Vergütung als Grundschullehrer/in

  • Nein, Berlin zahlt nach dem TV Land Berlin, vgl. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/


    Der ist angelehnt an den bundesweit (außer Hessen) gültigen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - aber keineswegs identisch.


    Berlin ist zudem ein Sonderfall, weil da ja die tarifbeschäftigten Lehrkräfte (im Zuge des generellen Verzichts auf Neuverbeamtungen) erheblich besser bezahlt werden als im (fast bundesweit gültigen) TVL (durch andere Erfahrungsstufeneinordnung)

  • Nein, Berlin zahlt nach dem TV Land Berlin, vgl. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/


    Der ist angelehnt an den bundesweit (außer Hessen) gültigen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - aber keineswegs identisch.


    Berlin ist zudem ein Sonderfall, weil da ja die tarifbeschäftigten Lehrkräfte (im Zuge des generellen Verzichts auf Neuverbeamtungen) erheblich besser bezahlt werden als im (fast bundesweit gültigen) TVL (durch andere Erfahrungsstufeneinordnung)


    Entschuldige, aber ich weiß ja nicht, wo du diese Sachen her hast, in meinen Arbeitsvertrag und auf den Broschüren zum TVL steht drauf, dass der TVL Berlin heißt! WAs diese Seite erzählt, ist da nicht wirklich interessant, zumal auch dort Kannst du selber nachsehen, dass es TV-L Berlin heißt: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/


    Dort auf der Seite, die du nennst steht ja auch nur unter TV-L Land Berlin, da steht nicht, dass der Tarifvertrag so heißt ;)


    Und den Rest glaubst su wohl auch selber nicht, oder?
    Vergleiche doch mal bitte den TVL und den TVL Berlin in der Entgelttabelle:


    http://oeffentlicher-dienst.in…tv-l-lehrer-2012&matrix=1 und für Berlin gitbs dort ja leider nur die 2010, daher nun als Anhang die gültige:


    Also wenn du schon etwas aus anderen Bundesländern erzählst, dann doch bitte richtig!
    Immerhin sind das in E11 bei Stufe I schon 80 Euro Unterschied zu den anderen Bundesländern, die man nicht mehr, sondern weniger erhält!


    UNd welche veränderten Erfahrungsstufen meinst du? Die Erfahrungsstufenzugehörigkeit ist identisch mit dem TVL geregelt, die Entgeltstufen auch (siehe Berlin und Brandenburg z.B. E 11 für Grundschullehrer ) usw. Also was soll dort anders sein? Zumal Berlin ja gerade vereinbart hat, dass an den TVL angeglichen wird langsam und schrittweise und das sicherlich nicht nach unten ;)

  • Doch, das ist auch dieses TV-Dingens, in das jetzt alle eingegliedert werden. Wenn Cocos Zahlen stimmen, ist es eine noch größere Frechheit, als ich eh schon dachte. Hab vor 7 Jahren auf meiner ersten Stelle knapp 2.500 nach BAT bekommen, wenn ich mich recht erinnere. Kindergeld und Familienzuschlag mal abgezogen, sagen wir 2.200 (wobei der Zuschlag nicht so hoch war; weiß es nichtmehr genau). Ist schon ein gravierender Unterschied. Und ich empfinde 1600 € nicht als angemessenes Einstiegsgehalt für Akademiker...


    Meinst du 2.500€ netto oder brutto...?

  • Susannea: Och, haste das als Brandenburg/Berlinerin nicht mitbekommen ?((nicht Entgelttabelle, sondern die Einstufungsregelungen sind entscheidend)


    z.B. hier: http://bildungsklick.de/pm/662…ng-von-jung-lehrkraeften/


    Ich bin draußen, das lohnt sich echt nicht....


