Definition von "Schulveranstaltung"

  • Hallo,


    habe mal eine rechtliche Frage: Was genau zählt zu "Schulveranstaltungen" bzw. was ist keine Schulveranstaltung?


    Welche rechtlichen Grundlagen hat ein Schulleiter, sein Kollegium zu Veranstaltungen am Wochenende zu verpflichten, die meines Erachtens nach keine Schulveranstaltungen sind?
    Es handelt sich dabei konkret um Jubiläumsveranstaltungen der Stadt.


    Wäre euch dankbar, wenn ihr mir dazu auch ein paar Paragraphen nennen könntet.


    Danke und liebe Grüße!

  • In welchem Bundesland bist du denn tätig?
    Auch die Stadtveranstaltung kann eine Schulveranstaltung sein, wenn eure Schule ein entsprechendes Programm auf die Beine stellt und ihr alle sinnvoll eingebunden werden.

  • Meines Wissens ist eine Veranstaltung dann eine SCHULveranstaltung, wenn die Schule Ausrichter ist, aber leider weiß ich dazu keinen Paragraphen.

  • Für NRW wäre die (ADO) "Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen" Anlaufstelle.


    Dort §9 Abs. 1:
    "(1) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts [Herv. durch mich] (z. B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste)."


    Grundsätzlich denke ich auch, dass eine Stadtveranstaltung eine Schulveranstaltung sein kann. Dann kam mir noch der Gedanke, dass dann ja auch ein "beweglicher Ferientag" anfällt, der vielleicht einen solchen Einsatz wettmacht.

  • Meines Wissens ist eine Veranstaltung dann eine SCHULveranstaltung, wenn die Schule Ausrichter ist, aber leider weiß ich dazu keinen Paragraphen.


    JA! Die Schule MUSS die Organisationshohheit haben, sonst ist es keine Schulveranstaltung.


    Nur weil irgendwo ein paar Lehrer und Lehrerinnen oder gar der Schulleiter anwesend sind, ist etwas noch lange keine Schulveranstaltung.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hi Mikael,


    JA! Die Schule MUSS die Organisationshohheit haben, sonst ist es keine Schulveranstaltung.


    Der Begriff ist dafür nicht passend, da er aus einem anderen Kontext stammt. Treffender ist "organisatorischer Verantwortungsbereich". Und da denke ich nach wie vor, dass dies auch im Rahmen einer Stadtfeier sein kann (die Schule präsentiert sich mit einem Stand oder die SuS führen etwas auf ...), dazu muss sie nicht das gesamte Stadtfest verantworten, sondern lediglich eben den zu verantwortenden Teil.
    Ebenso bei Theaterbesuchen: der Besuch fällt unter die organisatorische Verantwortung der Schule (ergo=Schulveranstaltung), das Theater fällt nicht darunter ;)



    Beste Grüße

  • Für NRW wäre die (ADO) "Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen" Anlaufstelle.


    Dort §9 Abs. 1:
    "(1) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts [Herv. durch mich] (z. B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste)."


    Grundsätzlich denke ich auch, dass eine Stadtveranstaltung eine Schulveranstaltung sein kann. Dann kam mir noch der Gedanke, dass dann ja auch ein "beweglicher Ferientag" anfällt, der vielleicht einen solchen Einsatz wettmacht.


    Das heißt aber noch lange nicht, dass einfach so aus dem Handgelenk Sonntagsarbeit angeordnet werden kann...


    Nele

  • Danke erstmal für eure Rückmeldungen!


    Eine der Veranstaltungen ist in der Stadt und einige unserer Schüler führen etwas auf mit Unterstützung der Lehrkräfte.
    Die andere Veranstaltung findet zwar auf dem Schulgelände statt, über Aufführungen unsererseits weiß ich bis dato nichts.


    Ausrichter ist beide Male die Stadt. Ich finde es halt schwierig, die Leute zu "verpflichten". Dass man eventuell freiwillig da hingeht, ist eine andere Sache, aber es sollte eben freiwillig bleiben, zumal es einen adäquaten Ausgleich nicht gibt. Adäquat wäre meiner Meinung nach ein ganzer Schultag; es gibt aber, wenn überhaupt, nur einen Ausgleich von ein bis zwei Stunden.

  • Hi,

    Das heißt aber noch lange nicht, dass einfach so aus dem Handgelenk Sonntagsarbeit angeordnet werden kann...


    Doch, ich befürchte schon! Folgender Runderlass ist dazu einschlägig "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst. RdErl. d. Kultusministeriums v. 11. 6. 1979".
    Daraus: "2. Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit. 2.1 Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingen­de dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst."


