Wem darf ich dumme Fragen zum bayrischen Gymnasium stellen? Speziell für Deutsch und Sozialkunde.

  • Hallo zusammen,


    nach mehrjähriger Pause bin ich wieder kurz vor dem Start ins Berufsleben. Allerdings nicht mehr in meinem alten Bundesland, sondern in Bayern.


    Nun bin ich auf der Suche nach jemandem, dem ich viele "dumme" Fragen stellen kann, nämlich alltagspraktische Fragen. Lehrplan usw. kann ich selber lesen und habe es auch getan; aber das ist die Theorie und die Praxis in der Schule hat ihre eigenen Regeln, Begriffe usw. Ein Beispiel: " Schulaufgabe" - darunter stellte ich mir Hausaufgaben vor. Nein, damit ist eine Klassenarbeit gemeint, also eine schriftliche Arbeit. Muss man wissen....


    Meine Fächer sind Deutsch und Sozialkunde.


    Bevor ich eine lange Liste mit Fragen loslasse und das Forum verstopfe, dachte ich es mir schlauer, eine oder einen Coach zu finden und dann weiterzuschauen, wie ein Kontakt aussehen kann - per Mail, per Telefon. Wahrscheinlich kommen immer neue Fragen mal dazu.


    Ich freue mich auf Antworten!


    Lg, Bayernneuling

    • Offizieller Beitrag

    als ich aus NDS nach Bayern kam, gab es zunächst Probleme mit der Terminologie. Dein Beispiel "Schulaufgabe" war das Erste, was ich genau wie du falsch interpretierte.
    Hinzu kamen z.B.:


    Angabe für das Aufgabenblatt bei einer Schulaufgabe (! :D )
    Unterschleif für Abschreiben oder Spicken während einer Schulaufgabe
    Fehlerschritt bei der schriftlichen Notenfestlegung


    Neu war für mich auch, dass bei einer Schulaufgabe der Name des Schülers an einer bestimmten Stelle notiert sein muss: oben rechts
    die Note ebenfalls ganz oben rechts stehen muss und nicht eingekringelt werden darf
    ............................, dass die Quantität bei mündlichen Noten nicht oder kaum zählt,
    ............................, dass deshalb in der Sek I der Lehrer die Holschuld hat bei mündlichen Noten
    ............................, dass bei Schulaufgaben die Noten aequidistant verteilt werden müssen
    ............................, dass der Leerraum unter den geschriebenen Klassenarbeiten durch einen roten Strich entwertet werden muss
    ............................, dass weder Schüler noch Lehrer bei KA mit Tippex oder Tintenkiller hantieren durften
    ............................, dass der pädagogische Spielraum bei Zeugnisnoten sehr viel enger liegt als in anderen BL
    ............................, dass bei Komma 5 die bessere Note gegeben werden sollte


    Von den regelmäßigen Respizienzgesprächen mal ganz abgesehen ;)


    Das sind so die Hauptdinge, die mir auf Anhieb einfallen. Vielleicht war der eine oder andere Punkt auch schulintern festgezurrt, doch ich war ein Jahr an zwei Schulen gleichzeitig, da wurde alles gleich geregelt.

  • Friesin ... da sind aber einige Dinge in Deiner Aufzählung, die wohl durchaus von den meisten Schulen in Bayern so gehandhabt werden, aber kein "muss" sind (nicht einmal ein "sollte"). Ich habe auch schon mehrfach erlebt, dass Fachbetreuer einer Schule ihre Ansicht als "muss" deklarieren, dies aber nachweislich falsch ist (nicht ihre Ansicht, aber das "muss").


    - aequidistante Verteilung der Noten: muss nicht sein, legt der Lehrer selber fest. Nur in der Q-Stufe ist die Notenverteilung festgelegt - und gerade NICHT aequidistant. Die Gewohnheit geht aber natürlich stark in die Richtung aequidistant. Aber sogar den Schwellenwert, den der Schüler erreichen muss, um die Note 4 zu bekommen, lege ich als Lehrer (mit Ausnahme Q-Stufe) selber fest. Bin ich der Ansicht, die Schulaufgabe war leichter (weil z.B. ein großer Teil der Englischschulaufgabe darin bestand, Lücken mit der richtigen Zeit zu füllen und die SuS bisher nur 2 oder 3 Zeiten hatten), dann lege ich den Schwellenwert auf 60%. Andererseits habe ich auch schon Stegreifaufgaben geschrieben, bei denen es für eine 4 reichte, wenn der Schüler knapp unter 50% hatte.


