Was soll ich machen?

  • Zitat scooby :

    Zitat

    Die einzelnen Schulordnungen (in diesem Fall die GSO Bayern) machen sehr
    wohl Vorgaben dazu, wie die jeweiligen mündlichen und schriftlichen
    Leisungsnachweise arithmetisch zu berechnen sind.

    Jaja, Bayern ! In NRW ist die rein arithmetische Berechnung einer Endnote erstmal gar nicht zulässig ! Der pädagogische Spielraum ist bei uns nicht gering, jedenfalls nicht so reglementiert wie in Bayern.


    Abgesehen davon, geehrter scooby, würdest Du es bei uns wegen der Quantität (ca. 1000 Schüler) gar nicht schaffen, alle fünfen und sechsen, bis auf einzelne Stichproben, im Einzelnen nachzuprüfen. Das schaffe ich selbst als Klassenlehrer nicht.

    Zitat

    Als Schulleiter/Konrektor möchte ich jede 5 durch die Einzelnoten
    belegt sehen und wenn ich da sehe, dass am Schluss eine Note durch zwei
    mündliche 6er auf die 5 gedrückt wurde, wird der entsprechende
    Fachlehrer diese zwei Noten der Schulleitung gegenüber belegen müssen
    (Datum, Inhalte des Leistungsnachweises).

    Papier ist geduldig ! Ich denke, dass es für einen bösen Fachlehrer (Ich gehe davon aus, dass der o.g. Kollege nicht böse ist!) überhaupt keine Schwierigkeiten machen würde, Datum, Inhalte des Leistungsnachweises etc. im Nachhinein (!) zu konstruieren (Er muss nur aufpassen, dass derjenige Schüler an dem jeweils besagten Datum überhaupt im Unterricht war). Was würde so eine Überprüfung Deinerseits ans Licht bringen ?


    Eine Klassenlehrerin, die im Unterricht des Fachlehrers nicht (!) dabei war, könnte im Prinzip gleich dem Fachlehrer auf die Schulter klopfen "Du Egon, der Schüler Hinz war in Deinem Unterricht in der mündlichen Mitarbeit aber gar nicht so schlecht, dass er eine sechs verdient hätte !" -Na, ich weiß nicht !


    Mir kommt daher der ganze Thread merkwürdig einmischungsintendiert vor.


    Ich denke, man muss dabei aufpassen und sich am Gleichgewichtspfad orientieren. Es kann auf der einen Seite schon mal in Einzelfällen den Machtmissbrauch seitens des Lehrers geben, auf der anderen Seite muss davor gewarnt werden, unter dem Deckmantel der Machtmissbrauchsvermeidung, den ein oder anderen (unliebsamen) Kollegen, den man persönlich oder wegen differierenden pädagogischen Ansichten nicht verknusen kann, auf diese Art und Weise eins auszuwischen und ihn pädagogisch kaltzustellen, was ich aber der TE nicht unterstellen möchte. Ich wollte damit nur erwähnen, dass es in manchen Kollegien so etwas durchaus vorstellbar ist.-Also Vorsicht !


    Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit, Quantität und Qualität, liegt rein in der Handhabung des Fachlehrers, weil er als einziger Lehrer in seinem Unterricht anwesend war. Natürlich richtet sich auch in NRW bei der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit der Fachlehrer nach gewissen Kriterien, die er den Schülern vorher (!) transparent macht. Ich persönlich, wie auch andere Kollegen, besprechen mehrmals im Halbjahr mit den Schülern den Zwischenstand der mündlichen Leistung. Wenn ich dann, wie auch die anderen Kollegen bei uns, mal eine fünf oder sechs als Endzensur gebe, so empfindet der betreffende Schüler die schlechte Zensur wie eine überreife Pflaume, die zu Boden fallen musste. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Zitat scooby :

    Jaja, Bayern ! In NRW ist die rein arithmetische Berechnung einer Endnote erstmal gar nicht zulässig ! Der pädagogische Spielraum ist bei uns nicht gering, jedenfalls nicht so reglementiert wie in Bayern.


