Amtsarzt Übergewicht Verbeamtung

  • 1) Ich wusste, dass ich nach einem Jahr noch einmal zur Untersuchung musste.
    2) Wenn ich nicht beim Schulamt und bei der Bezreg Druck gemacht hätte, dass sie das Gesundheitsamt beauftragten, dann hätte ich wohl bis jetzt noch keine Lebenszeitverbeamtung. Meine Verbeamtung auf Probe lief am 3.3.11 ab. Ende Januar habe ich schon ständig angerufen, dass ich einen Untersuchungstermin bekommen müsste. Am 24. Februar hatte ich diesen dann endlich. Die Urkunde hielt ich am 28.3.11 in den Händen. Das war aber wegen des Termins nicht problematisch, weil ich nicht mit dem 3.3.11 wieder Angestellte wurde, sondern so lange Beamtin blieb, bis ich die Urkunde oder den Ablehnungsbescheid in Händen halten sollte. Deshalb brauchst du dich auch nicht so an den 13.9. zu klammern. ;)


    Ich würde an deiner Stelle beim Sachbearbeiter ins Arnsberg anrufen und fragen, ob du nochmal hin müsstest und ihm deine Situation erklären. Es kann also sein, dass du nicht mehr zum Amtsarzt musst. Wenn doch, dann sollte er deinen Untersuchungstermin in die Sommerferien legen oder deine Unterlagen schnellstmöglich nach Münster schicken.


    Ich wünsche dir viel Glück :super:


    Liebe Grüße
    Tamina

    • Offizieller Beitrag

    @Coco77/entnervt:
    Ich weiß grade nicht, wieso 2 verschiedene Nicks in den Beiträgen stehen ?( (gleiches Anmeldedatum, gleiche Beitragszahl, gleiche Person, nach dem, was du geschrieben hast - ist das ein Fehler im neuen Forum? ?( ), aber das glaube ich jetzt nicht wirklich. 8o Du wirst grade in einer neuen Schule in die Stundenverteilung eingeplant (das läuft doch nicht alles erst in den Ferien) und hast denen noch nicht einmal gesagt, dass du hochschwanger bist und wenige Tage nach den Ferien in die Elternzeit gehst? 8o Hast du eine Vorstellung, was das für die Schule bedeutet? Warum kannst du denen das denn nicht jetzt sagen? Ich habe ein ähnliches Verhalten einer Kollegin schon mal erlebt und es war für uns alle ein riesiges Problem, dann die Unterrichtsverteilung abzudecken. Wenn die Schule das doch nicht weiß, kann doch kein Ersatzlehrer als Vertretung gesucht werden.


    Glaub mir, ich habe vollstes Verständnis für alles, was mit Vereinbarkeit von Schule und Kindern zu tun hat, kann auch verstehen, dass du die Verbeamtung haben möchtest, aber wieso kannst du die Schule nicht frühzeitig informieren? ?( Ich fürchte, genau ein solches Verhalten ist einer der Gründe, warum Lehrer mit Kleinkindern es an manchen Schulen so schwer haben.


    Es hängen doch so viele Leute von dieser Information ab (Schüler, deren Unterricht eventuell nicht abgedeckt wird, Schulleitung, die mehrfach umplanen muss; Kollegen, die für dich einspringen müssen und notfalls dauerhafte Mehrarbeit machen müssen...). 8o

    • Offizieller Beitrag

    @Coco/entnervt:


    ich befürchte auch, dass es für dich ein sozial denkbar schlechter Start an der neuen Schule wird. Lehrer sind halt auch nur Menschen. Und ich habe schon einmal erlebt, wie eine Kollegin zerrissen wurde, die neu bei uns an die Schule kam und nach 5 Tagen am Anfang des Schuljahres (wie du) in Elternzeit ging. Sie kam nach ihrer Elternzeit wieder ... hatte es aber komischerweise (und unfairerweise) sehr schwer im Kollegium. Und hat sich kurz danach wieder versetzen lassen.


    Sicherlich ist das unfair. Aber wie du sagst, "ich denke da an mich", haben halt auch weite Teile des Kollegiums an sich und die Schüler gedacht.