    - Leerraum unter Arbeiten entwerten: kein muss, hat sich aber so eingebürgert, weil man sonst Gefahr läuft, dass ein Schüler da irgendwo unten noch klein was reinschreibt (NACH Rückgabe der Arbeit) und behauptet, man hätte das übersehen.


    - Lehrer dürfen kein Tippex verwenden, Schüler auch nicht - Tintenkiller von Schülerseite her ist aber nicht verboten (der Lehrer den Tintenkiller verbieten, wenn er das durchziehen will, aber niemand zwingt ihn dazu).


    - ,5 soll die bessere Note gegeben werden ... Kommt jetzt darauf an, wie stark Dein "sollte" ist ... es gibt einen pädagogischen Notenspielraum so von ungefähr (!) ,45 bis ,55. In diesem Bereich kann der Lehrer die Note nach seinem Ermessen vergeben, braucht aber je nach Fall eine Begründung. Gibt man bis ,50 die bessere Note, braucht man bei uns an der Schule keine Begründung, von daher wird ,50 = bessere Note als "normal" gesehen. Aber mit Begründung ist es durchaus auch möglich, sogar mit ,48 die schlechtere Note zu geben ... und mit ,53 die bessere.


    Es gibt also auch viele Dinge, die in einem Kollegium / an einer Schule auf bestimmte Weise gehandhabt werden ... von daher ist es sehr sinnvoll, sich an der neuen Schule genau zu erkundigen, wie manche Dinge laufen.

  • - aequidistante Verteilung der Noten: muss nicht sein, legt der Lehrer selber fest. Nur in der Q-Stufe ist die Notenverteilung festgelegt - und gerade NICHT aequidistant. Die Gewohnheit geht aber natürlich stark in die Richtung aequidistant. Aber sogar den Schwellenwert, den der Schüler erreichen muss, um die Note 4 zu bekommen, lege ich als Lehrer (mit Ausnahme Q-Stufe) selber fest. Bin ich der Ansicht, die Schulaufgabe war leichter (weil z.B. ein großer Teil der Englischschulaufgabe darin bestand, Lücken mit der richtigen Zeit zu füllen und die SuS bisher nur 2 oder 3 Zeiten hatten), dann lege ich den Schwellenwert auf 60%. Andererseits habe ich auch schon Stegreifaufgaben geschrieben, bei denen es für eine 4 reichte, wenn der Schüler knapp unter 50% hatte.

    Bei uns gibt es Fachschaftsbeschlüsse, an die sich jeder zu halten hat, die den Abiturschlüssel z.B. für Lernfächer schon ab Klasse 5 festlegen. An Fachschaftsbeschlüsse sollte man sich schon halten. Dass mit den Prozentzahlen so "kreativ" umgegangen wird, kenne ich z.B. nur von den Fremdsprachkollegen.



    Zum Ausgangsspost: Was mir so einfällt zum Fach Deutsch, was in Bayern anders gehandhabt wird:


    - verpflichtend zu korrigierende Übungsaufsätze vor jeder Schulaufgabe (bes. bei neuen Aufsatzarten)
    - Die Schulaufgabenaufsatzarten sind vorgeschrieben für jede Jahrgangsstufe. (z.B. für Klasse 10 eine Problemerörterung, eine Texterschließung eines literarischen Textes, eine Texterschließung eines Sachtextes - das legen die Fachschaften fest, an deren Beschlüsse man sich halten sollte)
    - Diktate dürfen keine Schulaufgaben sein. In manchen Klassenstufen besteht aber die Möglichkeit, eine von vier Schulaufgaben (Aufsätzen) durch einen Grundwissenstest zum Stoff des Jahres und/oder zur formalen Sprachbeherrschung zu ersetzen. Dieser muss dann aber in allen Parallelklassen geschrieben werden (inhalts- und zeitgleich, gleiche Bewertung, hoher Abspracheaufwand mit den Kollegen)
    - Die Aufsatznote darf nicht aus einer Punktzahl für Bewertungsteilbereiche errechnet werden, sondern muss die Gesamtleistung würdigen.
    - Unter jedem Aufsatz muss ein Wortgutachten stehen, welches die wesentlichen Teilbereiche der Leistung würdigt. Es muss mindestens ein vollständiger Satz jeweils zu Inhalt, Sprache und Stil im Wortgutachten vorhanden sein.


