Handyverbot an Schulen: Pro/Contra und Umsetzung

  • @ Pausenclown: Damit wären wir wieder am Anfang der Diskussion: Wieso überhaupt eine Schulordnung? Vieles was darin steht, ist für mich selbstverständlich: Keine Waffen, nicht rauchen, kein Alkohol, kein Müll herumwerfen usw. Aber das scheint blöderweise vielen nicht klar zu sein.

  • Die Kollegin hatte es einem Mitschüler mitgegeben.

    Das war ja wohl saudämlich. Und ist im Übrigen etwas anderes, als ein Mobiltelefon im verschlossenen Schrank zu verwahren.


    Pausi.

  • Ich würde dringend empfehlen, einfach mal bei geeigneter Stelle (Rechtsabteilung der Behörde, Verbandsjurist) nachzufragen,

    Wo hast du denn nachgefragt?


    Was eine schulweite Regelung anbetrifft, so wäre hier wohl die Schulleitung in der Pflicht, die Rechtslage abzuklopfen. Aber auch Schulleitungen sind nicht schlecht darin, sich eine Rechtslage auszudenken.


    Pausi

  • Und in wie fern hat die Frage, ob in der Hausordnung eine Regelung zum Handygebrauch steht irgendetwas damit zu tun, was der Lehrer mitbekommt oder nicht mitbekommt? Blauäugig sind in meinen Augen höchstens die Kollegen, die glauben, ein Handyverbot würde irgendwas an in den Köpfen der "Täter" ändern. Diese haben kein Problem damit, zB einen Mitschüler zu quälen oder sich strafbar(!) zu machen, aber wenn auf in der Schulordnung steht "du sollst dein Handy ausgeschaltet lassen" hält sie das auf einmal ab?

    Das lässt du aber wieder den Pädagogen heraushängen. In zig anderen Lebensbereichen gibt es ebenfalls Verbote und Strafen und da interessiert es auch niemanden, was "in den Köpfen der Täter" vorgeht. Das wird höchstens vor Gericht relevant. Mit deinem Argument könnte man von der Straßenverkehrsordnung bis zum allgemeinen Strafrecht gleich alle gesellschaftlich sinnvollen Regelungen abschaffen.


    Aber: das wichtige ist ja der Punkt 5: Es ist also erlaubt, das Handy einzukassieren, wenn es entgegen der Schulordnung verwendet wurde. Das heißt für mich, wenn an der Schule ein Handynutzungsverbot besteht, kann der Lehrer es einkassieren. Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.

    Ja!


    Moebius hat Recht. Eine Kollegin an meiner Schule hatte mal massive Schwierigkeiten, weil ein Schüler nach der Klausur sein abgegebenes Handy nicht wieder mitgenommen hat. Die Kollegin hatte es einem Mitschüler mitgegeben. Leider konnte sie sich nicht mehr daran erinnern, welcher Mitschüler das war, die Klasse konnte sich auch nicht erinnern. Das Handy ist jedoch nie bei seinem Besitzer angekommen. Der Anwalt des Vaters des Schülers hat daraufhin die Kollegin verklagt, weil sie den Schüler verpflichtet hatte, ihr das Handy zu geben, es aber nicht wieder zurückgegeben hat. Es war für die Kollegin extrem unangenehm, wegen der zahlreichen anwaltlichen Schreiben hin- und her. Sogar ihre Diensthaftpflichtversicherung war keine Hilfe. Schlussendlich hat sie (aus ihrem privaten Vermögen) das Handy bezahlt. Weil es ein sehr altes Modell war, waren die Kosten unter 100 Euro, das hätte jedoch auch anders ausgehen können. Ich habe immer ein sehr mulmiges Gefühl, wenn ich Aufsicht in einer Klausur habe, die riesigen Smartphone-Berge auf dem Pult liegen sehe und die Schüler nach der Klausur munter Handys aus dem Haufen herausnehmen.... Da hoffe ich jedes Mal, dass es aufgeht und der Letzte tatsächlich (s)ein Handy auf dem Tisch vorfindet und keine Handys übrig sind...

    Und deshalb ist es unglaublich wichtig, dass an der Schule eine klare Regelung an der Schule im Umgang mit Handys herrscht: Entweder es steht irgendwo "geschrieben" (Schulordnung...), dass Handys bei Nutzungsverstößen eingesammelt werden können bzw. bei Klausuren abgegeben werden müssen, oder es handelt sich um die an der Schule "übliche Praxis" mit Wissen und Duldung der Schulleitung. Dann hätte sich die Kollegin viel Ärger ersparen können und einfach darauf verweisen können, dass sie "Im Auftrag der Schule" gehandelt hat. Überhaupt seltsam, dass sich die Kollegin die Sache nicht gleich an die Schulleitung zur Erledigung weitergereicht hat... Fürsorgepflicht?


