Freistellung für Bewerbungsgespräche - Mitteilungspflicht in welchem Ausmaß?

  • Hallo,


    ich weiß, dass ich meiner Schulleitung mitteilen muss, dass ich an einem Auswahlgespräch teilnehmen möchte, sofern dadurch die Unterrichtszeit entfallen würde.
    Ich komme auch sicherlich nicht daran vorbei, ihr dies zu bescheinigen, durch die Einladungsmail zum Beispiel.
    Was, wenn Sie mich fragt, wo ich mich bewerben möchte, ihr dies aber nicht mitteilen möchte?
    Kann ich das in irgendeiner Form für mich behalten? Mir ist es einfach nicht recht, dass sie es weiß.


    Freue mich auf eure Beiträge!
    Lg

  • Hallo,




    eine interessante Frage - habe mir auch ein paar Gedanken dazu gemacht, weiß aber leider keine richtige Antwort darauf. Vielleicht wäre es möglich, der Schulleitung zu sagen, dass Du einen wichtigen unaufschiebbaren Termin hast, dies eine einmalige Ausnahme ist und Du die Stunden auf jeden Fall nacharbeiten wirst?!


    Eine Einladungs-E-Mail ohne Absender kannst Du der Schulleitung ja schlecht als "Bestätigung" schicken. DIese E-Mail ist doch von der Schule direkt und nicht vom Schulamt, oder?

  • wenn es nur darum geht, nicht mitzuteilen, an welcher Schule du dich bewirbst, durch doch die Einladung aus oder kopier sie und "schwärze" die Informationen, die Aufschluss geben könnten.

  • Viele "zukünftige" Schulleiter wählen den kurzen Dienstweg, greifen zum Telefon und rufen bei der aktuellen Schule an, um im Gespräch mit der Schulleitung zu erfahren, was es so über den Bewerber zu wissen gibt (und was vielleicht nie schriftlich mitgeteilt werden würde...). Insofern kann es schnell passieren, dass deine Schulleitung erfährt, wo du hin willst - da wäre es eher hinderlich, wenn sie nichts wüsste & das so auch sagte. (Falls es einen sehr guten Grund gibt für dein 'Schweigen', kannst du dies im Auswahlgespräch natürlich ansprechen und darauf hoffen, dass das dann beachtet wird...)

  • wenn es nur darum geht, nicht mitzuteilen, an welcher Schule du dich bewirbst, durch doch die Einladung aus oder kopier sie und "schwärze" die Informationen, die Aufschluss geben könnten.



    Naja, eine Bescheinigung ohne erkennbaren Absender ist nicht wirklich eine Bescheinigung.....

  • Warum darf die SL nicht erfahren wo du dich bewirbst?
    Wenn du in einem Vertretungsvertrag steckst, muss doch klar sein, dass du jede Chance auf eine feste Stelle nutzen willst.
    Ich habe einfach nur gesagt, dass ich ein Bewerbungsgespräch habe, da hat auch niemand nach einer Bescheinigung gefragt,
    sondern mir nur Glück gewünscht...
    Gruß

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