    Unabhängig vom Fach Deutsch:
    - In Bayern wird man alle 4 Jahre einer Regelbeurteilung unterzogen, für die einen der Schulleiter unangekündigt im Unterricht besucht. Wesentlich für die Beurteilungsnote ist aber viel mehr, dass man sich außerunterrichtlich für die Schule engagiert.


    Sozialkunde wird in bayerischen Gymnasien eigentlich nur in der 10. Klasse und in 11/12 in Kombination mit Geschichte unterrichtet. Ausnahmen stellen die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasien dar. Dort wird in den entsprechenden Klassen auch Sozialkunde unterrichtet. Deshalb ist Deutsch/Sozialkunde in Bayern ohne weiteres Fach eher eine Kombination, die schon eine hohe Korrekturherausforderung darstellt. Deshalb ist sie ziemlich selten in Bayern vertreten. Wenn du also Fragen hast, wird es sicherlich besser sein, du postest sie hier im Forum, weil es hier wahrscheinlich wenig Lehrer mit deiner exakten Fächerverbindung gibt. Außerdem gibt es viele Regelungen, die dir nur von den Fachbetreuern an deiner neuen Schule erklärt werden können, weil die Dinge von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt sein können.

  • Solche Fachschaftsbeschlüsse, die feste Punktverteilungen vorgeben, sind meines Wissens (in Bayern) nicht bindend, von "an die sich jeder zu halten hat" kann also eigentlich keine Rede sein. "Sollte" ist wiederum eine andere Geschichte ... klar ist es leichter, auf einer gemeinsamen Linie zu fahren, letztendlich bin aber ich allein für meine Notengebung verantwortlich. Solche Fachschaftsbeschlüsse haben den Charakter von Empfehlungen, auch der Fachbetreuer ist kein weisungsbefugter Vorgesetzter. An einer Schule, an der ich unterrichtet habe, wollte der Fachbetreuer genau so einen verbindlichen Punkteschlüssel einführen - eine Rückfrage beim Ministerialbeauftragten hat ergeben, dass er das nicht kann und es auch nicht sinnvoll ist.


    Und: auch die Aussage, dass für die Beurteilungsnote wesentlich ist, dass man sich außerunterrichtlich für die Schule engagiert, kann ich so nicht unterschreiben. Das hängt wohl sehr stark vom Schulleiter ab. Unserer weist immer darauf hin, dass der Unterricht das Kerngeschäft ist.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank schon mal für die vielen interessanten Antworten. Auch wenn sich manches strittig anhört, das macht gar nichts, ich lerne aus allem. Ich habe auch schon eine konkrete Frage zu Sozialkunde - an einem musischen Gymnasium läuft das nur einstündig und in Zusammenarbeit mit Geschichte. Wie darf ich mir das konkret vorstellen? Und wie viele Schulaufgaben in Sk gibt es pro Halbjahr, wenn es nur einstündig läuft? Macht man auch "Tests", also kurze 20 minütige Überprüfungen des Stoffes der letzten zwei Schulstunden?


    Warum ist die Kombination D Sk selten in Bayern?? Wegen der Korrekturbelastung? Schlimmer als in Ba-Wü kanns ja nicht werden, da hatte ich Leistungskurs (heute heißt es: Neigungsfach) Gemeinschaftskunde und Grundkurse in Deutsch gleichzeitig. Oder habe ich da einen Haken übersehen..?


    Wie ich nun hörte, gibt es in den Deutschkursen der Q 11 und Q 12 pro Halbjahr nur eine Schulaufgabe (danke!! das habe ich jetzt schon gelernt!). Das klingt gut (Ba-Wü: zwei Klausuren pro Halbjahr).


    Vielleicht hat noch jemand Geduld und Zeit und beantwortet meine Fragen... Danke im Voraus!


    Bayernneuling

  • Und: auch die Aussage, dass für die Beurteilungsnote wesentlich ist, dass man sich außerunterrichtlich für die Schule engagiert, kann ich so nicht unterschreiben. Das hängt wohl sehr stark vom Schulleiter ab. Unserer weist immer darauf hin, dass der Unterricht das Kerngeschäft ist.

