Anrechnungsstunden zur Betreuung von Anwärtern / innen

  • Hallo liebe Forumuser,
    ich habe heute von meiner SL erfahren, dass ich ab Februar 2013 eine Referendarin im Fach Sachunterricht an unserer Schule betreuen soll. Generell freue ich mich über diese Aufgabe. Mein SL sagte mir heute, dass es dafür keine Anrechnungsstunden gäbe. Von Bekannten an einer anderen Schule weiß ich aber, dass sie dafür eine Wochenstunde angerechnet bekam. Weiß jemand hier vielleicht , wo ich solche dienstrechtlichen Bestimmungen finden kann. Bei NI-VORIS bin ich auf §15 zur Arbeitszeitverordnung gestoßen ( http://www.nds-voris.de/jporta…ue#jlr-LehrArbZVND2012pP2), bin mir aber nicht sicher, ob dieser hier Anwendung findet. Kennst sich vielleicht jemand von euch in diesem Bereich besser aus als ich?
    Grüßlichst Frl. Lund

  • Einen Gesetzestext kann ich dir nicht nennen. Ich weiß aber, dass es in NRW so ist, dass die AKOs Entlasungsstunden bekommen. Die Mentoren jedoch nicht. Du betreust die Referendarin ja nur als Mentorin, daher wirst du keine Aussicht auf Entlasung haben.

  • Das war zwar nicht die Antwort, die ich mir erhofft hatte, aber ich :danke: dir !


    P.S: Ich habe wohl irgendwie die "gefällt mir"option aktiviert..:staun:...wie geht das denn wieder weg????

  • Auch in Hessen gibt es für Mentoren keine Entlastung. An meiner Schule weigern sich nun fast alle und der Schulleiter bestimmt die Mentorenschaft.


    Meine Englischmentorin hat sich damals für mich immer eine Freistunde blocken lassen, damit sie bei mir reinschauen konnte und nicht in die Vertretung eingebunden wurde. Ich fühle mich heute immer noch schuldig, weil sie meinetwegen fast ein Jahr wöchentlich eine Stunde extra geleistet hat. Hinzu kommt noch die Zeit, in der sie mich beraten hat oder wir meine Reflexionen besprochen haben.
    Das schlimmste ist, dass ein anderer, der quasi nie LIVs oder Praktikanten hat, eine Deputatsstunde für die Betreuung eben solcher kassiert und die Mentoren leer ausgehen.

  • In Berlin gibts für die Mentoren auch keine Entlastungsstunden mehr. Da die Anwärter auch bei maximal 8 UNterrichtsstunden mit 7 Stunden der Schuel angerechnet werden, auch kaum noch Doppelsteckung und keine Pflicht mehr Mentoren zu stellen.

  • Einen Gesetzestext kann ich dir nicht nennen. Ich weiß aber, dass es in NRW so ist, dass die AKOs Entlasungsstunden bekommen. Die Mentoren jedoch nicht. Du betreust die Referendarin ja nur als Mentorin, daher wirst du keine Aussicht auf Entlasung haben.


    Ganz so ist es nicht.
    Die Lehrerkonferenz entscheidet darüber, wie die eine Stunde pro LAA vergeben wird.

  • In Niedersachsen entscheidet der Schulleiter alleine über die Verteilung von Anrechnungsstunden.
    Stunden für die Betreuung von Referendaren sind unüblich, weil es die Rolle des Mentors in der Ausbildung in Niedersachsen offiziell gar nicht gibt. Der Referendar begleitet normalerweise quartalsweise verschiedene Lehrer (was auch gewollt ist, da er verschiedene Unterrichtsstile kennenlernen soll). Die jeweiligen Ausbildungslehrer haben dann auch nicht so weit reichende Pflichten, zum Beispiel ist der Referendar für seinen eigenverantwortlichen Unterricht auch wirklich alleine verantwortlich, die Seminarausbilder besuchen den zwar regelmäßig, aber nicht unbedingt ein Lehrer der Schule.

  • An meiner aktuellen Schule bekommen die Mentoren die Entlastungsstunde. Wenn zwei Mentoren betreuen, teilen sie sich diese (z.B. die eine im ersten Halbjahr, die andere im nächsten). Ich weiß allerdings gerade nicht, wer das wann und wo festgelegt hat.

  • Oh, da haben wir es hier in Schleswig-Holstein ja richtig gut. Ich erhalte 2 Entlastungsstunden: 1 Stunde zum Hospitieren und 1 Besprechungsstunde.

  • Ich war bei meinr Referendarin in zwei Stunden doppelt gesteckt, um bei ihr zu hospitieren udn hatte in der Intensivphase (ein Schj lang) eine Entlastungsstunde zur Beratung. Dies steht in keinem hessischen Schulgesetz, sondern entsprang einer guten Unterrichtsversorgung unserer Schule und der Anerkennung der SL für unsere Mentorentätigkeit (Die Mentorin des anderen Fachs bekam das gleiche zugebilligt!).

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