Debeka / Muss ich alle Untersuchungen rückwirkend zahlen? :( Hilfe

  • Hallo liebe Forummitglieder,


    ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt und hoffe so sehr, dass ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.
    Es geht darum, dass ich am 18.2. meine Ernennungsurkunde bekam und an dem Tag auch meine Vereidigung hatte. Ca. 1 Woche später bin ich dann zu Debeka gegangen und habe Formulare ausgefüllt, weil ich ja wieder in die private wollte. Soweit so gut. Nachdem bis letzten Freitag gewartet habe und immer noch keinen Versicherungsschein bekam, habe ich bei der Debeka angerufen und gefragt, warum das alles so lange dauert. Da meinte der Sachbearbeiter zu mir,
    "ihr Arbeitgeber hat sie bereits zum 31.1. bei der gesetzlichen abgemeldet. Sie müssten uns ein Dokument unterschreiben, damit wie sie rückwirkend zum 1.2. in die private KV aufnehmen können". Das hat mich ehrlich gesagt bisschen geschockt, denn am 1.2. wusste ich zwar, dass ich verbeamtet werde aber fakt ist meine Ernennungsurkunde habe ich erst am 18.2. erhalten. Also schriftlich bekam ich das erst am 18.2. Deshalb hatte ich bei der Debeka auch dieses Datum angegeben.


    Nun jetzt habe ich die Befürchtung, dass ich die paar Untersuchungen, die ich Anfang Februar hatte zahlen muss, wenn ich mich rückwirkend zum 1.2. privat versichern lasse. Ich habe bis jetzt noch nicht mal meinen richtigen Gehalt bekommen, sondern nun einen Abschlag.


    Was kann ich tun, könnt ihr mir weiterhelfen?
    Werde natürlich morgen sofort im Schulamt anrufen und fragen, warum sie mich (ohne mein Wissen!) einfach zum 31.1. abgemeldet haben.
    Bin ratlos... Der Gedanke, dass ich gerade gar nicht krankenversichert bin, gefällt mir auch gar nicht! :(


    :traenen:

  • Ab wann wurdest du denn offiziell verbeamtet? Die Urkunde kann immer etwas später kommen. Stichtag ist doch eigentlich immer der Erste.

  • Also mündlich hat man es mir am 16.1. gesagt. Aber bis zum 18.2. hatte ich nichts aber gar nichts in der Hand. Am 18.2. hat man mir die Urkunde gegeben und an diesem Tag war dann auch die Vereidigung.


    Ich dachte immer, das was man schriftlich hat zählt?
    :ohh:

  • Hi,


    ich habe meine Urkunde auch zu einem seltsamen Datum bekommen. Allerdings ist meines Wissens auch NICHT das Datum auf der Urkunde entscheidend, sondern das Datum, wann du diese bekommen hast (bei mir liegen nämlich zwischen den beiden Daten ca. 3 Wochen. Es gab wohl organisatorische Probleme, aber die Urkunde wurde schon einmal ausgedruckt). Zusätzlich zu deiner Urkunde bekommst du noch so ein Schreiben, auf dem steht "Ernennung zum xyz...." Auf diesem wird genau verzeichnet, WANN du deine Urkunde bekommen hast. Dieses Datum ist für die Verbeamtung ausschlaggebend.
    Ich kann aber leider nur von Hessen reden...
    Wegen der rückwirkenden Versicherung kann ich dir leider nicht helfen.


    LG

  • Liebe Sylvana,


    genau so wie du es geschildert hast, habe ich es auch verstanden und dementsprechend habe ich auch gehandelt.


    Auf meiner Urkunde steht: 16.1


    Vereidgungsdokument: 18.2. (Dieses Datum habe ich angegeben)
    Am 18.2. habe ich unterschrieben, dass ich die Urkunde bekommen habe. Davor hatte ich nichts in der Hand.

    • Offizieller Beitrag

    Provokante Fragen zum Anregen des Denkprozesses:


    Du hattest einen Job bis zum 31. Januar, über den du krankenversichert warst.


    Du hast ab dem 16./18. Februar einen Job, über dem du dich krankenversichern kannst.


    und du machst dir keine Gedanken darüber, dass du ohne Job keine Krankenversicherung hast?


    Soweit mein Kenntnisstand: die GKV muss dich für eine Übergangszeit (6 Wochen) weiter versichern. Zu welchem Tarif weiß ich nicht, aber deine Mitgliedschaft ist nicht zum 31. Januar geendet. Da hat nur dein Arbeitgeber der GKV mitgeteilt, dass ER dich nicht mehr versichert.


    a) du warst arbeitslos gemeldet? -> lief darüber
    b) du warst in dem Zeitrahmen weder unter 25, noch verheiratet, noch in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis? Dann musst du dich selbst versichern. Basistarif der GKV. Für die 2 Wochen bis zum Anschluss zur PKV ca. 80-100 EUro.


    Chili

  • Hallo Sommerwiese,


    zunächst einmal stellt sich mir folgende Frage: Wieso geht dein Angstelltenvertrag bis zum 31.03.13, wenn du doch jetzt schon verbeamtet wurdest (das eine hebt doch das andere auf - man kann ja nicht gleichzeitig Beamter und Angestellter sein).
    Wie bereits in den vorherigen Antworten erwähnt wurde, hängt die Lösung des Problems davon ab, ab wann offiziell das Beamtenverhältnis begann. Das müsstest du herausfinden. Mit Beginn des Beamtenverhältnisses kannst du dich privat versichern und hast auch Anspruch auf Beihilfe.
    Sollte der Stichtag der 1.2. gewesen könntest du also auch dieses Schreiben der PKV unterschreiben und dich rückwirkend vom 1.2. an versichern lassen. Ich verstehe nicht, wieso du die Arztkosten dann selbst tragen müsstest. Dann würden diese Behandlungen ja auch von der PKV/Beihilfe übernommen.
    Alternative wäre, diesen "Zwischenzeitraum" durch die freiwillige GKV abdecken zu lassen (auch rückwirkend möglich). Müsstest du halt anteilig bezahlen und ist evt. verhältnismäßig etwas teurer als die PKV. In keinem Fall bleibst du selbst auf den Arztkosten sitzen.

