamte nach dem am Tag vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht noch benötigt hätte, um den Betrag dieser Stufe zu erreichen. :cursing:


    Das heißt: Vor dem Inkrafttreten des neuen Landesbesoldungsgesetzes war Berechnungsgrundlage für die Einstufung das Besoldungsdienstalter und ist es durch diese versteckte Klausulierung auch weiterhin.


    Zügiges Studium und mehrjährige Erfahrungen junger Kollegen werden vom Land nicht honoriert. Wie ist das zu rechtfertigen?

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