    Eine der Veranstaltungen ist in der Stadt und einige unserer Schüler führen etwas auf mit Unterstützung der Lehrkräfte.
    Die andere Veranstaltung findet zwar auf dem Schulgelände statt, über Aufführungen unsererseits weiß ich bis dato nichts.


    Damit scheint klar, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Und auf dem Schulgelände muss nicht zwangsläufig eine Aufführung stattfinden.


    Ausrichter ist beide Male die Stadt. Ich finde es halt schwierig, die Leute zu "verpflichten". Dass man eventuell freiwillig da hingeht, ist eine andere Sache, aber es sollte eben freiwillig bleiben, zumal es einen adäquaten Ausgleich nicht gibt. Adäquat wäre meiner Meinung nach ein ganzer Schultag; es gibt aber, wenn überhaupt, nur einen Ausgleich von ein bis zwei Stunden.


    Ich kann den Unmut verstehen. Wir haben am Samstag Schulfest gehabt, trotz der Anwesenheitspflicht (= Anordnung) hatte ich nicht das Gefühl von Zwang, da es eine gemeinsame Veranstaltung war.
    Insgesamt hat sich in Deinem Fall die SL offenbar nicht besonders geschickt/transparent verhalten. Andererseits wissen wir aus eigener Erfahrung, wie das mit "freiwilligen Diensten" ist. Hinzu kommt, dass die SL - sofern es sich um eine Schulveranstaltung handelt (wovon ich ausgehe) - Anwesenheit anordnen kann. Und vielleicht könnt ihr beim Ausgleich nachverhandeln?! Dies wäre eine Aufgabe für den Lehrerrat ;)


    Beste Grüße

  • Hi,


    Doch, ich befürchte schon! Folgender Runderlass ist dazu einschlägig "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst. RdErl. d. Kultusministeriums v. 11. 6. 1979".
    Daraus: "2. Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit. 2.1 Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingen­de dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst."


    Das heißt noch lange nicht, dass einfach so aus dem Hangelenk Sonntagsarbeit angeordnet werden kann. Die Arbeitszeitverordnung von 2006 in NRW ist da recht eindeutig. Wie du ganz richtig zitierst, ist Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Dass die Mitarbeit an einem sonntäglichen Jubiläumsfest der Stadt tatsächlich eine "zwingende dienstliche Angelegenheit" ist, würde ich gerne begründet wissen - dieser Passus ist nämlich dafür da, z.B. Sonntagsschichten der Polizei oder der Feuerwehr zu regeln, nicht folkloristische Späßken von Schulen, um den Schulträgern eine nette Gefälligkeit zu erweisen. Abgesehen davon fordert eine "Soll"-Bestimmung dafür als Ausgleich einen zusammenhängenden Freizeitausgleich - z.B. Sonntags Arbeit, Montags frei. Das würde ich gerne mal in der Schule verwirklicht sehen.


    Wir müssen uns als Arbeitnehmer mal von der Vorstellung lösen, dass die vage formulierten "Mehrarbeitserlasse" den Schulleitern freie Hand für jede Dienstanweisung bieten - es gelten auch andere Gesetze und Vorschriften...


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat! Und Spässekenveranstaltungen am Sonntag gehören nun aber mit Sicherheit nicht zu den zwingenden dienstlichen Pflichten bzw Umständen, die Mehrarbeit erforderlich machen können. Fragt doch mal bei eurem Gesamtpersonalrat nach, oder der gewerkschaftlichen Rechtsberatung...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Hi Nele,


    dann habe ich Dich evtl. nicht richtig verstanden. Ich hatte Deinen Satz eher "metaphorisch" gedeutet. Aus dem Handgelenk ist aus verschiedenen Gründen schwierig, die mangelnde Transparenz führt nicht unbedingt zu wohlwollender Kooperation - wie in diesem konkreten Fall deutlich wird. Es war auch nicht explizit von "Sonntagsarbeit" gesprochen worden.


    "Zwingend" kann bedeuten, dass auch an einem Jubeltag, der an einem Sonntag gefeiert wird, entsprechende Mehrarbeit zu leisten ist - warum denn nicht?



    Die von Dir genannte Arbeitszeitverordnung ist leider irreführend, da Lehrerinnen und Lehrer explizit ausgenommen sind:
    "(2) Diese Verordnung gilt nicht für [...] 3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen," ;)



    Beste Grüße


    Micha

  • Vielen Dank für eure Gedanken zu dem Thema! Ich werde mir mal die entsprechenden Erlasse heraussuchen.


    Es geht vor allem um die Art und Weise der Anordnung; dadurch ist im Kollegium ziemlicher Unmut entstanden. Und viele haben die Befürchtung, dass es bei diesen Veranstaltungen nicht bleibt.


    Liebe Grüße

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