    • Offizieller Beitrag

    dann verstehe ich die Aufregung nicht... wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung hattest, dann BIST du gesetzlich versichert...
    wenn dein Arbeitgeber dich irrtümlich abgemeldet hat, dann ist er doch schuld, er meldetdich nach und gut ist (schliesslich hast du in februar beiträge bezahlt)
    wie regelst du es denn aber, neben dem beamtenverhältnis einen Nebenjob zu haben, der vermutlich viel Zeit in Anspruch nimmt, wenn du 'soviel' verdienst. (ich weiß, kein direkt kausaler Zusammenhang, aber trotzdem häufig...)


    Chili

  • Chili ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie du immer wieder auf solche Sachen kommst.


    Ich habe nirgendswo geschrieben, dass ich einen Nebenjob habe!!! Hä???
    Also nochmal, und dann schreibe ich dazu nichts mehr, weil mir Cawero schon weitergeholfen hat. :rose:
    Mein Angestellenvertrag ging bis zum 31.3.
    Anfang Januar hat mich das Schulamt angerufen und mir mündlich mitgeteilt, dass ich die A12 Stelle bekomme. Am 18.2. bin ich zum Schulamt wurde vereidigt und habe meine Urkunde bekommen,somit wurde der Angestellenvertrag aufgehoben.


    Das war alles.

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Sommerwiese,


    Ich habe ja nur die Informationen benutzt, die du genannt hattest.
    Normalerweise meldet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von der Krankenkasse ab, wenn ein Vertrag zu Ende ist (also: Abmeldedatum, das du im Forum geschrieben hast, lässt auf Ende eines Jobs schließen. Vereidigung lässt auf Beginn eines anderen Jobs schliessen).
    Dann schreibst du, dass dein Arbeitsvertrag bis zum 31. März war. Schreibst aber nirgendwo, dass er aufgehoben wurde. Es lässt sich also daraus schließen, dass du dem nachgehst. Dass der Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis und die Verbeamtung sich auf diese selbe Stelle / auf den selben Arbeitnehmer beziehen, steht nirgendwo. Nebenjobs sind ja nicht verboten, sondern nur halt schwierig oder genehmigungspflichtig. Ich habe mich nur gewundert, wie beides ging.


    Aber schön, dass cawero geholfen hat. Da wir zeitgleich geschrieben haben, haben wir zwar ziemlich genau dasselbe geschrieben (entweder bist du noch gesetzlich versichert (über deinen Job oder freiwillig) oder eben durch deine Verbeamtung...)


    Chili

  • Ab wann wurdest du denn offiziell verbeamtet? Die Urkunde kann immer etwas später kommen. Stichtag ist doch eigentlich immer der Erste.


    Wie kommst du denn auf so etwas. DAs mag vielleicht bei euch bisher so gewesen sein, die PKVs wollten mir solch einen Unsinn auch erzählen, aber hier z.B. wird immer an einem Montag verbeamtet und zwar an dem eine Woche vor Ferienende. Egal wann der im Monat ist!

  • Ist es eigentlich möglich in Deutschland NICHt krankenversichert zu sein? Soweit ich weiß, ist das nämlich nicht möglich. Eine Freundin von mir hat nach einem längeren Auslandsaufenthalt sich erst nach 3 Monaten wieder bei der KK angemeldet udn musste die Beiträge nachzahlen (obwohl sie in der Zeit nicht beim Arzt war), mit der Begründung, dass man versichert sein muss.
    ich würde mich mal der GEW oder einem anderen Lehrer- oder Beamtenverband erkundigen.
    Gruß, Sofie

  • Ist es eigentlich möglich in Deutschland NICHt krankenversichert zu sein?


    Nein, ist es nicht mehr. Die GKV darf sie auch nur gehen lassen, wenn sie eine andere Versicherung nachweisen kann. Die PKV braucht ja die Bestätigung der Versicherungszeiten und das ist hier ja genau das Problem. Die bestätigen nur bis 31.1. und damit müsste sie ab 1.2. in die PKV, aber da war sie evtl. noch nicht berechtigt dazu. Wobei ich der Meinugn bin, dass die Urkunde mit dem daraufstehenden Datum entschiedend ist und das wäre ja sogar schon der 16.1.

  • Ihr Lieben,


    vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich habe dem Schulamt schon eine Mail geschrieben und meine Sachbearbeiterin gefragt, welches Datum gilt. Ob das Datum auf der Urkunde (16.1.) oder der Tag, an dem ich die Urkunde bekam und die Vereidigung hatte (18.2.)


    Falls der 16.1. das offizielle Datum ist, dann muss ich mich zum 1.2. rückwirkend privat versichern lassen und hoffe, dass ich die Arztrechnungen von Anfang Februar von der Beihilfe bezahlt bekomme.


    Nochmals vielen Dank für eure Postings!


    :rose:


    Liebe Grüße


    Sommerwiese

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