    Um das Ganze etwas abzufedern, solltest du es der Schule auf jeden Fall frühest möglichst mitteilen. (Wie gesagt, es ist unfair vom Kollegium, aber sie sind auch nur Menschen.)


    Zum Problem: "Coco" und "entnervt": es muss noch ein Fehler im System sein, denn wenn man auf das Profil von "entnervt" geht, kann man die vcard von coco herunterladen.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: das oben sollte ein sachlicher Beitrag sein. Ich mache entnervt keinerlei Vorwürfe, will ihr nur sagen, wie es im Kollegium ankommen kann.
    Nachtrag 2: hm, ich glaube, meine Kollegin ging damals auch nicht in Elternzeit, sondern in Mutterschutz. Kam aber, wie gesagt, erst nach der Elternzeit wieder.

  • Glaub mir, ich habe vollstes Verständnis für alles, was mit Vereinbarkeit von Schule und Kindern zu tun hat, kann auch verstehen, dass du die Verbeamtung haben möchtest, aber wieso kannst du die Schule nicht frühzeitig informieren? ?(

    Ich denke das hängt mit der Genehmigung des Versetzungsantrags zusammen, wenn ich das richtig verstanden habe. Sie will vielleicht abwarten bis sie sicher versetzt ist.

    werde ich es der neuen schule nach meiner versetzung, also zu beginn der ferien, mitteilen, so dass man mich clevererweise nicht erst wirklich in den stundenplan einbaut.

  • @ annasun: Dennoch sollte sie fairerweise (im Interesse ihrer neuen Kollegen, der SL, den Schüler und Eltern) rechtzeitig sagen, dass sie in Elternzeit geht. Zu viel hängt davon ab ... Wenn sie erst zu Beginn der Ferien sagt: "Ich gehe im Übrigen 5 Tage nach den Ferien in Elternzeit" und der Stundenplan bereits erstellt wurde (was mit großer Wahrscheinlichkeit bereits geschehen ist und man sie mit eingeplant hat, da man ja nichts von ihren Absichten weiß), müsste man erneut den Stundenplan umstellen, nach einer Vertretungskraft suchen (was sich in den Sommerferien schwierig gestaltet). Dieses kann wie meine Vorredner bereits gesagt haben, für Unmut sorgen. entnervt / Coco sollte auch bedenken, dass sie mit der neuen SL noch längere Zeit auskommen muss und sie ihr auch Beurteilungen schreiben muss (und sei es nur im Falle einer möglichen Beförderung). Auch mit den neuen Kollegen muss sich längere Zeit auskommen ....
    Alles andere ist ziemlich egoistisch (ich kann verstehen, dass coco / entnervt die Versetzung / die Lebenszeitverbeamtung wichtig ist).


    Die Frage ist ohnehin ob der Antrag genemigt wird. Eine Kollegin hat auch Elternzeit genommen. Ihre Elternzeit lief kurz nach den Sommerferien aus. Sie wurde von der SL gebeten direkt nach den Ferien wieder zu kommen, damit man diese kurze Zeit nicht überbrücken musste durch Stundenplanumstellen, Vertretungen anderer Kollegen etc.


    Und wenn einem die Lebenszeitverbeamtung so wichtig ist und man auf eine Verbeamtung hinarbeitet und sich dafür abrackert, so sollte man mit der Schwangerschaft solange warten bis man sein "lebenslänglich" hat (es soll Verhütungsmethoden geben) ... :ka:




    Wie die referendarin schrieb: Ich habe Verständnis dafür, wenn ein Elternteil in Elternzeit geht, nur Teilzeit arbeitet, aber eine gewisse Rücksichtsnahme sollte dennoch gewährleistet sein.

  • Flipper79:


    Ja , aber vielleicht weiß sie ja noch gar nicht, in welche Schule sie kommt, weil sie noch nicht versetzt wurde. So meinte ich das. Wenn man bei uns einen Versetzungsantrag stellt, dann bekommt man die Schule oft sehr kuzfristig mirgeteilt (bei Versetzung in einen anderen Teil des BL) bzw. bestätigt (bei Versetzung innerhalb der Stadt/Landkreis an eine bestimmte Schule) und kann froh sein, wenn man es Anfang der Ferien weiß.


