Hi!
Mal eine Frage: Darf ich die Teilnahme an einer AG in die Zensurenfindung einbeziehen? Bspw. wenn ein Schüler im Chor mitsingt, dann eine bessere Musiknote geben?
Hi!
Mal eine Frage: Darf ich die Teilnahme an einer AG in die Zensurenfindung einbeziehen? Bspw. wenn ein Schüler im Chor mitsingt, dann eine bessere Musiknote geben?
Dürfen?
Kommt mir formaljuristisch zweifelhaft vor. Also wohl eher nicht. Man darf ja auch keinem Super-Fußballspieler eine bessere Note im Sport geben, weil er in seiner Freizeit Tore schießt. Und AGs sind juristisch gesehen wohl eher Freizeit, auch wenn sie Schulveranstaltungen sind. In den Noten soll - zumindest in BW - die Leistung im Unterricht gemessen werden. Für alles andere gibt es warme Worte im Zeugnis.
Ist ja in gewisser Weise auch richtig so. Nehmen wir an, ein Kind hat in der Zeit außerhalb des Unterrichts Dinge zu tun (muss die kranke Muterr pflegen oder was weiß ich). Weshalb soll es dann gegenüber Kindern, die freiwillig länger in der Schule sitzen, benachteiligt werden?
Kann man es trotzdem machen?
Sicher. Ist gängige Praxis und wird teilweise offen kommuniziert - an meiner letzten Schule wurden Schüler in der OS so ins Orchester "gepresst". Das gab gleich Zusatzpunkte und die Musikkollegen haben das auch offen gesagt, aus reinem Selbsterhaltungstrieb. Keine Punkte, keine Schüler. Als ich noch selbst zur Schule ging hatte unsere Nachbarschule das Unterrichtsfach "Orchester" in der OS - mit 15-Punkte-Garantie.
Nein, AGs werden auf dem Zeugnis separat aufgelistet. auch mit einer eigenen Bewertung. Ich hatte auch eine Schülerin dieses Halbjahr, die in der (fachbezogenen) AG einen "sehr gut" hatte und im Fachunterricht eine 3+ bekam. Ist nunmal so, man macht unterschiedliche Sachen...
Chili
Ich weiß, dass Schüler, die an einem Spendenlauf teilnehmen, eine bessere Sportnote bekommen können, wenn dies vorher so bekanntgegeben wurde und dass dies auch rechtlich abgesichert ist.
AGs könnten allerdings anders geregelt sein, wenn sie sowieso schon einen eigenen Zeugniseintrag aufweisen und mit Verrechnung einer Fachnote dann sozusagen doppelt gezählt würden.
ZitatOriginal von Matula
Hi!
Mal eine Frage: Darf ich die Teilnahme an einer AG in die Zensurenfindung einbeziehen? Bspw. wenn ein Schüler im Chor mitsingt, dann eine bessere Musiknote geben?
In NRW meines Wissens nicht. Für außerunterrichtliches Engagement gibt es bei uns entsprechende Zeugnisbemerkungen.
Ich kenne es aus eigener Erfahrung, dass mein ehemaliger Musiklehrer genau DAS gemacht hat. Damals haben wir das nicht hinterfragt.
Die Tatsache, dass jemand im Chor mitsingt, ist in meinen Augen keine objektivierbare Leistung, die in die Musiknote miteinfließen kann. Wenn jemand aber durch das Singen im Chor so sicher geworden ist und dadurch im Musikunterricht sich entsprechend einbringt, ist das eine andere Sache.
Gruß
Bolzbold
So wie ihr das schilder kenn ich das auch aus meiner Schulzeit. Ich mache das eigentlich nicht, habe aber Gegenteiliges gehört und wollte jetzt mal eure Meinung hören.
Danke!
Nun ja, es ist ein "probates", wenngleich unlauteres Mittel, um insbesondere in unteren Klassen Schüler dazu zu "überreden", in den Chor zu gehen.
In By ist das neuerdings erlaubt, allerdings nur, wenn der Schüler oder die Schülerin sich in besonderer Weise engagiert hat, also z.B. immer bei Schulkonzerten beteiligt war- einfach nur die Teilnahme reicht nicht aus. Und das liegt dann immer noch im Ermessen des Lehrers. Ich persönlich würde es nicht machen, weil das alles so schwammig formuliert ist.
Für die normale Teilnahme gibt es eine extra Bemerkung auf dem Zeugnis.
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