    Erzählen kann man viel den Zeitungen gegenüber. Gelesen hatte ich das damals auch.
    Tatsache ist, dass keiner von uns in Erfahurngsstufe 5 eingruppiert worden ist, sondern wir alle nach 1 bezahlt werden. Und in 2 solange es keine unbefristeten Verträge gibt auch nicht kommen, weil 6 Wochen Unterbrechung ausreichen, um wieder von vorne anzufangen. Da ja in über 50% der Fälle die Ferien nicht mitbezahlt werden (obwohl sie auch das müssten.) Also da ist leider der Unterschied zwischen Theorie und Praxis!



    Und ganz ehrlich, ob eine Einstufung in 5 solch ein Grund zum jubeln wäre? Dann hast du ja auch keine Aufstiegschancen mehr und bleibst bei deinem Einsteigergehalt deine ganze Arbeitszeit über, denn höher als 5 gehts für Grundschullehrer nicht!

  • Susannea:



    stimmt das wirklich dass ihr in Berlin nicht über Erfahrungsstufe 1 hinaus gelangt ?? Also für ewig auf ~2500€ brutto "festhängt" ?
    Und was genau passiert in den Ferien ? Erhält man in den Zeiten kein Gehalt mehr oder wie muss ich deine Formulierungen verstehen ? Wie funktioniert das bitte!?


    Ich bin gerade leicht schockiert...

  • stimmt das wirklich dass ihr in Berlin nicht über Erfahrungsstufe 1 hinaus gelangt ?? Also für ewig auf ~2500€ brutto "festhängt" ?
    Und was genau passiert in den Ferien ? Erhält man in den Zeiten kein Gehalt mehr oder wie muss ich deine Formulierungen verstehen ? Wie funktioniert das bitte!?


    Ewig hängst du da sicherlich nicht fest, aber solange bis du eine unbefristete Stelle erhältst oder sich ein Personalrat durchsetzt, dass die Somemrferien auch bezahlt werden müssen, dann kannst du bis zur nächsten 6 wöchigen Unterbrechung auch für Stufe 2 bezahlt werden.UNd das habe ich am eigenen Leib erleben müssen. Ich werde seit 2009 also nur mit Stufe 1 bezahlt, bis auf eine kurze Unterbrechung von Mai bis Juli 2010, wo es vorübergehend mal Stufe 2 gab.


    Das bei befristeten Verträgen in den Ferien kein Gehalt gezahlt wird, ist ja nicht nur in Berlin so, frag mal hier rum, dass trifft einige. Da muss man dann sehen, ob man genügend Anwartschaftzeiten für ALGI hat und dieses erhält.


    Aber wie gesagt, dass die Bezahlung in den Ferien aussetzt ist in vielen Bundesländern bei befristeten Verträgen üblich, zumindest bei den Sommerferien, der Rest wird meist mitbezahlt.

  • Aber wie gesagt, dass die Bezahlung in den Ferien aussetzt ist in vielen Bundesländern bei befristeten Verträgen üblich, zumindest bei den Sommerferien, der Rest wird meist mitbezahlt.


    Ich habe Gott sei Dank bisher immer das Glück gehabt, dass meine Verträge bis einschließlich der Sommerferien liefen (NRW). Habe bisher aber auch nur Änderungsverträge an ein und derselben Schule gehabt, dennoch... *toitoitoi*

  • auch zu niedrig. Aber die eigentliche Ungerechtigkeit besteht doch in dem Unterschied der Bezahlung zwischen Angestellten und Beamten. Und dass man als Angestellter Kinder- und Ortszuschlag nicht bekommt, finde ich echt ne Frechheit!

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    Aber die eigentliche Ungerechtigkeit besteht doch in dem Unterschied der Bezahlung zwischen Angestellten und Beamten.

    Der Unterschied ist gar nicht so gravierend, denn erstens wurden die von dir genannten Zulagen (zumindest in RLP) deutlich gekürzt und zweitens zahlt man als Angestellter seine KK nicht selbst. Da die Privatkasse mit steigendem Alter immer teurer wird, fällt das schon ins Gewicht. Klar, Beamte verdienen etwas mehr, aber das ist nicht die eigentliche Ungerechtigkeit. Das sind vielleicht 300 €, wobei Beamte auch noch weitere Kosten zu tragen haben, die bei Angestellten entfallen, z.B. die Kostendämpfungspauschale.


