Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln kurz vor MuSchutz?

    • Offizieller Beitrag

    Nichts ist unmöglich, aber es ist nicht einfach.
    Dass dein BaFög verlängert wird, ist klar. Aber um wieviel? Und wenn das nciht ausreicht, weil dein Kind mit 2 Jahren immer noch nicht durchschläft oder ständig krank ist? Für das BaFög -Amt sind das leider keine Gründe, das BaFög zu verlängern.
    Schon bei kinderlosen Studenten kommt es vor, dass sie mal durch ne prüfung fallen oder aus anderen Gründen das Studium nicht in der Regelzeit geschafft haben. Da man als Student nicht ALG I oder II beziehen kann, hat man dann de facto kein Einkommen. Und das passiert nciht selten.
    Sorry chili, aber ich finde dich in dem Punkt etwas realitätsfern.


    Ja, aber was ist anders, als bei "normalen" Menschen?


    und dass Studenten keinen Anspruch auf ALG 1 haben, ist eine Mär. Wenn ich mir einen Anspruch erarbeitet habe, habe ich Anspruch darauf (wenn ich nachweise, dass ich eben nicht 40 Stunden die Woche arbeiten will / arbeite und dass mein Studium noch möglich ist.)
    Ich habe vielleicht als Studentin keinen Anspruch auf ALG 2, aber mein Kind, sowie auf Wohngeld, Mehrbedarf, usw.
    Das sind Sachen, die kommen, OBWOHL man eigentlich noch Studi ist.


    Mir geht es einzig und allein zu sagen, dass man es als Student mit Kind schwer hat. Jeder Mensch mit Kind hat es schwer, wenn es nicht gerade verbeamtet ist und also problemlos eine Kinderbetreuung meisten kann.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    und dass Studenten keinen Anspruch auf ALG 1 haben, ist eine Mär. Wenn ich mir einen Anspruch erarbeitet habe, habe ich Anspruch darauf



    Den Anspruch auf ALG I hast du dir erarbeitet, nachdem du 2 Jahre in Folge sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen warst. Sonst nicht.


    Mitten im Studium hätte ich aus verschiedenen gründen kein Kind haben wollen, der wichtigste war der zeitliche Aspekt. Mit Kind kannst du einfach nicht so flexibel studieren und lernen wie ohne. Allein die Nächte....


    Zitat

    Jeder Mensch mit Kind hat es schwer, wenn es nicht gerade verbeamtet ist


    Auf ALLE Beamten trifft das aber auch nicht zu. Vorsicht mit Verallgemeinerungen ;)

  • Ich finde das ganz interessant, dass man die meisten Gesetze und Regelungen, die im eigenen Land gelten, als Fakten - so und nicht anders muss es sein - hinnimmt. Aber es muss nicht so sein. In Skandinavien ist es normal schon im Studium Kinder zu bekommen. In Deutschland ist es möglich, aber besonders einfach ist für Akademiker nicht vor Ende 20 / Anfang 30 Kinder zu bekommen. Dementsprechend ist dann ja auch das Durchschnittsalter von Akedemikereltern.
    Als Student habe ich sehr wohl schon gearbeitet, ich arbeite die ganze Zeit als Student. Ich studiere ja nicht aus reinem Spaß an der Freude (auch wenn intrinsische Motivation durchaus erwünscht und von Vorteil ist), sondern weil ich einer hochqualifizierten Arbeit nachgehen möchte. In Skandinavien zahlen Studenten, die nebenbei jobben, übrigens schon in die Arbeitslosenversicherung ein, da ihr(elternunabhängiges) BaFög als Einkommen zählt.

  • Den Anspruch auf ALG I hast du dir erarbeitet, nachdem du 2 Jahre in Folge sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen warst. Sonst nicht.


    Wie kommst du denn darauf?!?
    DU hast ihn dir erworben, wenn du innerhalb von 2 Jahren 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hast, das ist nur ein Jahr und das muss eben auch nicht hintereinander sein!

