Elterngeld endet kurz vor dem Ende des Schuljahres

  • Hallo zusammen,


    Ich bin
    - verbeamtet in RLP und z.Z. in Elternzeit auf 2J
    - das Elterngeld endet in der letzten Woche vom Juni, also vor dem Sommerferien 2012
    - das Schuljahr beginnt zum 1.August.2012 wieder
    - Geplant war nach dem Ablauf des Elterngeldes auf Teilzeit wieder anzufangen


    Die Schulamt sagt, dass man für die letzte Schulwoche, also letzte Juni Woche 2012, nicht eingestellt werden kann.
    Es ginge in meinem Fall zum Schuljahresanfang, also zum 1.August.
    D.h. letzte Juni Woche + die 4 Wochen vom Juli = 5 Wochen werde ich keine Bezüge erhalten.


    Sowas ist ja nicht einplanbar.
    Man kann ja nicht planen, das Kind 5W später auf die Welt zu bringen, damit man lückenlos Einkommen hat.


    Ist die Entscheidung des Schulamtes juristisch gesehen rechtens?
    Kennt Jemand Fälle, bei denen anders entschieden wurde?


    Danke, Kalem

  • Teilzeit in Elternzeit ist afaik immer von den dienstlichen Belangen abhängig und da macht die Entscheidung des Amtes Sinn und ist meiner Meinung nach nicht zu beanstanden.


    Hast du die Elternzeit bereits für zwei Jahre beantragt und genehmigt? Wenn nicht, dann beantrage doch erst einmal ein Jahr. Arbeite die letzte Ferienwoche und die Ferien in Vollzeit und erst im neuen Schuljahr Teilzeit. Was spricht denn dagegen?
    .


    Grüße Peter

  • ich denke das problem ist, dass du dich für 2 jahre elternzeit entschieden hast, denn sonst ist das ein "sonderfall".
    wenn du 1 jahr genommen hättest und wolltest dann direkt nach der elterngeldzeit anfangen dann geht das.. selbst wenn es der letzte tag vor den ferien wäre.
    wahrscheinlich wär es schlauer gewesen nur 1 jahr zu nehmen und direkt mitzuteilen, dass du danach teilzeit arbeiten möchtest.
    so ist es juristisch nicht anzufechten... du hast ja nicht mal anspruch darauf, dass du vor den 2 jahren wieder anfangen darfst...
    das geht immer nur dann wenn due behörde zustimmt (was sie wohl immer tut.. ich wüsste nichts anderes...)


    so wirst du nicht viel tun können.


    lg coco

  • du hast ja nicht mal anspruch darauf, dass du vor den 2 jahren wieder anfangen darfst...
    das geht immer nur dann wenn due behörde zustimmt (was sie wohl immer tut.. ich wüsste nichts anderes...)

    Wieso sollte Beamten denn viel schlechter gestellt werden als Angestellte, die natürlich Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit bei mehr als 15 Mitarbeitern haben?

  • @coco7


    Wie gesagt ich habe 2j Elternzeit beantragt.
    Das 12 monatige Elterngeld läuft am 25.06.2012, also kurz vor dem Sommerferien aus.
    Die Behörde sagt, daß ich kurz vor Schulferienbeginn nicht eingestellt werden kann, sondern erst ab dem 1.8.


    Hätte ich nur 1J Elternzeit beantragt, wäre ich ebenso zum 1.8. eingestellt.


    Da die Vertragsregelung an die Ferien gebunden ist, ist man als Lehrer schlechter gestellt.
    Welcher Gesetzestext hierfür zuständig ist, konnte ich bislang im Internet nicht finden.

  • Das kann eigentlich nicht sein.
    Da der maximale Bezugszeitraum endet, fängst du dann am Tag danach wieder an.
    Ich würde ich mal juristisch beraten lassen, das kann nicht sein.
    Lass es dir schriftlich geben und geh zum Anwalt, dafür hängt zu viel Geld dran.

  • Das kann eigentlich nicht sein.
    Da der maximale Bezugszeitraum endet, fängst du dann am Tag danach wieder an.
    Ich würde ich mal juristisch beraten lassen, das kann nicht sein.
    Lass es dir schriftlich geben und geh zum Anwalt, dafür hängt zu viel Geld dran.


    Die Elternzeit ist doch unabhängig vom Elterngeldbezug. Selbstverständlich kann man auch während des Elterngeldbezuges arbeiten oder Elternzeit haben ohne Elterngeld zu beziehen.


    Eine juristische Beratung über einen erfahrenen Fachanwalt ist aber auf jeden Fall nicht schlecht. Dazu sollten dir die Gewerkschaft bzw. die Verbände helfen können und Ansprechpartner nennen können.


    Viel Erfolg
    Peter

  • HIer gehts ja auch nicht ums Elternzeitende. Bei Angestellten gabs dazu ein Urteil, dass man direkt nach dem Ende des Elterngeldbezuges wieder anfangen kann und nícht bis nach den Ferien warten muss und dies nicht rechtsmißbräuchlich ist.


    Deshalb ist eine Rechtsberatung dazu (vorzugsweise bei der Gewerkschaft, weil die viel öfter solche Fälle haben) sicherlich wirklich sinnvoll und ein entsprechender Brief evtl. schon ausreichend.

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