GS-Empfehlung Ba-Wü

  • Wer weiß, ab welchem Schuljahr die Grundschulempfehlung in Ba-Wü fällt??? Ich soll nächstes SJ womöglich eine vierte Klasse übernehmen :S , weil die Drittklasslehrerin jetzt schwanger ist ...jetzt würde ich gerne wissen, ob die GSE nächstes SJ schon fällt oder erst 12/13....
    Ich kann auf den "sicheren" Seiten keine Info dazu finden ?( ... Wer kann mir weiterhelfen?

  • umpf.... das macht die Sache dan aber nicht besser.... dann werde ich mich bei den Eltern wohl ziemlich unbeliebt machen....

  • warum denkst du, dass du dich unbeliebt machst?
    ich finde, dass um die GSE ein viel zu großes "gehabe" auf lehrerseite gemacht wird.
    man würfelt ja nicht... man hat leistungen und das verhalten der kinder.
    ich bin da auch rigoros gewesen letztes jahr.


    eltern finden sowiso immer etwas, wenn sie was suchen... :)

  • unbeliebt deshalb, weil die Kollegin, die jetzt noch in 3 unterrichtet sehr "Eltern- und Schülerfreundliche" Noten gibt, die leider nicht im geringsten mit den Anfordrungen in 3/4 übereinstimmen - und da ich andere Ansprüche und Vorstellungen habe, werden da Probleme nicht vermeidbar sein... ich habe schomal mit dieser Kollegin parallel in 3/4 gearbeitet und selbst die VERA hat sie so korrigiert, dass die Ergebnisse etwas verzerrt waren...
    Die Kinder, die jetzt auf dem Gymi sind aus ihrer letzten Klasse haben ganz schön zu kämpfen.
    Außerdem fand ich beim letzten Durchgang die Zeit in Klasse 4 sehr kurz um aussagekräftige Ergebnisse zu bekommen - meine Beobachtungen stammten oft auch aus Klasse 3 - und die fehlt mir ja dann.
    Aber egal, wird schon irgendwie gehen...

  • Hallo ihr "Landsfrauen/-männer",


    in der Presse hatte ich es so verstanden, dass es bereits keine verbindliche Empfehlung mehr gibt für die Kinder, die ZUM Schuljahr 12/13 in Klasse 5 wechseln, das wären ja dann die Viertklässler des nächsten Schuljahres. Für mich ist es auch aktuell - ich gebe Klasse 4 ab und werde voraussichtlich auch wieder eine 4. übernehmen - umständehalber. Ideal finde ich es auch nicht direkt in Klasse 4 einzusteigen, aber machbar ist es. Ich spreche aus Erfahrung - die Eltern waren da voller Bedenken, die Kinder haben sich ganz schnell an die neue Lehrerin gewöhnt und es lief sehr gut, wir kamen auch gut durch die gefürchteten GSE..


    Warten wir also mal ab, was da im nächsten Schuljahr auf uns zu kommt. Nur nicht verrückt machen lassen...


    Liebe Grüße
    sunshine_lady

  • ... was bedeutet Grundschulempfehlung?


    Dass die Schule sagt, du MUSST in diese oder jede Schlform? Oder KANNST?


    Was heißt diese fällt?

  • In Ba-Wü (und in Bayern auch, soviel ich weiß) gibt es im März (seither) der 4.Klasse einen bindenden Notendurchschnitt der beiden Fächer M und D (alle Noten bis dahin) nach dem die Kinder den 3 Schularten "zugeteilt" werden. Es gibt aber immer eine ausführliche Beratung der Eltern. Die Eltern haben auch verschiedene Möglichkeiten, die GSE anzuzweifeln und überprüfen zu lassen, wenn sie nicht einverstanden mit der "empfohlenen" Schulart sind...

  • Wir in Bayern haben Empfehlungen für die 3 Schularten , die sich aus dem Schnitt D,M ,HSU ergeben. Erreichen sie diesen Schnitt nicht, können sie den Probeunterricht besuchen. Letzendlich entscheidet also doch der Elternwille. Alle Kinder, egal welcher Schnitt, können ja in den PU gehen (so denn sie nicht grottenschlecht sind) und die meisten bestehen diesen auch. So jedenfalls bei uns.

