Dienstbeginn und fragen

  • Hallo zusammen,


    Nächsten Frühjahr beginne ich mit dem Ref in Bayern.
    Meine Prüfungen sind ende November zu Ende.
    Der Dienstantritt ist am 25.februar.
    Um finanziell bis dahin über die runden zu kommen, werde ich meinen momentan werkstudentenvertrag
    Mit ca. 12 Std./Woche ein bisschen erhöhen.
    Aber wie lange kann ich den machen?
    Bezahlt werde ich im ref ja nur von 25-28 Februar, oder?
    Kann ich dann noch bis zum 15. Februar als Student arbeiten?
    Ab wann kann ich nicht mehr studentisch kranken versichert sein sondern
    Muss mich privat versichern?
    Lg
    Hans

  • Die Frage ist ja, zu wann du exmatrikuliert wirst. Hier waren die Prüfungen MItte September fertig, die Examtrikulation erfolgt zum 23.12. (warum auch immer dieses Datum).
    Solange du dort noch nicht exmatrikuliert bist, kannst du auch studentisch krankenversichert bleiben.

  • Nein, Dienst / Beamtenstatus ist höher als Studistatus.


    Ich habe zur Zeit beides und die Krankenkasse hätte es zwar selbst nie alleine gemerkt, dass ich neuerdings verbeamtet bin, aber ab der Vereidigung soll man sich mit dem neuen Status krankenversichern.


    Chili


    DAs hat doch keiner bezweifelt oder auch gegenteiliges behauptet. Es ging darum, was zwischen Dienstbeginn und Studienende passiert. Und solange man nicht exmatrikuliert ist, ist das Studium dann ja nicht beendet. DAs bei Aufnahme des Dienstes dieser Status erlischt, sollte doch klar sein.

  • Achso, ich dachte man könne alles quasi immer nur zum Ersten des Monats machen.
    Das die bei der krankenkasse so flexibel sind hätte ich net gedacht.
    Wie man doppelt versichert sein kann, versteh ich net. Schon allein weil man dann doppelt zahlt?
    Und wenn man zum Arzt geht, welche Versicherung zahlt dann?
    Weiss jemand ob ich meine job noch bis zum 15.02. machen kann oder bereits zum 01.02.kündigen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Der Dienstantritt ist der 25. Februar, also musst du nur bis zum 24. Februar kündigen.
    Ein Überschneidung von 3 Tagen wird auch ganz sicher kein Problem sein, wenn du es meldest und in diesen 3 Tagen nicht arbeitest (also die Stunden davor machst, wenn dein Arbeitgeber dir nicht zum 24. kündigen kann (bzw. die Kündigung zum 24. annimmt). Ruf bei der zuständigen Behörde, ob deine Stundenanzahl für 4 Tage genehmigungspflichtig ist oder nur anzeigepflichtig.


    Ja, die Krankenkassen sind "flexibel", bzw. machen ihren Job. Mein Dienstbeginn war zum Monatsersten, ich hatte nur noch einen Job einen Teil des Monats laufen (Urlaubsbezahlung, also ohne Arbeitsbelastung), und ich musste mich nur ab dem ersten Tag nach dem Ende meines Jobs (der versicherungspflichtig war) versichern. Weil ich theoretisch erst ab da Bedarf hatte.


    Ich verstehe zwar nicht die Frage nach der doppelten Versicherung, aber weil ich in einem ganz anderen Zusammenhang in der Situation war: es bezahlt die Versicherung, deren Versicherungskarte du vorgelegt hast. So einfach ist das :)


    Chili

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