    Gruß
    Anna

    • Offizieller Beitrag

    Ich steh zu dem, was ich geschrieben hab. Und bei allem Verständnis für eigene Interessen sollte Dir bewusst sein, dass Du an der Schule noch ein paar Jahre sein willst. Dich mit so einer Aktion erstmal unbeliebt zu machen ist natürlich Deine Angelegenheit, aber dann musst Du, weil es ja Deine Interessen sind auch damit leben können, dass für Deine Interessen in der näheren Zukunft vielleicht nicht so viel Entgegenkommen seitens der Schule zu erwarten ist.


    Und was das Übergewicht anbelangt: ich hab es noch nicht erlebt, dass jemand aufgrund der Schwangerschaft und seines daraus resultierenden Gewichts Schwierigkeiten bekommen hat.

  • @ annasun: Eine Kollegin von mir wusste bereits längere Zeit wann und wohin sie versetzt wurde ...Es kann sein, dass es bei euch in NRW anders ist.
    Und fairerweise hätte ich im Antrag den Umstand, dass ich in Elternzeit gehen möchte gleich mit erwähnt ...

    • Offizieller Beitrag

    Flipper79:


    Ja , aber vielleicht weiß sie ja noch gar nicht, in welche Schule sie kommt, weil sie noch nicht versetzt wurde.

    In NRW weiß man das in der Sek I in der Regel schon einige Zeit vor den Sommerferien. Es ist allerdings so, dass man die Elternzeit erst 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes beantragen muss, also in der Regel (wenn man kein Frühchen hat, hat man 8 Wochen Mutterschutz, sonst 12 Wochen) bis eine Woche nach der Geburt. Das heißt, es wäre wohl theoretisch möglich, die Elternzeit erst einige Zeit nach der Versetzung zu beantragen. Ob diese genehmigt wird, ist eine andere Sache. Es wurde hier ja schon geschrieben, dass es bei Lehrern in NRW so ist, dass es nicht ganz einfach ist, Elternzeit zu Terminen zu beantragen, die in unmittelbarer Nähe der Sommerferien liegen (mal abgesehen von dem Fall, dass das Kind in den Ferien geboren wird oder der Mutterschutz in den Ferien endet und man unmittelbar im Anschluss als Mutter Elternzeit möchte - bei den Vätern stellt sich NRW da schon mehr an, aber das ist ein anderes Thema).

    • Offizieller Beitrag

    Und bei allem Verständnis für eigene Interessen sollte Dir bewusst sein, dass Du an der Schule noch ein paar Jahre sein willst. Dich mit so einer Aktion erstmal unbeliebt zu machen ist natürlich Deine Angelegenheit, aber dann musst Du, weil es ja Deine Interessen sind auch damit leben können, dass für Deine Interessen in der näheren Zukunft vielleicht nicht so viel Entgegenkommen seitens der Schule zu erwarten ist.

    Und grade, wenn du kleine Kinder hast und vielleicht Teilzeit arbeitest, wirst du sehr auf das Entgegenkommen der Schulleitung angewiesen sein.

  • also


    1) zum nick.. ich hab meinen nick geändert, da ich entnervt auf dauer nicht so passend fand


    2) ich kann gar nicht direkt in elternzeit gehen, da die versetzung damit ungültig würde.. bei mir handelt es sich nicht nur um eine versetzung des ortes, sondern auch um eine versetzung der schulform..und auf die hab ich einige jahre gewartet und die "werf ich jetzt nicht hin" (ich wechsel von einer gesamtschule zurück an eine grundschule)


    3) ich kann meiner neuen schule noch gar nicht bescheid geben, da ich noch gar nicht weiß wo ich hin komme... ich habe schon einige male beim neuen schulamt angerufen.. die antwort war.. wir sind noch nicht soweit.. evtl. im mai...