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das ganz interessant, dass man die meisten Gesetze und Regelungen, die im eigenen Land gelten, als Fakten - so und nicht anders muss es sein - hinnimmt. Aber es muss nicht so sein. In Skandinavien ist es normal schon im Studium Kinder zu bekommen. In Deutschland ist es möglich, aber besonders einfach ist für Akademiker nicht vor Ende 20 / Anfang 30 Kinder zu bekommen. Dementsprechend ist dann ja auch das Durchschnittsalter von Akedemikereltern.
    Als Student habe ich sehr wohl schon gearbeitet, ich arbeite die ganze Zeit als Student. Ich studiere ja nicht aus reinem Spaß an der Freude (auch wenn intrinsische Motivation durchaus erwünscht und von Vorteil ist), sondern weil ich einer hochqualifizierten Arbeit nachgehen möchte. In Skandinavien zahlen Studenten, die nebenbei jobben, übrigens schon in die Arbeitslosenversicherung ein, da ihr(elternunabhängiges) BaFög als Einkommen zählt.


    Glaube mir, ich nehme wenige Sachen als "gegeben" hin, und noch weniger Bafög-Grenzen oder Sozialversicherungssachen. Aber beim Lesen deiner Postings (hier im Thread, allgemein im Forum schätze ich sehr dein Auftreten und würdest du nicht von einem Bundesland / Ecke Deutschlands kommen, wo ich ganz sicher keinen kennen, hätten wir uns mit hoher Wahrscheinlichkeit schon begegnen können ;) ) kam es mir nicht als "Wunsch" sondern als "Fakt" hingestellt vor.


    und weil ich doch ab und zu die Realität als gegeben hinnehmen muss, wollte ich das Ganze zusammenrücken.


    Ebenfalls schreibst du hier, dass Studierende in Skandinavien in die Sozialkasse einzahlen.
    Die Tatsache, dass Studierende in Deutschland nicht einzahlen, hat aber schon wieder nicht mit einem Sonderstatus für Studierende zu tun, sondern mit den Überbleibseln des patriachalischen Steuersystems zu tun, wo die Ehefrau, und dann alle Kinder in Ausbildung, ein bisschen Geld daneben verdienen dürfen, solange sie unter einer bestimmten Grenze bleiben. Heute 450 Euro, vor einem Monat noch 400 Euro).
    Elternunabhängiges Bafög, sofort. Höhere Bafög-Grenzen, sofort. längere (realistische) Bezugszeiten, sofort. aber auch solche Massnahmen müssten im Zusammenhang mit restlichen sozialpolitischen Massnahmen im Einklang sein. Ich bin gegen ein Studienhonorar, das Studierende gegenüber dem Rest der Bevölkerung bevorzugen.
    Wenn es für alle Menschen mit wenig Einkommen schwer ist, ein Kind zu haben, finde ICH, dass es Studierenden dabei sehr gut geht, weil sie neben der Flexibilität des Studiums im Normalfall (Bafög-Bezug) viel mehr haben, als andere Berufsgruppen.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    Den Anspruch auf ALG I hast du dir erarbeitet, nachdem du 2 Jahre in Folge sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen warst. Sonst nicht.


    "Nur" ein Jahr innerhalb von 2, aber es ist egal. Es geht darum: wenn ich einen Anspruch habe (weil erarbeitet), dann habe ich den auch.



    Zitat

    Auf ALLE Beamten trifft das aber auch nicht zu. Vorsicht mit Verallgemeinerungen ;)


    ups, stimmt. Ich meinte die verbeamteten Lehrkräfte, also A 11 und aufwärts :)
    und dass es andere Menschen gibt, die nicht verbeamtet sind, und es trotzdem gut haben, weiß ich natürlich auch.


    Chili

  • Aber beim Lesen deiner Postings (hier im Thread, allgemein im Forum schätze ich sehr dein Auftreten und würdest du nicht von einem Bundesland / Ecke Deutschlands kommen, wo ich ganz sicher keinen kennen, hätten wir uns mit hoher Wahrscheinlichkeit schon begegnen können ;)

    und dabei belassen wirs ;) :)

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