    Aber es ging im OP doch um Bayern... Wie es in NRW ist, interessiert daher eher nicht.


    Zitat

    würdest Du es bei uns wegen der Quantität (ca. 1000 Schüler) gar nicht schaffen, alle fünfen und sechsen, bis auf einzelne Stichproben, im Einzelnen nachzuprüfen.


    Doch, das schafft man schon, wenn man sich auf die 5er beschränkt, wo es um die Versetzung geht und alle anderen außen vor lässt.


    Zitat

    Was würde so eine Überprüfung Deinerseits ans Licht bringen ?


    Es geht einfach darum, dass dem Kollegium klar sein muss, dass man den unterstellen, keinesfalls bewiesenen, Fall wie im OP nicht haben möchte. Notengebung muss zu jedem Zeitpunkt für Schüler und Eltern transparent sein. Das geht nicht von heute auf morgen, wenn es eine Schulkultur gibt, in der Noten einfach so vom Himmel fallen. Bei uns haben die Eltern z.B. zu jeder Zeit das Recht, einen vollständigen Notenauszug (mit allen Einzelnoten jedes Faches) zu erhalten; dreimal im Jahr bekommen sie ihn explizit in die Hand gedrückt (Dezember, Februar, April). Im Fall der Versetzungsgefährdung sind die Klassleiter gehalten, sofort Kontakt mit den Eltern und den betreffenden Kollegen aufzunehmen, um Fördermaßnahmen zu planen und mit Eltern/Schülern zu vereinbaren.


    Ein wesentlicher Unterschied in Bayern zwischen Gym/RS ist hier auch, dass am Ende des Tages am GYM der Schnitt der Schulaufgaben*2 + der Schnitt der Einzelnoten /3 die Endnote ergeben, an der RS wird SA*2 + alle Einzelnoten durch Summe aller Leistungsnachweise gerechnet. Mündliche Leistungen haben so ein wesentlich höheres Gewicht und stehen möglicherweise deshalb auch stärker im Fokus aller Beteiligten, sodass es zu Überraschungen wie im OP für den Schüler - eine entsprechende Transparenz- und Kommunikationskultur vorausgesetzt - nicht kommen sollte.

  • Zitat Scooby :

    Zitat

    Notengebung muss zu jedem Zeitpunkt für Schüler und Eltern transparent sein.

    Da bin ich mit Dir selbstverständlich einer Meinung ! In unserem Kollegium legen wir auch sehr großen Wert darauf.


    Bloß, würde ich mich als Fachlehrer massiv dagegen zu Wehr setzen und es mir verbitten, wenn bei mir irgendeine Klassenlehrerin versuchen würde, in meine Benotung hereinzupfuschen. Wenn ich bei einem Schüler für seine letzten zwei mündlichen Mitarbeitsnoten jeweils eine 6 verpassen würde, ist es dann eben so, mir auch völlig Banane, wie seine Klassenlehrerin ihn aus ihrer Perspektive sehen würde, punktum !


    Der o.g. Fall hört sich für mich ein wenig so an, dass der o.g. Kollege das Gesamtbild des Schülers schon richtig beurteilt hat (Es lag ja nicht nur an seiner Note, dass der Schüler die Schule verlassen musste), und vielleicht (!) hat er die Note aufgrund seines Gesamtbildes mit den mündlichen Sechsen für seine Unterlagen noch einmal schriftlich nachlegitimiert, was aber nicht beweisbar ist und ich ihm nicht von vornherein unterstellen würde. Man könnte allenfalls vorsichtig mutmaßen , dass der o.g. Kollege seine Zensuren nicht optimal verwaltet hat. Muss er denn deswegen mit seiner Zensurengebung pädagogisch daneben gelegen haben ?