    4) ich bekomme ja komplett neue sachberabeiter..ich kenn da noch niemanden in der neuen bezreg..meine akte geht wohl erst mai/juni dahin.. ich hatte schon mal dort angerufen bzgl. der verbeamtung und der anzahl der gutachten bzgl. der revisionen.. man ist dort wenig hilfreich, wenn man noch nicht "wirklich" da ist.. da bekommt man keine verbindlichen aussagen.. da man für mich ja noch nicht zuständig wäre..... also von daher..


    5) wie sollte ich in meinem vesertzungsantrag angeben, dass ich schwanger bin... unsere anträge mussten im august 2010 gestellt werden.. ich wurde sowohl erst im september schwanger und auch verbeamtet.. beide "neuen umstände" waren mir also zum zeitpunkts des antrags nicht bekannt.


    6) zum thema verhütung... sorry.... dazu sag ich einfach mal nichts.. ich denke du kennst gar nicht die umstände... wir sind sehr froh, dass ich überhaupt schwanger geworden bin.. (sorry, aber den kommentar von dir flipper find ich einfach mehr als unpassend)... viele dinge sind nicht so planbar..und da es sich jetzt nur noch um "wenige tage" bis zum lebenszeitverbeamtung sind.. möchte ich das noch vor der elternzeit "organisieren".. that's it..


    lg coco

    3 Mal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • 3) ich kann meiner neuen schule noch gar nicht bescheid geben, da ich noch gar nicht weiß wo ich hin komme... ich habe schon einige male beim neuen schulamt angerufen.. die antwort war.. wir sind noch nicht soweit.. evtl. im mai...

    Nunja zum einen würde ich an deiner Stelle dann der betreffenden Schule Bescheid geben, sobald du weißt an welche Schule du kommst und nicht - wie du zu Beginn geschrieben hast - erst zu Beginn der Sommerferien. Zum anderen könntest Du - wenn nicht schon geschehen - zumindest tdem Schulam von deinen Plänen berichten bzw. der Bezreg breits jetzt einen Antrag auf Elternzeit vorlegen! In diesen Antrag kannst du ja reinschreiben, dass du noch nicht weißt, an welche Schule du kommst. Somit wäre die neue Schule bereits "vorgewarnt"

  • Zum anderen könntest Du - wenn nicht schon geschehen - zumindest tdem Schulam von deinen Plänen berichten bzw. der Bezreg breits jetzt einen Antrag auf Elternzeit vorlegen! In diesen Antrag kannst du ja reinschreiben, dass du noch nicht weißt, an welche Schule du kommst.

    Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn, denn Elternzeit kann erst nach der Geburt angemeldet werden, alles andere hat keinerlei rechtliche Bedeutung und kann beliebig geändert werden. Das Schulamt kann sich also auch nicht darauf verlassen, sondern muss eh erst auf die Geburt warten und die gültige Anmeldung warten!

  • @ kleiner grüner frosch


    ich habs auch fast nicht geglaubt.
    hab ursprünglich auf primarstufe studiert.
    mein examen war auch sehr gut allerdings sagte mir meine ehemalige rektorin, dass es auf grund meines übergewichts evtl schwer werden würde an einer grundschule eine stelle zu bekommen.
    und bei meiner ausbildungsschule war leider nichts frei. (da es ja zum teil 80-90 bewerber auf eine feste stelle sind.. zumindest in meiner gegend..man kann das ja mittlerweile "einsehen" bei leo)
    so bewarb ich mich "damals" nur im sek1 bereich. versuchte es erst gar nicht an einer grundschule und war innerllich auch überzeugt das richtige zu tun...
    naja sagen wirs mal so... nach 1/2 jahr war klar... die entscheidung war für mich falsch und da ich eh angestellt war bewarb ich mich 2 jahre danach zum 1. mal "zurück"..


