- Offizieller Beitrag
Vielleicht ist es schon mal zur Sprache gekommen?
Wonach bemisst sich denn die Einstufung in die TVL Gruppen, nach der Ausbildung oder nach der Tätigkeit?
Vielleicht ist es schon mal zur Sprache gekommen?
Wonach bemisst sich denn die Einstufung in die TVL Gruppen, nach der Ausbildung oder nach der Tätigkeit?
Tätigkeit und Ausbildung
Primär: Tätigkeit - Ausbildung (Ref: ja/nein) ist dagegen fast zu vernachlässigen
d.h. bei einer Stelle an einer Hauptschule würde ich mit TV 11 eingestuft, auch wenn ich einen Gymnasialabschluss habe mit 2 StEx und vorher bei 13/ 2 war?
Ja - im Normalfall dann 11/2 (wenn der Arbeitgeber die Sek II-Zeit nicht anrechnen möchte - dann 11/1. Die Einordnung in eine Erfahrungsstufe ist seine alleinige Entscheidung)
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