Minderleistung

  • Hallo allerseits,


    ich befinde mich in einem Konflikt mit meiner Schulleiterin. Diese arbeitet darauf hin, mir eine verminderte Einsatzbereitschaft (unter Berufung auf das Beamtengesetz) nachweisen zu können. (nähere Details gerne als PN)


    Meine Frage:
    Welches Verhalten eines Beamten kann als Ausdruck von Minderleistung ausgelegt werden?


    Viele Grüße
    Lollo

  • Mag sein, dass es wieder mal auf das Bundesland ankommt, aber in den Beurteilungsrichtlinien für Bayern steht unter "Einsatzbereitschaft": "Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben, Engagement".


    Und zur Minderleistung habe ich folgende Stelle gefunden:


    "Wann liegen fortgesetzte und vorwerfbare Minderleistungen vor ?
    Fortgesetzte und vorwerfbare Minderleistungen liegen vor, wenn der Beamte entgegen entsprechender Vorhaltungen seiner Vorgesetzten über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt Leistungen zeigt, die den Anforderungen nicht entsprechen, obwohl er hierzu objektiv in der Lage wäre.
    Kann der Beamte Leistungen zeigen, die den Anforderungen nicht entsprechen, ohne dass es sich hierbei um fortgesetzte und vorwerfbare Minderleistungen handelt ?
    Das ist durchaus möglich. Im Sinne der Fragestellung sind folgende Fallkonstellationen denkbar:
    1. nicht fortgesetzte Minderleistungen, d.h. Minderleistungen, die nur einmal oder nach langen Zeiträumen erneut auftreten;
    2. nicht vorwerfbare Minderleistungen; nicht vorwerfbar sind Minderleistungen, wenn der Beamte aus physischen oder psychischen Gründen (z. B. gesundheitliche
    Beeinträchtigungen) objektiv nicht in der Lage ist, den Anforderungen entsprechende Leistungen zu erbringen;
    3. Minderleistungen, die im vorstehenden Sinne weder fortgesetzt noch vorwerfbar sind."
    (Das stammt soweit ich sehen kann aus den Beurteilungsrichtlinien für Berlin)

  • Hallo Dead Poet,


    vielen Dank für die Erklärungen.


    Mich würde noch interessieren, ob die Formulierung "voller persönlicher Einsatz" eines Beamten, wie es im Beamtengesetz gefordert wird, impliziert, dass dieser überdurchschnittlich einsatzfreudig sein muss.


    Viele Grüße
    Lollo

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn überdurchschnittlich?


    Natürlich impliziert die Struktur des Berufes, dass du nicht immer gleich nach Unterrichtsschluss nichts mehr zu tun hast. Sollte man darauf bestehen, wäre das wohl unterdurchschnittlich.


    Was der Einzelne als überdurchschnittlichen Einsatz ansieht, ist sehr individuell unterschiedlich.


    So lange du alle Dienstpflichten korrekt erfüllst, i.e. den Unterricht gut vorbereitet hältst, ordentlich korrigierst, ausreichend berätst, bei allen PFlichtveranstaltungen anwesend bist, für Eltern auf die eine oder andere Weise ansprechbar bist etc, für Klassenfahrten zur Verfügung stehst, etc (also alles, was in der DO steht) dürfte das in etwas der Durchschnitt sein.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • So lange du alle Dienstpflichten korrekt erfüllst, i.e. den Unterricht gut vorbereitet hältst, ordentlich korrigierst, ausreichend berätst, bei allen PFlichtveranstaltungen anwesend bist, für Eltern auf die eine oder andere Weise ansprechbar bist etc, für Klassenfahrten zur Verfügung stehst, etc (also alles, was in der DO steht) dürfte das in etwas der Durchschnitt sein.


    Danke, dahingehend habe ich mir überhaupt nichts vorzuwerfen. S. PN

  • [Mathematikermodus an]
    Bei der Berechnung des Durchschnittes ist die Basis der Berechung Ausschlag gebend.
    Nimmt man die Gesamtheit der Bundesbürger als Basis, so weist jeder Kollege in der Schule weit überdurchschnittliche Leistungen im schulischen Einsatz auf.
    Überduchschnittlich? In diesem Zusammenhang ist das ein hohles Phrasenwort für Bullshit-Bingo.


    BTW: Wusstet ihr schon, dass die meisten Menschen mehr Beine haben als der Durchschnitt? :aufgepasst:
    [Mathematikermodus off]

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • 50% der Bundesbürger verfügen über unterdurchschnittliche mathematische Kenntnisse! Wann endlich greift die Politik ein!? :)


    On topic: einem Beamten Minderleistung nachzuweisen, um dienstrechtliche Konsequenzen herbeiführen zu können, ist bei weitem nicht so unkompliziert, wie sich die wackere Schulleiterin das so vorstellt. Selbst imkompetenter Unterricht und regelmäßige Weigerungen, an Klassenfahrten teilzunehmen, dürften da nicht wirklich genügen. Wer genug Erfahrung im Schulsystem hat und ausreichend vernetzt ist, hört immer von Schulleitern, die es nicht hinbekommen, tatsächlich inkompetente und renitente Kollegen - die es natürlich auch unter Lehrern gibt - loszuwerden. Das höchste der Gefühle ist dann bestenfalls, dass es gelingt, sie an eine andere Schule abzuschieben...


    Nele

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