    1. wunsch grundschule, dann real, dann haupt... ich war sicher, dass man mich (allein wegen mathe/kr) nicht aus dem sek1 bereich rauslassen würde, aber irgendwie hatte ich glück.
    als ich dann im winter meinen bescheid bekam, dass ich versetzt würde und dann noch an eine grundschule war ich überglücklich...


    von daher DAS will ich mir nicht entgehen lassen... die sachbearbeiterin im verstzungsbüro sagte mir selbst.. auf keinen fall übergangslos in eltermzeit.. dann ist das alles hinfällig-.


    jetzt wo ich einmal so ein glück habe (sei es mit der versetzung, und dann auch noch der verbeamtung für die ich mir echt den ar.... aufgerissen habe).. so will ich halt formal nichts falsch machen, so das es wirklich klappt.:-)


    von daher hätte ich gerne erst alles schriftlich (hoffe dass der ein oder andere das verstehen kann)...


    sooo.. mehr kann ich dazu gar nicht mehr sagen:-)


    wir werden sehen...


    lg coco

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, gratuliere. Ich habe eine ähnliche Odyssee hinter mir, daher weiß ich, wie schwer es ist, von der SEK 1 wieder ind die Grundschule zu rutschen. Bereut habe ich es aber noch nicht. ;)


    Aber denk halt dran: wenn du es dir nicht gleich an der neuen Schule "verscherzen" willst, sag denen so früh Bescheid, wie du kannst. Schulleitungen an der Grundschule sind Schwangerschaften gewöhnt (passieren aufgrund des starken Frauenüberhangs dort ständig), nur wissen sollten sie es halt, damit sie planen können.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: ich hatte vorher nicht mitbekommen, dass du an eine Grundschule willst. Wenn es nicht gerade eine seeehr große Grundschule ist, werden dort die Stundenpläne in der Regel auch erst in den Ferien gemacht.

  • Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn, denn Elternzeit kann erst nach der Geburt angemeldet werden, alles andere hat keinerlei rechtliche Bedeutung und kann beliebig geändert werden. Das Schulamt kann sich also auch nicht darauf verlassen, sondern muss eh erst auf die Geburt warten und die gültige Anmeldung warten!


    .. nj aber zumindest sollte man es im eigenen Interesse schon mal im Vorfeld andeuten -auch wenn es juristisch keine Bedeutung hat. Zumnindest würde ich es so machen ...


    @ Coco: Glückwunsch, dass du es wieder an eine Grundschule geschafft hast. Hoffe, dass du an deiner neuen schule glücklich wirst ...

  • .. nj aber zumindest sollte man es im eigenen Interesse schon mal im Vorfeld andeuten -auch wenn es juristisch keine Bedeutung hat. Zumnindest würde ich es so machen ...


    Was aber soll ein Schulamt oder eine Schule mit einer Andeutung dazu anfangen, gerade in der Grundschule? Sie darf ja deswegen niemanden benachteiligen, also demjenigen nur noch Einzel- oder Fachunterricht geben usw.


    Hilft also niemandem.

  • Was aber soll ein Schulamt oder eine Schule mit einer Andeutung dazu anfangen, gerade in der Grundschule? Sie darf ja deswegen niemanden benachteiligen, also demjenigen nur noch Einzel- oder Fachunterricht geben usw.


    Hilft also niemandem.

    Nj schon! Die Schule bräuchte sie gar nicht erst einplanen, wie Coco bereits vorher andeutete. Gerade in einer Grundschule ist es wichtig, dass die Kids eine gewisse Kontinuität haben und nicht bereits nach einer Woche einen neuen Lehrer bekommen ...der Stundenplan muss nicht erneut umgestellt werden ... Außerdem kann sich die Schule breits frühzeitig um eine Vertretungsstelle kümmern ... die Sl wäre sicherlich auch dankbar aus genannten Gründen ...

  • Die Schule bräuchte sie gar nicht erst einplanen, wie Coco bereits vorher andeutete.

    Aber genau dies darf eben die Schule aus rechtlichen Gründen nicht machen. Solange nicht sicher angemeldet ist, ist jedes Ausplanen aus dem Grund einer Ansage von "Vielleicht mache ich das und das dann und dann, wenn das so und so luft" eine Diskriminierung und deshalb wird sich da wohl kaum ein Stundenplaner darauf einlassen!

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