    Klar ist der Unterricht das Kerngeschäft. Es wird natürlich erwartet, dass dieser optimal läuft. Meiner Erfahrung nach unterscheiden sich die Beurteilungsnoten innerhalb des Kollegiums aber dennoch anhand der Anzahl der außerunterrichtlichen Aktivitäten. Die Kollegen, die nach Unterrichtsbesuchen Kritik ernten, sind die, die die schlechten Beurteilungsnoten hinnehmen müssen. Der Rest bekommt die Note 5, 4 oder 3, je nach Engagement. Mag aber sein, dass dies eine Besonderheit von Seminarschulen ist, bei denen die zahlreichen Seminarlehrer schon die Noten 2 und 3 abgreifen, sodass zur Einhaltung des vorgegebenen Durchschnitts das restliche Kollegium eine höhere Leistung zeigen muss, um nicht als Ausgleichsmasse mit schlechten Noten herhalten zu müssen.


    Ich habe auch schon eine konkrete Frage zu Sozialkunde - an einem musischen Gymnasium läuft das nur einstündig und in Zusammenarbeit mit Geschichte. Wie darf ich mir das konkret vorstellen?

    Konkret läuft das so, dass die Aufforderung gilt, aus organisatorischen Gründen möglichst Lehrer mit der Fakultas für beide Fächer in der Q11 und der Q12 in Geschichte und Sozialkunde unterrichten zu lassen. Ist dies nicht möglich, so läuft es in der Schulaufgabe so, dass der Geschichtslehrer den Geschichtsteil korrigiert und der Sozialkundelehrer den Sozialkundeteil und anschließend eine Gesamtnote gebildet wird. Keine Garantie, so meine ich, es mitbekommen zu haben.

    Zitat

    Und wie viele Schulaufgaben in Sk gibt es pro Halbjahr, wenn es nur einstündig läuft?
    Macht man auch "Tests", also kurze 20 minütige Überprüfungen des Stoffes der letzten zwei Schulstunden?

    In Q11 und Q12 jeweils eine in Kombination mit Geschichte. In den Jahrgangsstufen darunter gibt es keine Schulaufgaben in Sozialkunde (nur im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit Sozialwissenschaftlichen Profil, dort ist es nämlich Kernfach in diesem Zweig. In Kernfächern werden auch in Klasse 5-10 Schulaufgaben geschrieben). Da Sozialkunde ansonsten nur in der Klasse 10 unterrichtet wird (einstündig), gibt es in diesen Fächern nur Stegreifaufgaben (entspricht deiner Definition eines Tests, max. 20 Minuten Dauer, Stoff der letzten beiden Stunden plus zuvor als Grundwissen deklarierter Stoff, darf zuvor nicht angekündigt werden). Eventuell (bei einheitlichem Vorgehen der Fachschaft) besteht auch die Möglichkeit einer sogenannten Kurzarbeit (max. 30 Minuten Dauer, max. Stoff der letzten 6 Stunden, muss mindestens eine Woche zuvor angekündigt werden).

    Warum ist die Kombination D Sk selten in Bayern?? Wegen der Korrekturbelastung? Schlimmer als in Ba-Wü kanns ja nicht werden, da hatte ich Leistungskurs (heute heißt es: Neigungsfach) Gemeinschaftskunde und Grundkurse in Deutsch gleichzeitig. Oder habe ich da einen Haken übersehen..?

    Der Haken liegt in der Korrekturbelastung. Deutsch ist in Bayern um einiges korrekturintensiver als in anderen Bundesländern (wegen der verpflichtenden Übungsaufsätze und der Aufsätze als Schulaufgabenform). Wenn du als Zweitfach Sozialkunde hast, bist du in diesem Zweitfach kaum einsetzbar, weil es kaum unterrichtet wird. Bist du z.B. an einem musischen Gymnasium (diese haben meistens nicht so viele Schüler), gibt es meist ca. 3 Parallelklassen pro Jahrgang. Heißt: 3 Stunden Sozialkunde für alle zehnten Klassen zusammen und nochmals jeweils 3 in allen 11. und 12. Klassen der Schule. Macht einen gesamten Schulbedarf für das Fach von 9 Stunden Sozialkunde. Wenn dann noch ein anderer Kollege das Fach unterrichten möchte, wird es schon eng. Aber gehen wir mal davon aus, dass du allein die Fakultas hast, dann bedeutet dies bei einem Vollzeitdeputat, dass du (23-9) noch 14 Stunden Deutsch unterrichten musst. Das wären 3,5 Deutschklassen... Da korrigierst du dich allein schon mit Deutsch ins Grab :sterne: , ganz zu schweigen von den Korrekturen für Sozialkunde in der Oberstufe (da wird ja auch nicht gerade wenig geschrieben... und bei drei Riesenkursen parallel pro Jahrgangsstufe.... :angst: ). Deshalb wählt kaum einer diese Fächerverbindung, bzw. machen die meisten ganz schnell die Ergänzungsprüfung für Geschichte. Du hast keine Möglichkeit, mit dem alleinigen Zweitfach Sozialkunde in der Unterstufe ein paar Deputatsstunden abzudecken, die nicht so extrem korrekturaufwändig sind. Überleben kann man da mit Vollzeitdeputat nur, wenn man z.B. Ethik fachfremd in der Unterstufe unterrichten kann (falls der Bedarf an der Schule vorhanden ist) oder man irgendwelche anderen Tätigkeiten an der Schule übernehmen kann, die mit Anrechnungsstunden honoriert werden. Die meisten wählen aber die Variante, dass sie versuchen, ihr Deputat zu reduzieren - und damit auf Geld verzichten, um noch halbwegs ausreichend Schlaf zu kommen.