    Und war der Schüler wirklich so überrascht, wie die TE es beschrieben hat oder hat er vor der Klassenlehrerin geschauspielert ? Wir wissen ja, wie manche Schüler darin Weltmeister sind, Lehrer gegeneinander aufzuspielen. Oder hat er vielleicht einfach nicht richtig zugehört, als der Fachlehrer ihm seinen miserablen Leistungsstand schon lange vorher transparent gemacht hat ? Wir alle, auch die TE, waren nicht dabei ! Von der TE haben wir lediglich erfahren, dass es sich um einen verhaltensmäßig nicht so ganz einfachen Schüler gehandelt hat. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    Einmal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

  • Notenbildungsverordnung (NVO) - Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
    vom 5. Mai 1983 (GBl. S. 324), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Mai 2009 (GBl. S. 238)

    Zitat

    3. ABSCHNITT:
    Feststellung von Schülerleistungen
    § 7 Allgemeines
    (2) Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

    Da steht (mit Absicht) nicht: "Der auf 2 Nachkommastellen errechnete Mittelwert aus..."


    Zur Notengebung ist folgender Artikel aufschlussreich, der zur Bedeutung der "Pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung" einen eigenen Abschnitt enthält
    http://www.berufliche-schulen-…etze_der_Notenbildung.doc

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Notenbildungsverordnung (NVO) - Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung


    Es geht um Bayern. Diese Verordnung gilt nur in Baden-Württemberg. Und selbst in Bayern gibt es bei der Notenbildung noch erhebliche Unterschiede zwischen den Schularten, insofern sollte man sich mit Tipps vielleicht etwas zurückhalten, wenn man im Landesrecht nicht so Bescheid weiß...

  • Im Kern geht es um die pädagogische (und rechtliche) Frage, auf welche Art Noten gebildet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bayern dazu nur den Taschenrechner verwenden und Herz und Verstand bei Seite lassen. Falls doch, tun sie mir leid. Die Vorschrift, die ein rein arithmetisches Verfahren anordnet, hätte ich gerne schriftlich. Vielleicht ist es aber auch nur Bequemlichkeit. Beim Tippen mit dem Rechner muss man sich keinen Kopf über den Schüler machen - und die eigene Beurteilung und Leistung zudem nicht kritisch reflektieren.


    Ich halte es nicht nur für legitim, sondern sogar für geboten, die eigenen Beurteilungen - selbst wenn sie bereits ins Notenbuch betoniert sind - bei der "Schlussabrechnung" nochmals Revue passieren zu lassen. Wenn ich im Vergleich der Tests bemerke, dass eine Prüfung generell schlechter ausgefallen ist als die anderen, fasse ich mich an die eigene Nase und überlege, ob meine Anforderungen darin eventuell überzogen oder missverständlich formuliert waren.
    In diesem Fall wird dieser Test in der Endberechnung weniger stark gewichtet als die übrigen. Das gilt auch im umgekehrten Fall, wenn ein Test besonders gut ausgefallen ist.
    In diese Überlegungen fließt auch ein, ob mein eigenes methodisch-didaktisches Arbeiten erfolgreicher oder weniger erfolgreich war. Wenn ich - und die Schüler - gemeinsam erfolgreich waren, lasse ich die Gewichtung hoch, falls die Anforderungen zu gering waren, reduziere ich die Gewichtung. Dann zählen in der Schlussrechnung manche Tests 4-fach, während ich die anderen nur dreifach oder doppelt werte. Das ist ein rechtlich zulässiges Verfahren, solange ich diese Bewertung für alle Schüler in der gleichen Weise vornehme. Die individuelle "Daumen-rauf/Daumen-runter"-Methode kommt hinzu, falls Schüler zwischen x,37 und x,62 steht - also im Rundungsbereich einer 2-3 bzw. 3-4 oder 4-5. Dann lasse ich nicht den Test, sondern den Schüler vor mir Revue passieren. Auch das ist legitim, da die Punktevergabe in den Tests mit einem Punkt mehr oder weniger schnell diesen Ausschlag ergeben.


