Wie funktioniert das mit dem Quereinstieg?

  • Liebe Forenteilnehmer,


    ich bin als frisch gebackener Diplom-Physiker interessiert an der Perspektive eines Quereinstiegs ins Gymnasium (inkl. Sek II). In diesem Zusammenhang wollte ich mal nachfragen, ob statt des 'üblichen' Verfahrens mit zentraler Bewerbung und Vorbereitungsdienst eine Direktbewerbung bei einer Schule prinzipiell möglich ist. In welchen Bundesländern - falls überhaupt - ist Letzteres vom Oberschulamt her erlaubt bzw. welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein? (Meine Präferenzen betreffs Bundesland sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Hamburg oder Berlin)


    Mit freundlichen Grüßen!

  • Hallo Lehrinteressierter,


    Physik ... Gymnasium (natürlich mit Sek II) ... brauchen wir ... in NRW :D


    Physik ist hier DAS Mangelfach überhaupt ... in vielen Fällen können sich die Physik-SE die Schule aussuchen, weil sie sogar mehrere Angebote bekommen.


    Am besten liest du dir die Informationen des MSW zum Seiteneinstieg (so heißt das hier bei uns) durch ... starte am einfachsten hier:


    http://www.schulministerium.nr…Seiteneinstieg/index.html


    Alles weitere ... also die beiden Wege in den Schuldienst (berufsbegleitende Ausbildung - OBAS - und pädagogische Einführung - PE) ... die Infobroschüren, die gesetzl. Grundlagen und auch das Bewerbungsportal LOIS (Stellen für Seiteneinsteiger - in NRW bewirbt man sich direkt bei den Schulen - und alle möglichen Informationen zum Seiteneinstieg) sind über diese Seite verlinkt.


    Es macht Sinn, das erst einmal zu lesen, denn so erhältst du relativ kompakt und umfassend zunächst einmal den Überblick ... danach kannst du (gerne) spezielle Fragen in diesem Forum beantwortet bekommen.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    Einmal editiert, zuletzt von step ()

  • Für NRW schaue bei LEO (Lehrereinstellung online). Schulscharfe Bewerbung mit möglichem Referendariat. Hab ich auch so gemacht!!

  • Hallo Lehrinteressierter,

    ich bin als frisch gebackener Diplom-Physiker interessiert an der Perspektive eines Quereinstiegs ins Gymnasium (inkl. Sek II). In diesem Zusammenhang wollte ich mal nachfragen, ob statt des 'üblichen' Verfahrens mit zentraler Bewerbung und Vorbereitungsdienst eine Direktbewerbung bei einer Schule prinzipiell möglich ist. In welchen Bundesländern - falls überhaupt - ist Letzteres vom Oberschulamt her erlaubt bzw. welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein? (Meine Präferenzen betreffs Bundesland sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Hamburg oder Berlin)

    zunächst einmal "herzlichen Glückwunsch" zum Diplom.


    Nun kommt das "aber": Wenn Du Dein Diplom quasi im direkten Weg nach der Hochschulzugangsberechtigung gemacht hast, verfügst Du über "null" Jahre Berufserfahrung. Damit scheidet die OBAS in NRW leider aus - sie fordert mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Die Bezirksregierungen rechnen Beschäftigungszeiten sehr großzügig an, die üblichen Studentenjobs aber eher nicht. Bleibt also nur die PEF oder die OBAS ab 2013/14, ob dann aber noch ein Bedarf an Physiklehrern besteht, kann ich nicht sagen. Die Schülerzahlen gehen massiv nach unten, und viele Hauptschulen werden bereits geschlossen.


    Viele Grüße
    Chris

  • Vielen Dank euch!


    Der Link zum LOIS war sehr hilfreich. Da ich nämlich die erwähnten 2 Jahre Berufserfahrung nicht habe, käme für mich wohl in NRW nur die sog. pädagogische Einführung in Frage. Das wäre denke ich ok, aber ich werde erst mal darüber nachdenken - ist ja dann ein Angestellten-Verhältnis, so wie ich das verstanden habe.

  • Wobei derzeit (ob dies in 3 Jahren immer noch so ist kann man wohl höchstens im Kaffeesatz nachlesen, aber es gibt eine realistische Chance) die Möglichkeit besteht, dass auch festeingestellt Lehrkräfte ohne 2. Staatsexamen auf Antrag in die Obas wechseln können. D.h. ein Seiteneinsteiger mit pädagogischer Einführung, der seit 2 Jahren im Dienst ist, erfüllt die Voraussetzungen der Obas und kann auch jetzt auf Antrag einteigen. Sofern die sonstigen Voraussetzungen stimmen (Alter und Gesundheitsprüfung) steht danach einer Beamtung nichts mehr im Wege.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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