    Wie ich nun hörte, gibt es in den Deutschkursen der Q 11 und Q 12 pro Halbjahr nur eine Schulaufgabe (danke!! das habe ich jetzt schon gelernt!). Das klingt gut (Ba-Wü: zwei Klausuren pro Halbjahr).

    In allen Kursen/Fächern der Q11 und Q12 muss "nur" eine Schulaufgabe geschrieben werden. In Deutsch 4-stündige Aufsätze, bei einer Kursgröße zwischen 20 (noch nie gehört, dass es so wenig sind, ist aber die eigentlich vorgeschriebene Maximalgröße) und 29 (kam bei uns schon vor) sitzt man da pro Aufsatz schon mal seine 1,5 bis 2 Stunden an der Korrektur mit Verbalgutachten.


    Da fällt mir noch eine Ergänzung zu den Besonderheiten ein:
    Schulaufgaben und Stegreifaufgaben haben eine Korrekturfrist von zwei Wochen (Klasse 5-10), bzw. drei Wochen (Q11, Q12, Deutsch Klasse 10). Sie werden nicht in Klassenarbeitshefte geschrieben, sondern auf extra Schulaufgabenpapier. Die Schulaufgaben werden eine Woche nach der Herausgabe der Korrekturen an die Schüler wieder eingesammelt und dem Fachbetreuer zur Respizienz vorgelegt. Eigentlich muss der Fachbetreuer dann ein sogenanntes Respizienzgespräch mit der Lehrkraft führen. Manche Fachbetreuer machen dies wie vorgeschrieben, andere führen das Gespräch nur dann, wenn etwas nicht in Ordnung war (Korrektur zu schlampig, Aufgabenstellung zu leicht oder zu schwer etc.). In regelmäßigen Abständen fordert der Ministerialbeauftragte ("MB") von den Schulen die archivierten Schulaufgaben bestimmter Fächer ein, um sie ebenfalls zu kontrollieren (bzw. kontrollieren zu lassen). Da sollte man dann nicht unbedingt namentlich durch schlechte Korrektur auffallen....

  • Etliches ist ja schon gesagt.


    Ich würde mich an die jeweiligen Fachbetreuer an deiner Schule wenden, die dir auch schulinterne Regelungen nennen können. Zum Nachlesen würde ich Dir dennoch folgende Seiten empfehlen.


    Das ISB - Staatinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München:


    http://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/sprachen/deutsch/

    http://www.isb.bayern.de/gymna…schaften/sozialkunde/</a>


    Verbindlich ist auch die Kenntnis der" Kontaktbriefe" (eines meiner Lieblingsvokabeln im Schuldienst) zum Ende bzw. Beginn eines Schuljahres, die auf wichtige Termine, neue Regelungen und zu setzende Schwerpunkte hinweisen.


    Zur Terminologie von Leistungsnachweisen (sowie Anzahl und Gewichtung, Stundentafeln, etc. solltest du die GSO (Gymnasiale Schulordnung) lesen. Da ist eigentlich alles, was man wissen muss aufgeführt.
    http://www.gesetze-bayern.de/j…&doc.part=X&doc.origin=bs


    Einen guten (Neu-)Start! Jetzt liegen ja erst einmal die Ferien vor uns.

