1.Staatsexamen LA, Gym 2.mal durchgefallen: was nun

  • Hallo liebes Form,


    ich befinde mich in einer misslichen Lage:
    Studiere Italienisch, Französisch (Universität Heidelberg) und habe letztes Semester mein Staatsexamen in Italienisch erfolgreich abgelegt und habe gestern, 5 Tage vor meiner mündlichen Prüfung, erfahren, dass ich in Französisch durch die schriftliche gefallen bin: das war jedoch schon mein 2. Versuch ... ich stehe nun vor dem nichts... (eine fehlerhafte Bewertung ist nicht auszuschließen).


    Innerhalb der nächsten 30 Tage habe ich Zeit gegen den Bescheid Wiederspruch einzulegen ... Gibt es da Chancen?
    Oder wäre ein Härtefall eine Möglichkeit?
    Gibt es Alternativen?
    Weiß jemand etwas davon wie es läuft, wenn man das Examen in Österreich wiederholt - da gibt es doch rein rechtlich einen Versuch mehr und viele Mediziner und Juristen nutzen doch diese Chance.


    Könnt Ihr mir weiterhelfen? Habt ihr von ähnlichen Fällen gehört? :huh:


    Danke für das Lesen meiner Anfrage!

  • Wenn du das alles in Österreich machen würdest und zurückkehren würdest, wäre es m. W. nach immer noch ungültig, denn man kann nicht (ins Ref) eingestellt werde, wenn man das Examen nicht (endgültig) bestanden hat.


    In D hast du nicht und endgültig nicht bestanden ...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    vorweg tut es mir Leid für Dich, dass Du zweimal durchgefallen bist. Das ist sicherlich eine ganz besch***ene Situation.
    Allerdings kann ich Dir hinsichtlich der formalen Fragen kaum Hoffnung machen.



    Innerhalb der nächsten 30 Tage habe ich Zeit gegen den Bescheid Wiederspruch einzulegen ... Gibt es da Chancen?


    Chancen bestünden nur dann, wenn bei der Prüfung formale Fehler passiert wären, d.h. gegen die Prüfungsordnung verstoßen worden wäre. Das hätte aber unmittelbar während der Prüfung oder sofort danach gerügt werden müssen. Sonst nimmt die den Widerspruch bearbeitende Behörde an, dass es sich um eine Schutzbehauptung aufgrund eines ungenehmen Ergebnisses handelt.
    Eine fehlerhafte Bewertung müsstest Du nachweisen bzw. Anhaltspunkte dafür nennen. Das Durchrasseln im Examen alleine begründet keinen Widerspruch.


    Zitat


    Oder wäre ein Härtefall eine Möglichkeit?


    Die Härtefallregel ist nicht pauschal dazu da, allen Kandidaten, die zweimal durchgefallen sind, einen dritten Versuch zu ermöglichen. Welche Gründe, die Dich von anderen Durchfallern unterscheiden,
    könntest Du denn vorbringen?


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hey du,


    ich lese deinen Beitrag erst jetzt. Ich weiß nicht, wie weit du mittlerweile bist mit deinem Informationsstand, aber wenn du noch Infos brauchst, melde dich, mir ging es im Oktober mit den gleichen Fächern exakt gleich wie dir!

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