OBAS und frühzeitige Freistellung von der Rentenversicherung

  • Hallo Ihr,


    genauso wie ein Freund von mir bin ich OBASler - nur dass mein Freund an einem Berufskolleg arbeitet und ich an einem Gymnasium. Mein Freund wird in diesem Winter (hoffentlich) fertig und ich wohl im kommenden Sommer. Dies erst einmal zur Situation.


    Nun hat mein Freund schon vor einigen Monaten (April 2010) einen Brieg von der Bezirksregierung (übrigens auch die selbe wie bei mir) bekommen, dass er von der Rentenpflicht entbunden wäre, da er ja wohl bald in ein Beamtenverhältnis übernommen werden würde. Damit einher geht natürlich auch erheblich mehr Geld, was er auf seinem Konto am Monatsende findet :)
    In dem Brief, den ich vorliegen habe, steht sogar, dass das Land die Ausstände zur Rentenversicherung zahlen würde, falls das Examen in die Hose geht und keine Übernahme erfolgt.


    Diesen Brief hat bisher sonst keiner aus meinem Ausbildungsumfeld (Seminar) bekommen. Die Frage wäre nun, ob dieses Vorgehen bekannt ist,ob man evtl. vergessen wurde oder ob das evtl.seminar- oder schulformabhängig ist, was ich mir aber nicht vorstellen kann.


    Für eine Antwort wäre ich dankbar


    Garet Jax

  • Das erinnert stark an das Vorgehen beim Bayerischen Supervertrag.


    Allerdings haben diese Vertragler schon das 2. Stex.


    Ist schon interessant, dass durch ein solchen Vorgehen der Landesregierung Beschäftigte mit OBAS ein weitaus höheres Nettogehalt haben als vollausgebildete tarifbeschäftigte Lehrer.


    Edit: Das ist ein Supervertrag in Bayern:


    Quelle

  • Ist es nicht vielleicht eher so, dass man im "Obas" (tut mir leid, ich weiß gar nicht, was das übersetzt eigentlich heißt - weil S-H) nicht wie im Ref. Beamte/r auf Widerruf ist, sondern angestellt? Da man beide aber finanziell gleich stellen möchte, spart sich der Arbeitgeber eben die Rentenversicherung. Damit sparst du dann natürlich auf die Arbeitnehmeranteile. Klar, dass das nur bei Leuten geht, die auch jung genug sind, um noch verbeamtet zu werden. Die Arbeitslosenversicherung muss sicherlich dennoch sein, damit man die schon erworbenen Ansprüche durch die Ausbildung nicht verliert. Refis haben dagegen ja in der Regel noch keine nennenswerten Zeiten als Angestellte hinter sich.


    Dass man (Renten-)nachversichert wird, wenn innerhalb von 5 Jahren keine Verbeamtung erfolgt, ist ja auch im Ref so. Das ist auch so, wenn man freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet. Was mich allerdings schon länger interessiert, werden dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlt???


    Vielleicht weiß das ja jemand?

  • A schreibt:

    Zitat

    werden dann Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachbezahlt???


    Ja.


    Ps. Ref. und Obas sind aber natürlich nicht finanziell gleichgestellt - der OBASler ist (bei der oben geschilderten Vorgehensweise) oberhalb des vollausbildeten Tarifbeschäftigten, aber unterhalb des vollausgebildeten Beamten (von seinem Nettoeinkommen her) angesiedelt.

  • Danke, das wusste ich nicht.


    Das wirklich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachgezahlt werden, ist für mich persönlich ärgerlich, bzw. peinlich, weil ich mich nicht erkundigt habe, bevor ich auf meine Verbeamtung verzichtet habe. Da hätte ich mich ja auch einfach jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen können und trotzdem als Angestellte keine Nachteile in der RV gehabt.


    Als Finanzberaterin wäre ich eine echte Niete :depp: !

  • Mich hat die Bezirksregierung dahingehend leider auch nicht angeschrieben, ich zahle in der OBAS (NRW) also auch brav meine Rentenversicherung selbst.
    Bisher dachte ich, dass dies auch richtig sei, da man in der OBAS ja noch im öffentlichen Dienst angestellt ist. Die Beamtung erfolgt erst bei bestandener Prüfung.
    Ich glaube eher, dass dein Freund eine glückliche Ausnahme ist...

  • Also,


    mein Versicherungsfuzzi hat mich in der Richtung beraten, dass ich als Beamter, wenn denn OBAS vorbei ist, ganz normal aus der Rentenkasse "rausgenommen" werden würde - allerdings werde ich natürlich nie die "Ansprüche" erreichen können, die jemand erzielt, der sofort nach dem Studium als Lehrer verbeamtet wird. Eingezahlt habe ich schon über zehn Jahre in die Rentenkasse - diese Ansprüche verfallen auch nicht. Also wird da irgendwann im Alter (ich denke bei uns dann mit ca. 75 Jahren - vorsicht Ironie) die Zahlung aus zwei Bereichen erfolgen.
    Allerdings wären die ca. 500 € Netto mehr durchaus interessant, denn ich würde sowieso einen Großteil in die private Vorsorge stecken, denn durch meinen Rentenkassenanteil, den man als Angestellter bezahlt, wird eh nur der Schuldenberg von Griechenland abbezahlt.
    Ich würde also ein solches Schreiben begrüßen.
    Die Frage die sich stellt ist, ob man nicht mit einem solchen "Präzendenzfall", wenn es sich um einen solchen handeln sollte, die selbe Behandlung erreichen könnten. Und DAS wäre wohl für viele OBASler durchaus interessant.


    Grüße


    Garet Jax

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Du in deinem Fall hättest nix von einem solchen Präzedenzfall, da du ja in die Kassen einzahlen MUSST. Weil du selbst bei Verbeamtung tatsächlich kein Geld zurückbekämst.
    Ich halte das bei deinem Freund nicht nur für sehr seltsam, sondern auch fahrlässig. Was passiert, wenn dein Freund die Verbeamtung aus welchen Gründen auch immer die Verbeamtung nicht bekommt oder ausschlägt? Wie zahlt er denn seine Beiträge nach? (Arbeitnehmerbeiträge)


    Chili

  • Das hatte Wossen schon beantwortet. Das Land schenkt mal fix die Arbeitnehmeranteile. Also eigentlich ein doppeltes Geschenk: Erst nicht einbehalten und abgeführt und dann nochmal geschenkt. Auf das mehr an Netto noch einen Nachschlag oben drauf. Sachen gibts ...

  • Hallo Ihr,


    ich werde in den kommenden Tagen den Brief eingescannt und unkenntlich gemacht einstellen.


    Grüße


    Garet Jax

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