    Aber bei uns an der Hauptschule geht es sowieso pädagogischer zu als am Gymnasium. Dort herrschen Zustände wie bei Olympia mit Messungen im Hundertstel-Bereich. Und wenn dann einer "nur" Silber bekommt, fängt er an zu flennen :X:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Dann zählen in der Schlussrechnung manche Tests 4-fach, während ich die anderen nur dreifach oder doppelt werte. Das ist ein rechtlich zulässiges Verfahren, solange ich diese Bewertung für alle Schüler in der gleichen Weise vornehme. Die individuelle "Daumen-rauf/Daumen-runter"-Methode kommt hinzu, falls Schüler zwischen x,37 und x,62 steht - also im Rundungsbereich einer 2-3 bzw. 3-4 oder 4-5. Dann lasse ich nicht den Test, sondern den Schüler vor mir Revue passieren


    Das ist in Bayern am Gymnasium nicht möglich, und es wurde hier auch schon mehrfach erklärt. Der pädagogische Ermessenspielraum liegt zwischen Komma 51 und Komma 55. Bei Komma 5 sowieso wird die bessere Note gegeben.
    Die Kommastellenberechnungn empfand ich ursprünglich auch als Erbsenzählerei, kann aber durchaus auch Vorteile haben. Darüber zu streiten, ist eh müßig, denn die Vorgaben sind eben so. Da brauchts auch an dieser Stelle keine Ereiferung, denn das hilft der TE gar nicht.

  • In diesem Fall wird dieser Test in der Endberechnung weniger stark gewichtet als die übrigen.


    Es gibt in Bayern am Gym und an der RS keine "Tests", sondern Schulaufgaben und Stegreifaufgaben; bisweilen nennt man sie mittlerweile auch große und kleine Leistungsnachweise. Deren Gewichtung ist durch die jeweilige Schulordnung vorgeschrieben. Dein Mitleid kannst du behalten, pädagogisches Arbeiten bemisst sich nämlich nicht an Willkür bei der Bewertung von Leistungsnachweisen nach Nasenfaktor ("lasse ich den Schüler Revue passieren") oder Prüfungsergebnis ("ups, zu schlecht ausgefallen - naja, zählen wir das mal weniger stark").

  • Ach Scooby, das ist keine Willkür mit Nasenfaktor - sondern Pädagogik, die nicht die Erbsenzählerei der Punkte, sondern den Schüler im Blick hat. Gott sei dank (oder Ministerium sei Dank) ist das bei uns in Ba-Wü -wie beschrieben- rechtlich gesichert möglich.


    Und zur Wortwahl: "Tests" nenne ich Klassenarbeiten, Präsentationen, Kurztests, Bewertung praktischer Arbeiten, schriftliche Ausarbeitungen... usw. - die gesamte Spanne der differenzierten Leistungsüberprüfung

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Dann enttäuscht mich das Bayerische Schulsystem ein wenig, obwohl ich sonst das Bayerische Schulsystem für deutsche Verhältnisse gut finde ! 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    • Offizieller Beitrag

    Dann enttäuscht mich das Bayerische Schulsystem ein wenig, obwohl ich sonst das Bayerische Schulsystem für deutsche Verhältnisse gut finde ! 8)


    *seufz*


    :/

  • Man sollte bedenken das es um die Zukunft des Kindes geht. Hier trägt der Lehrer eine große Verantwortung!

    • Offizieller Beitrag

    Man sollte bedenken das es um die Zukunft des Kindes geht. Hier trägt der Lehrer eine große Verantwortung!


    in erster Linie trägt die Verantwortung für die Zukunft eines Schülers der Schüler selbst.