    Im Vergleich dazu ist das Gehalt, dass die TVler kriegen eine absolute Unverschämtheit und somit die eigentliche Ungerechtigkeit!

  • Im Vergleich dazu ist das Gehalt, dass die TVler kriegen eine absolute Unverschämtheit und somit die eigentliche Ungerechtigkeit!

    Die Aussage verstehe ich nicht, TVL ist doch der Tarif der angestellten Lehrkräfte.


    Kostendämpfungspauschale gibt es wohl nicht überall, aber Krankenkassenbeiträge zahlen wir Angestellten auch (und das nicht zu knapp). Nur tauchen die Beiträge bei uns in Gehaltsabrechnung auf, die Beamten müssen sie noch von ihrem Nettogehalt runterrechnen, was die hier schreibenden ja auch erwähnt haben.


    Der wesentliche Unterschied entsteht durch die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Beides wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, was die angestellten Lehrkräfte während der aktiven Phase auch für das Land teurer werden lässt. Eine Erhöhung des Bruttogehaltes würde also die Kosten für das Land über den eigentlichen Betrag hinaus erhöhen. Auch beim Arbeitnehmer käme netto weniger an, als z. B. bei einer prozentual gleichen Erhöhung von Gehältern und Bezügen. Deshalb sollten die Gewerkschaften von der der immer gleichen Forderung von soundsoviel Prozent für alle abrücken. Die Unterschiede im Nettogehalt (auch unter Berücksichtigung der gleichbleibenden Beiträge zur Privaten Krankenversicherung, der Beitrag zur Gesetzlichen würde steigen) würden sich dadurch noch verstärken.

  • Es gibt im Lehrerberuf ein Dreiklassensystem - Beamte, Angestellte alten Stils und Angestellte, die nach den neuen TV-L-Tarifen bezahlt werden. Die letzteren sind durch Preisdrückerei in den Allerwertesten gekniffen, vor TV-L war der Unterschied nicht ganz so gravierend.


    Nele

  • Es gibt im Lehrerberuf ein Dreiklassensystem - Beamte, Angestellte alten Stils und Angestellte, die nach den neuen TV-L-Tarifen bezahlt werden. Die letzteren sind durch Preisdrückerei in den Allerwertesten gekniffen, vor TV-L war der Unterschied nicht ganz so gravierend.


    Es sind doch inzwischen alle in den TVL übergeleitet worden.

  • Es gibt im Übrigen auch noch die Lehrer, denen ihr Studium zu "Ostzeiten" nach der Wende nur als "minderwertig" anerkannt wurde und die heute entsprechend in Gehaltsgruppe E9 eingruppiert sind (als Angestellte) - würden sie heute studieren, wären sie bei E12 bzw. E 13. Nur mal so am Rande.

  • Und wie sieht es aus, wenn man übers "Casting" eine Stelle ergattert?


    Das sind dann ja unbefristete Stellen, da wird sich zumindest auf den offiziellen Seiten über die Bezahlung ausgeschwiegen. Möglich, dass es da die Möglichkeit gibt.


    Edit: Ja, ich habe diese Möglichkeit gefunden. Nachdem überall steht, es richtet sich anch den persönlichen Verhältnissen, gibt es dann einen Zusatz, dass es eine ZUsatzvergütung bis zur Stufe 5 gibt, die aber jeweils zum Schuljahresende kündbar ist und das damit der Höchstverdienst erreicht ist und keine weiter Steigerung (außer genrelle Erhöhungen für alle) mehr möglich sind.


    Ist das dann wirklich soviel besser? Wenn man Anfangs etwas mehr hat als in den anderen Bundesländern (das evtl. sogar nur bis Schuljahresende) und dann aber immer unter dem EInkommen der anderen Bundesländer bleibt.
    Ich denke doch wohl nicht!

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