  • Wir in Bayern haben Empfehlungen für die 3 Schularten , die sich aus dem Schnitt D,M ,HSU ergeben. Erreichen sie diesen Schnitt nicht, können sie den Probeunterricht besuchen. Letzendlich entscheidet also doch der Elternwille. Alle Kinder, egal welcher Schnitt, können ja in den PU gehen (so denn sie nicht grottenschlecht sind) und die meisten bestehen diesen auch. So jedenfalls bei uns.


    Das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Bei uns bestehen die meisten Kinder nicht. Es entscheidet also nicht der Elternwille. Was ist mit denen, die nicht bestehen? Haben die Eltern es da nicht geschafft, ihren Willen klar zu äußern??? ?(



    Bibo

  • Einen Probeunterricht wie in Bayern gibt es so in Ba-Wü nicht. Die Kinder, die die Empfehlung für die gewünschte Schulart (also Gym oder RS) nicht bekommen haben, können an einem sog. Beratungsverfahren (Beratungslehrer führt versch. allg. Begabungstests durch, spricht eigene Empfehlung ab, erneute Abstimmung in der Klassenkonferenz) oder gleich an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.


    Die neue, grün-rote Landesregierung möchte die Empfehlung in dieser Form abschaffen und durch eine Beratung plus unverbindliche Empfehlung ersetzen. Wie das dann in der Praxis aussieht, weiß aber noch keiner. Vermutlich werden dann die weiterführenden Schulen auswählen, wahrscheinlich auch nach Notendurchschnitt. Oder wie läuft das in den Bundesländern, die keine verbindliche Empfehlung haben? Wäre schön, wenn ihr das kurz erläutern würdet - bin gespannt, was mich dann in Zukunft erwartet...


    Grüße, sunshine_lady

  • Ohne verbindliche Empfehlung gehen die Kinder auf die Schulformen/Schulen, die die Eltern wünschen. Es darf keinem Kind verweigert werden, eine bstimmte Schulform zu besuchen, dazu gibt es z.B. in Hessen jeweils zugeordnete Schulen, die die Schüler aufnehmen müssen. (ich kann grad nicht ganz klar schreiben, darum ein Beispiel) Lotta möchte gerne aufs Gymnasium. Sie will nicht in die nächstgelegene Gesamtschule mit Gymnasialzweig sondern in die nächste Stadt. Dort lehnen aber Gym A und Gym B ab (aus welchen Gründen auch immer, seltenst der reine Notendurchschnitt, teils durch Losen, teils durch Bewerbungen (ja). Aber: Lotta hat ein Recht gymnasial beschult zu werden, also wird sie auf jeden Fall!!! in der nächstgelegenen Schule aufgenommen - ob mit RS- oder Gymempfehlung ist hierbei egal.
    Wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass die meisten Eltern sich an die Empfehlungen halten. Bei uns sind es im Jahrgang höchstens 1-2 Eltern, die nicht übereinstimmen. Scheitern tun sie mit oder ohne Empfehlung, Schaffen tun sie es auch mit oder ohne Empfehlung --> Aber das ist ja grad gar nicht die Frage. :)


  • Das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Bei uns bestehen die meisten Kinder nicht. Es entscheidet also nicht der Elternwille. Was ist mit denen, die nicht bestehen? Haben die Eltern es da nicht geschafft, ihren Willen klar zu äußern??? ?(



    Bibo


    Sorry, habe mich nicht ganz klar ausgedrückt. BEI UNS bestehen die Kinder den PU in der Regel und können ins Gym oder RS gehen; selbst wenn nicht, können sie mit Elternwille gehen.


    Nach dem neuen KM Beschluss sieht es so aus:


    Aus dem KM Bayern:


    "Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt. "

  • ittak: Die neue Regelung besagt "nur", dass Kinder weiterhin eine 3 und eine 4 im Probeunterricht brauchen, um ihn zu bestehen. Bei 4 und 4 gilt der PU als NICHT bestanden - und der Elternwille greift, das heißt sie dürfen TROTZDEM gehen".
    Aus meiner Erfahrung (3 Jahre PU durchgeführt) scheitert die Mehrzahl der Kandidaten im PU, die gymnasiale Nichteignung tritt dermaßen klar zu Tage, dass das Ergebnis 4+4 in weiter Ferne liegt.
    Und die 4+4 Kandidaten vom letzten Jahr haben sich inzwischen wieder aus dem Gym verabschiedet. Die Eltern wurden damals schon beraten und ihnen nahegelegt, es nicht darauf anzulegen... aber gegen den Elternwillen ist manchmal kein Kraut gewachsen. ;)

Werbung