    In diesem Fall allerdings laste ich das Problem dem Lehrer an, der die Nachschrift versäumt hat schreiben zu lassen. Das hilft aber zum momentanen Zeitpunkt auch nicht weiter.
    Pragmatisch sage ich: es ist, wie es ist --
    beim nächsten Mal mehr Vorsicht walten lassen vor und in der Konferenz sowie beim Warntermin im April/ Mai

  • Also ich würde das Thema ansprachen, da Notenschieberei definitiv nicht richtig ist. Sie können das Them ja zuvor noch bei Ihren kollegen thematisieren. Es wird nur leider so sein, dass wenn niemand was sagt, Ihre Kollegen das sicher auch nicht das letzte mal gemacht haben. Für die Schüler kann sich das defintiv sehr stark negativ auf die Zukunft auswirken.

  • Zitat Herr.M :

    Zitat

    Also ich würde das Thema ansprachen, da Notenschieberei definitiv nicht richtig ist.

    Wobei der Begriff Notenschieberei eine Unterstellung ist ! An keiner einzigen Stelle, die die TE geäußert hat, lässt sich eine Notenschieberei juristisch nachweisen.
    Ich wäre da mit so einem Begriff und Anschuldigung sehr vorsichtig und würde eher von der Unschuldsvermutung ausgehen.


    Ich denke, der o.g. Kollege hätte vielleicht bei seiner Notengebung mehr Transparenz gegenüber den Schülern walten lassen müssen. Aber, man weiß die genauen Hintergründe nicht. Darüber schweigt sich die TE aus. Ist der Kollege vielleicht ein verwaltungsmäßiger Tütermax, der die Dinge vielleicht nicht immer so auf Abruf geordnet hat, wie es für die Scheinlegitimation vor den Kollegen in der Konferenz sein müsste ? Oder unterrichtet er so viele Schüler, dass er quantitativ gesehen, es nicht jedem Schüler transparent gemacht haben kann ?


    Ich unterrichte ca. 420 Schüler und bemühe mich um Transparenz. Bei der erschlagenden Quantität kann ich mir auch nicht so sicher sein, dass meine Bewertungskriterien und Gewichtungen bei allen Schülern (Es fehlen im Unterricht immer irgendwelche Schüler!) wirklich rübergekommen sind.


    Aber, es ist natürlich chic, Kollegen gleich Notenschieberei zu unterstellen, wenn irgendwo mal aus irgendwelchen Gründen Transparenz gefehlt hat. Und der von der TE sofort eingesetzte moralhammergeprägte Begriff "Selbstbewusstser Schüler" sollte ja gleich auf eine Notenschiebereiverdächtigung hinführen. 8)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • @ Herr M - Das ist genau meine Meinung/Befürchtung: Wenn jeder wegsieht und/oder seinen Mund hält, wenn ihm was auffällt, können Lehrer im Prinzip machen, was sie wollen und die Schüler sind ihnen entsprechend "ausgeliefert". Eine Notengebung anzufechten bzw. Fehler nachzuweisen, ist sowieso fast unmöglich, da, wie in diesem Thread ja öfter genannt, der Lehrer einfach ein Datum erfinden muss und nur drauf achten muss, dass der Schüler auch da war... Daher werde ich das auf jeden Fall ansprechen bzw. dem Kollegen mitteilen, dass mir das aufgefallen ist.
    Im Übrigen frage ich mich, warum sich hier manche derart an dem Wort "selbstbewusst" aufhängen - der Schüler ist weder frech noch unsozial oder renitent, er ist halt einfach nicht bereit sich in die Haltung zu begeben à la "Jawoll, Herr XY, ich bin der arme, ungebildete Schüler und was sie machen, ist einfach spitze, weil sie so ein großartiger Lehrer sind!" Im Übrigen muss ich als Lehrer bei den Noten objektiv bleiben, egal, ob der Schüler sich umöglich aufführt oder nicht - das kann ich höchsten bei der Bemerkung "Verhalten" und "Mitarbeit" einfließen lassen, aber nicht in die Leistungsmessung!

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