  • Hallo zusammen,


    ganz herzlichen Dank an alle - ihr habt mir wirklich geholfen. Natürlich habe ich auch die diversen Regelwerke, Verordnungen usw. gelesen - aber von den Praktikern kommt dann die klare Ansage, wie es umgesetzt wird. Und wo die Tücken liegen.. und die möglichen Abweichungen...


    Ja, die Problematik einer Vollbeschäftigung mit Der Kombi Deutsch-Sozialkunde, aber ohne Geschichte dämmerte mir auch schon. Allerdings ist das im Moment und auch mittelfristig nicht das Thema, denn ich werde wohl noch lange Zeit unterhälftig arbeiten und ich bin der einzige Lehrer mit großer Fakultas. Außerdem Beratungslehrer, da könnte im Laufe der Zeit auch noch "was gehen". Man hat mir aber auch schon Wirtschaftsstunden angeboten, das hat sich stundenplantechnisch dann wieder zerschlagen. Als Gemeinschaftskundelehrer aus Ba-Wü mit Leistungskurs- bzw. Neigungsfacherfahrung ist das fachlich kein Problem, denke ich. Wirtschaft und Recht sind zu 50% Bestandteil des Gemeinschaftskundeunterrichts. Ob das in Bayern dann allerdings rechtlich geht, ist mir nicht klar. Kennt jemand einen solchen Fall? Geschichte habe ich schon fachfremd unterrichtet, aber das war eher eine rechtliche Grauzone, denke ich.


    Fachbetreuer für Sk gibt es im Moment an der Schule nicht, wegen Krankheit.


    Darf ich noch mal zum Thema "Übungsaufsätze" in der Q11 und 12 nachfragen? Die sind also verpflichtend - welche Regelungen gibt es da?


    Vielen Dank im Voraus -


    Gruß, Bayernneuling

  • Es gibt ein KMS (=Kultusministerielles Schreiben), in dem einiges Wissenswertes u.a. zur Benotung von Deutschaufsätzen am Gymnasium ausgeführt wird.
    Darin enthalten ist auch ein Abschnitt, aus dem die Verpflichtung zu den Übungsaufsätzen hervorgeht:


    "3. Schriftliche Übungen
    Schriftliche Leistungsnachweise erwachsen grundsätzlich aus dem lehrplanmäßigen
    Unterricht. Jede Schulaufgabe bedarf der Vorbereitung durch
    schriftliche Übungen; die Anforderungen der geschlossenen Darstellung
    sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Die schriftlichen Übungen,
    darunter bei neu eingeführten Formen ein vollständiger Übungsaufsatz,
    werden von der Lehrkraft regelmäßig korrigiert und mit Bemerkungen versehen,
    die die wesentlichen Beurteilungsgesichtspunkte berücksichtigen,
    dem Schüler in transparenter Weise Auskunft über den erreichten Leistungsstand
    geben und auf Vorzüge wie noch vorhandene Mängel hinweisen.
    Wesentliches Ziel ist dabei die individuelle Diagnose und Förderung
    der Schreibkompetenz."


    De facto sieht es in der Oberstufe meist so aus, dass die Übungsaufsätze nicht von allen Schülern abgegeben werden. (Meistens geben die Schüler einen ÜA ab, die es nicht nötig hätten, dafür geben die keinen ab, die es nötig hätten....)
    Das Problem dabei ist, dass dir dann durchaus irgendwelche Eltern ankreiden können, dass du das Kind nicht optimal vorbereitet hast, weil du zur Vorbereitung der Schulaufgabe nichts korrigiert hast. Um rechtlich völlig auf der sicheren Seite zu sein, müsstest du dann eigentlich bei jedem Schüler, der nichts abgibt, zuhause anrufen oder einen Hinweis verschicken (mit Eintrag in die Schülerakte), um die Eltern davon in Kenntnis zu setzen, dass der Sprössling nichts abgegeben hat und er bis dann-und-dann eine Frist hat, die Abgabe nachzuholen. Erst dann bist du auf der sicheren Seite, falls sich Eltern beim Ministerialbeauftragten beschweren. Da der Aufwand hierfür aber mitunter riesig ist, macht das kaum jemand.
    (Mal ganz davon abgesehen, dass man eigentlich in der Oberstufe davon ausgehen sollte, dass der Schüler in einem Alter ist, in dem er so langsam mal die Verantwortung für sein Tun selbst tragen sollte. Aber das ist meine persönliche Meinung - und auf die kommt es im Ernstfall ja leider nicht an.)

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