Eheähnliche Gemeinschaft Arnsberg

  • Hilfe!!!


    Ich bewerbe mich jetzt für das Ref im Mai 2012 in NRW (habe Lehramt Primarstufe studiert). Ich komme aus Gelsenkirchen und lebe dort allein, mein Freund lebt in Bochum und ich würde gerne ins Seminar Bochum kommen /Bezirksregierung Arnsberg). Allerdings habe ich nur 1 Sozialpunkt (Ehrenamtliche Tätigkeit seit 2005). Was meint ihr:


    1.) Ist es in Ordnung, wenn ich mich bei meinem Freund in Bochum melde und angebe, dass wir eine eheähnliche Gemeinschaft haben, also zusammen wohnen, auch wenn wir das nicht tun?


    2.) Muss dieses 'Zusammenleben' über einen bestimmten zeitraum gehen? Also muss ich für die Bezirksregierung mindestens seit xy dort gemeldet sein? Und muss dieses 'Zusammenleben' zum Beispiel mindestens 6 Monate andauern?


    3.) Wird so eine eheähnliche Gemeinschaft auch kontrolliert, also würde bei uns jemand vor der Haustür stehen und unsere Angaben überprüfen?


    Bitte helft mir, vielleicht habt ihr ja schon Erfahrungen gesammelt oder wisst Rat?! I


    ch bin für jede Hilfe dankbar!!!!!!!!!!

  • 1.) Ist es in Ordnung, wenn ich mich bei meinem Freund in Bochum melde und angebe, dass wir eine eheähnliche Gemeinschaft haben, also zusammen wohnen, auch wenn wir das nicht tun?


    Du fragst uns allen ernstes, ob es okay ist, das du betrügst?


    Was würdest du einem Schüler antworten, der dich fragt, ob es ok ist, dass er Spickzettel in Arbeiten benutzt?

  • ich spar mir mal den moralapostel, da man oft einfach auch gucken muss wo man bleibt.
    also was hast du denn zu verlieren?
    du meldest dich dort an und gibst es im bogen an.. kann eh sein, dass du dort länger als 6 monate gemeldet sein musst. ist glaub ich von bezreg zu bezreg unterschiedlich..
    und dann schaust du was passiert..
    vorbeikommen wird keiner von der bezreg.. steht doch in keinem verhältnis der aufwand zu dem einen punkt. und reinlassen musst du die eh nicht...aber da kommt auch keiner.
    da würd ich mir keinen stress machen. ich glaub eh seit man schon 1 punkt bekommt nur weil man mit seinem freund/in zusammen lebt geben da eh viele an.
    aber gibt es für herenamtliche tätigkeiten nicht mehr als 1 punkt.. ich mein ja... hast du da noch mal nachgeschaut?


    ich würds versuchen.. ganz frech..jaja sollen hier alle mit ihrem "oh, wie kannst du so unehrlich sein.. wie willst du ein vorbild für deinen schüler sein" gequatsche kommen...


    lg


    ps. ich war auch in bochum. super seminar. kann ich nur empfehlen.. welche fächser haste?

  • Susannea: Genau darum geht es ja! Ich sehe das nämlich auch als Betrug und ein neues Arbeitsverhältnis so zu beginnen, ist nämlich genau das, was ich nicht willl und was in Differenz zu meiner Überzeugung steht!


    @Ccoc77: Danke für deine ausführliche Antwort! Und dafür, dass du dir den pädagogischen Zeigefinger gespart hast, alles andere würde mir auch nicht weiterhelfen ;) Meine Fächer sind Deutsch und Musik! Nee, eben nicht, ehrenamtliche Tätigkeiten bringen nur 1 Punkt, egal welche! Habe extra nachgefragt...Ich betreue seit 2005 behinderte Kinder und Jugendliche 2 mal pro Woche im Rahmen eines kirchlichen Musikprojektes. Voraussetzung für diesen 1 Punkt ist nur, dass du es mindestens seit 1 Jahr tust und nachweisen kannst, dass die Sache ortsgebunden ist.
    Ich habe keine Erfahrung, was von einer Bezreg. in einer Personalakte festgehalten wird und was nicht, habe da schon die wildesten Gerüchte gehört ('Man sollte sich jetzt langsam überlegen, wann man zum Arzt geht und wann man es aufschieben kann, weil sowas angefordert werden würde und einem bei dem Wunsch nach Verbeamtung entgegen gehalten werden würde'). Bin einfach super verunsichert! Wie reagiert die Bezreg. bei Verdacht? Werd ich dann erst recht nach Hempelsuntermsofa geschickt?

  • ich glaub du machst dich unnötig verrückt.
    die werden die punkte addieren und feddich.
    der beamte aus arnsberg wird sicherlich nicht alle eheähnlichen lebensgemeinschaften überprüfen.. wie auch...daran haben sie auch überhaupt kein interesse.
    den einzigen den es ärgert sind mitbewerber ohne sozialpunkte..aber denen musst du ja nicht auf die nase binden was du angegeben hast:-)

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Anmerkung: du fragtest doch nach dem "pädagogischen Zeigefinger":

    Zitat


    1.) Ist es in Ordnung, wenn ich mich bei meinem Freund in Bochum melde und angebe, dass wir eine eheähnliche Gemeinschaft haben, also zusammen wohnen, auch wenn wir das nicht tun?


    Aber da du in Frage 2 fragst, wie lange du umgemeldet sein musst, ist die "rechtliche" Situation eh egal, da du dich ja scheinbar ummelden willst (mindestens mit dem Zweitwohnsitz), und damit wohnst du ja tatsächlich bei deinem Freund. Oder habe ich dich dabei falsch verstanden.


    Kontrolliert wird wahrscheinlich nichts. (Also: es wird keiner vor der Tür stehen und eine Strichliste führen.) Allerdings dürfte die Post an die angegebene Adresse bei deinem Freund gehen. Aber du bist wahrscheinlich eh oft genug da. Daher sollte dort, wenn du offiziell einziehst, auch dein Name stehen. Denn wenn die Post mit dem Stempel "unbekannt" zurückgeht, könnte Arnsberg zumindest nachschauen, was los ist. (Wobei es ja kein Problem ist, wenn sie die Adresse prüfen lassen, da du dort ja offiziell gemeldet sein wirst.)


    Also: meld dich in Bochum in der Wohnung deines Freundes als (Zweit-)Wohnsitz mit an. Dann ist es in sicheren, trockenen Tüchern.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: ggf. solltet ihr dann aber auch mit seinem Vermieter sprechen, dass nun 2 Leute in der Wohnung wohnen.


    Nachtrag 2: solltest du nur die ehe-ähnliche Gemeinschaft angeben wollen, ohne dich umzumelden, kommt noch der erhobene Zeigefinger. Da hat Susannea absolut recht.

    Zitat

    Was würdest du einem Schüler antworten, der dich fragt, ob es ok ist, dass er Spickzettel in Arbeiten benutzt?


    Viel Erfolg.

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