Vorgehen bei Diebstahlsverdacht

  • Hallo!


    Folgender Fall: einem Schüler aus der 6. Klasse wird das Handy gestohlen. Ein Schüler aus der 9. Klasse prahlt vor einigen Mitschülern seiner Klasse damit, dass er es gewesen sei, außerdem habe er das Handy bereits für 10 Euro verkauft.


    Mir als KL des 9.Klässlers wird diese Geschichte vom bestohlenen 6.Klässler erzählt. Er hat die Information über den prahlenden 9.Klässler (der bereits mehrfach in Disziplinargeschichten verwickelt war) von 3 anderen Schülern aus meiner Klasse erhalten.


    So. Ich habe zunächst die SL informiert und den 6.Klässler alles aufschreiben lassen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass mein Schüler tatsächlich der Täter ist. Es wird ein unangekündigtes Gespräch mit der SL und dem Schüler geben.


    Wie geht man generell mit solchen Diebstahlsverdächtigungen um? Ich sehe mich nicht als Polizeibeamtin, die Beweise beschafft, um den Verdächtigten dingfest zu machen oder vom Verdacht zu entlasten, will den Schüler aber auch nicht einfach so damit durchkommen lassen, wenn der die Tat einfach abstreitet.


    Wie würdet ihr euch verhalten?


    lg Klöni

  • Ich würde mich an die Polizei wenden. Die haben (zumindest hier) ein Team, dass sich nur mit Jugendlichen beschäftigt und auch zu solchen Gesprächen dazukommt. Ich finde, das hat dann ein anderes Gewicht und ist sehr ernst. u. A. auch weil der Schüler über die möglichen Strafen usw. hingewiesen wird.

  • Hallo nuki,


    das ist ein guter Tipp. Meinst du, man kann einen solchen Jugendpolizisten zum Gespräch dazuholen, ohne vorher die Eltern darüber in Kenntnis gesetzt zu haben?

  • Ja, finde ich schon. Ist ja nur ein Gespräch und keine Arrestmaßnahme oder so. Ich habe vorher auch nicht die Eltern informiert gehabt, weil es ja " rein informativ" ist und keine Anzeige oder so. Das wird dann erstmal nicht strafrechtlich verfolgt.
    Vielleicht würde ich zur Sicherheit noch Rücksprache mit der Schulleitung halten wie sie es handhaben will. Dann bist Du da abgesichert.

  • Ich würde auch die Gelegenheit nutzen und die Polizei mit einbinden.
    Auf keinen Fall würde ich es mir antun, hier selbst Detektiv zu spielen. Dies ist eine Gelegenheit, exemplarisch zu vermitteln, was bei einem Diebstahl passiert - oder passieren kann.


    Auf JEDEN Fall muss die Schulleitung informiert werden, falls Schulfremde (in diesem Fall die Polizei) in schulische Belange verwickelt werden sollen. Ohne Rücksprache mit der Schulleitung darfst du die Strafverfolgungsbehörden nur als Privatperson kontaktieren - nie als Vertreter der Schule.


    Falls du als Privatperson bei der Polizei anrufst, solltest du dir auch sicher sein, ob dein Anrif nicht ein Einschreiten der Polizei "von Amts wegen" auslöst - also ein Offizialdelikt vorliegt. Ein Handydiebstahl dürfte nicht darunter fallen - solange keine Erpressung damit verbunden ist. (was hier ja wohl nicht zutrifft)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ich denke auch, dass es Sache der Polizei ist. Das heisst, der Schulleiter muss eingreifen.
    An meiner Schule gab es auch einen Diebstahl. Nachdem der Schulleiter informiert wurde, hat er mit der Klasse gesprochen und klar gemacht, dass der Dieb/die Diebe eine gewisse Zeit hatten (2 Tage oder so was), um die gestohlenen Sachen zurückzugeben, sonst würde die Polizei eingeschaltet.

  • Hallo Alle,


    Rottenmeier: Nein, ich arbeite nicht in HH sondern in Bremen.


    Die SL ist informiert und wird bei dem ersten "Verhör" mit dabei sein. Wenn der Schüler behauptet, er habe das Handy irgendwo "gefunden" und wollte nur ein bisschen vor seinen Klassenkameraden prahlen, dann ist er natürlich fein raus.


    Ich werde berichten.


    Die Frage stellt sich, ob die Schule oder die Eltern des geschädigten Jungen eine Anzeige (gegen Unbekannt?) schalten sollten. Mein SL will das für die Schule übernehmen. Geht das überhaupt?


    laura: Gute Idee! Werde ich meiner SL mal vorschlagen.


    lg Klöni

  • Zitat

    Original von klöni
    Die SL ist informiert und wird bei dem ersten "Verhör" mit dabei sein. Wenn der Schüler behauptet, er habe das Handy irgendwo "gefunden" und wollte nur ein bisschen vor seinen Klassenkameraden prahlen, dann ist er natürlich fein raus.


    Nö, isser nicht. Dann wäre er nämlich verpflichtet gewesen, es beim Hausmeister bzw. Sekretariat abzugeben, statt es zu verhökern.

  • Zitat

    Nö, isser nicht. Dann wäre er nämlich verpflichtet gewesen, es beim Hausmeister bzw. Sekretariat abzugeben, statt es zu verhökern.


    Nicht, wenn er es außerhalb des Schulgeländes gefunden hätte.

  • Äh, doch, klar.
    Nur dann hätte er es im Fundbüro abliefern müssen. Ich nehme jedenfalls an, dass das Teil mehr Wert war als die 10 Euro, die er angeblich dafür gekriegt hat. Man ist in Deutschland verpflichtet, Fundstücke ihrem Besitzer zurückzugeben bzw. wenn man diesen nicht kennt, sie an adäquater Stelle (meist Fundbüro) zu hinterlassen.
    Davon abgesehen wäre das natürlich ein recht großer Zufall, wenn er das Handy eines Schülers der gleichen Schule irgendwo anders als in der Schule gefunden hätte...

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