gesplittetes Elterngeld auf zwei Jahre beim 2. Kind, wie wäre es beim 3.?

    • Offizieller Beitrag

    Komplizierte Überschrift, habe es aber irgendwie nicht kürzer fassen können.


    Vor der Geburt unserer Tochter habe ich eine volle Stelle gehabt. Nach einem Jahr habe ich im Mai wieder begonnen mit 12 Stunden, ab August 17 Stunden. Nun erwarte ich im Dezember unser zweites Kind. Da ist mir die Berechnung des EG klar: 12 Monate vor Geburt, Elterngeldmonate ausgenommen. Also 5 Monate Gehalt 17 Stunden, 3 Monate 12 Stunden, die restlichen 4 Monate werden von vor der ersten Geburt genommen, also volles Gehalt.


    Nun gibt es ja die Möglichkeit, sich das EG über zwei Jahre auszahlen zu lassen. Sollte Nr. 3 dann in diesen zwei Jahren kommen, wie geht das dann? Gilt dann auch, dass EG-Monate nicht zählen und man wäre finanziell wie beim zweiten gestellt? Oder hat man sich ausgetrickst, weil das nur für die üblichen 12 Monate gilt?


    Ich werde auch noch googeln, aber da ich den Eindruck habe, dass bei Lehrern die 3-Kinder-Dichte recht hoch ist, guck ich mal, ob das hier jemand weiß :)

    Bolzbold #5

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  • Nun gibt es ja die Möglichkeit, sich das EG über zwei Jahre auszahlen zu lassen. Sollte Nr. 3 dann in diesen zwei Jahren kommen, wie geht das dann? Gilt dann auch, dass EG-Monate nicht zählen und man wäre finanziell wie beim zweiten gestellt? Oder hat man sich ausgetrickst, weil das nur für die üblichen 12 Monate gilt?


    Ob gesplittet oder nicht ist egal, es zählt nämlich immer nur der Elterngeldbezug und der beträgt maximal 14 MOante, alles andere ist nur Elterngeldauszahlung.



    Allerdings kann ich dir nicht ganz folgen bei deiner ersten Rechung.



    KOmmt das Kind im Dezember zählen die Monate Dezember 2010 bis November 2011.


    Da du scheinbar bis Mai (oder hast du am 1.5. wieder angefangen zu arbeiten?) noch Eltengeld bezogen hast, wären es dann nur Juni bis November. Sind bei mir zumidnest nur 6 Moante und somit 6 Monate von vor der letzten Geburt.


    Selbst wenn es mit Mai wäre, wären es immer noch mindestens 5 von vorher!

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Antwort, sowas habe ich vermutet.
    Ich habe zum 1.5. wieder begonnen, also hatte ich jetzt gerechnet: Mai, Juni, Juli 12 Stunden, August, Sep., Okt., Nov., Dez. 17 Stunden. Das sind dann 8 Monate und die anderen vier von vorher. Oder hab ich ´nen Denkfehler?

  • Vergisst du da nicht gerade die Mutterschutzzeiten? Dort hast du doch kein Elterngeld bezogen, sondern deine Bezüge weiterbekommen.


    Wieso vergisst sie die Mutterschutzzeiten? die Geburt ist im Dezember, deshalb darf der ganze Dezember auch nicht mehr genutzt werden. Andere Mutterschutzzeiten hat sie soch nicht dabei.



    jotto-mit-schaf:


    Ja, du darfst den Dezember nciht mehr mitzählen, wenn da das Kind kommt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Antworten, dann war also der Dezember falsch. Auch nicht schlecht, ein Monat mehr volles Gehalt für die Berechnung :)

    Bolzbold #5

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