Nicht verbeamtet und Konrektor?

  • Hallo,


    ist es eigentlich möglich Konrektor zu werden, wenn man nicht verbeamtet ist.


    Also wenn man "nur" fest angestellt ist, nachdem man als Poolkraft übernommen wurde?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da Stettin der Regel immer in den Ausschreibungen:


    Zitat


    Bei den unbefristet tarifbeschäftigten Lehrkräften wird die beamtenrechtliche Laufbahn fiktiv nachgezeichnet. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.


    kleiner gruener Frosch

  • Ja sicher - ist allerdings für einen Angestellten netto völlig uninteressant (mehr Rente gibts dadurch auch kaum. Die Pensionserhöhung bei Beamten ist ja ein erheblicher Anreiz) - und grenzt angesichts des Mehraufwands an entwürdigende Selbstausbeutung.


    Mach lieber einen 400€-Job neben der Schule statt den Stellvertreter - bringt mehr Geld und ist weniger Arbeit.

  • mit ipad geschrieben, was Frosch ... :D da Stettin = das steht in ...
    Passiert mir auch, dass dann die absurdesten Vorschläge zur Autokorrektur kommen ...

  • Hallo,
    Also wenn man "nur" fest angestellt ist, nachdem man als Poolkraft übernommen wurde?


    Mich wundert an deiner Frage, dass du "nur fest angestellt" bist, nach der Zeit als Poolkraft. Lehrkräfte aus dem Vertretungspool werden doch auch ganz normal bei Einstellung verbeamtet (auf Probe) und dann nach den zwei Jahren Pool fest an eine Schule gesetzt. Oder hat sich das Prozedere seit Februar 2011 geändert?

  • Danke für eure Antworten.


    floridapanthers: Es stimmt schon. Normalerweise hätte ich verbeamtet werden können. Aber es gibt Gründe warum man nicht verbeamtet wird. Und einer davon trifft leider auch auf mich zu.

  • Mich wundert an deiner Frage, dass du "nur fest angestellt" bist, nach der Zeit als Poolkraft. Lehrkräfte aus dem Vertretungspool werden doch auch ganz normal bei Einstellung verbeamtet (auf Probe) und dann nach den zwei Jahren Pool fest an eine Schule gesetzt. Oder hat sich das Prozedere seit Februar 2011 geändert?


    Es gibt Ausschlussgründe bei der Verbeamtung - ein zu hohes Lebensalter oder gesundheitliche Schwierigkeiten, die vermuten lassen, dass die volle Lebensarbeitszeit nicht erreicht wird. Eine Einstellung erfolgt dann im Angestelltenverhältnis.


    Nele

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