    Und die Moral aus der Geschicht: Sammle ein das Handy niemals nicht, es sei den die Schulordnung oder die Schulleitung will es von dich(t).


    Handys "auf eigene Faust" einsammeln: Never ever!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hier habe ich gerade eine Antwort gefunden. Im Juraforum gibt es dazu diese Antwort:

    Zitat

    Natürlich ist die Aufsicht, bzw die Schule für die eingesammelten Handys verantwortlich.
    Aber andererseits hätte man kein Handy mit zur Schule nehmen müssen. Besonders wenn man dieses Vorgehen kennt.
    Es gibt daher dazu keine eindeutige Antwort, ebenso kann man nicht mit Sicherheit sagen, wie ein Gericht darüber urteilen würde.



    Das berühmte Fachmagazin für Schulrecht :sterne: "Familie" schreibt:

    Zitat

    Handy in der Schule


    Ein Schüler hat das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Handlungsfreiheit. Wenn er jedoch mit seinem Handy den Unterricht stört, darf der Lehrer das Handy vorübergehend konfiszieren, um wieder Ordnung und Ruhe herzustellen. Ein allgemeines Handyverbot an Schulen ist hingegen unrechtmäßig. Wird jedoch durch den Gebrauch gegen Gesetz, Sitte und Moral verstoßen, darf der Lehrer die Nutzung untersagen.

  • Für NRW habe ich Folgendes gefunden:
    http://www.schulministerium.nr…cht/Massnahmen/Handy.html
    http://www.vbe-nrw.de/content_…488decaa780c9bb5b5d8abf9b


    Ein Handy darf also nicht vorsorglich weggenommen werden und es muss zwingend noch am selben Tag von der Schulleitung entschieden werden, wann und wem das Handy wieder ausgehändigt wird, wobei eine Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben sein muss. Eine Durchsuchung des Handys ist verboten.

  • Guten Tag !
    Irgendwie hab ich es jetzt schon im Urin, dass am Ende dieser Diskussion mal wieder der (pseudopädagogische) Appell herauskommen wird, den Schülern mal wieder ihren Freiraum zu erweitern und sie auf Augenhöhe zu nehmen, zuungunsten der Lehrer, die in ihren Schulen einfach nur eine ungestörte Arbeitsatmosphäre sowie im allgemeinen Disziplin und Ordnung durchsetzen wollen.


    Auch dieses Threadthema ist mal wieder ein Beispiel dafür, dass in unserer Schullandschaft seit Jahrzehnten bei den Durchsetzungsmöglichkeiten erzieherischer Maßnahmen irgendwo was nicht stimmt und (pädagogisch verbrämte) kontraproduktive Kräfte versuchen, vermeintliche Rechte der Schüler, bei gleichzeitiger Schrumpfung der Pflichten, in asymmetrischer und maßloser Weise auszuweiten.


    In den Schulstuben eine größer werdende Anhäufung von Tyrrannen, Ich-AGs, sozialen Geisterfahrern, Schülern, die nur noch aus (egoistischen) Bedürfnissen und Rechten (zur Egoismusentfaltung) bestehen sowie Renitenz, wenn es um die Erfüllung von Pflichten geht...Sieht denn niemand den Zusammenhang, dass Schüler sich so entwickeln, wenn sie immer häufiger erfahren, dass Schulleitungen und Lehrer immer weniger Herr im Haus sind ?


    Ich würde mir eher mal Threadthemen wünschen, in denen endlich über eine Erweiterung und qualitätssteigernde Erfüllung der Pflichten von Eltern/Schülern diskutiert wird. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    2 Mal editiert, zuletzt von Elternschreck ()

  • Wo hast du denn nachgefragt?
    i


    Auch wir hatten im letzten Jahr einen Fall, der damit geendet ist, dass die Schule einem Schüler die Kosten für einen mp3-Player ersetzen durfte. Was meine grundsätzlichen Ausführungen zum Thema "Einschränkungen von Schülerrechten durch die Schulordnung" angeht - ich habe diverse Werke zum Bereich Schulrecht bei mir im Schrank stehen, in denen so etwas dagelegt wird, ich glaube auch im allseits bekannten Heogg steht was dazu. Die Kenntnis der Rechtsgrundlagen des eigenen Berufes gehört zu den Dienstpflichen, leider ist es in der Praxis aber so, dass es gerade unter Lehrern sehr weit verbreitet ist, sich da ausschließlich auf Flurfunk, subjektive eigene Überlegungen und "das haben wir schon immer so gemacht" zu verlassen. Manche Kollegen gucken einen an wie ein Uboot, wenn man ihnen sagt, dass man nach einer vorangegangenen Diskussion unm ein rechtliches Problem einfach mal in das betreffende Gesetz geguckt hat und da doch tatsächlich eine eindeutige Antwort steht.


    Das lässt du aber wieder den Pädagogen heraushängen. In zig anderen Lebensbereichen gibt es ebenfalls Verbote und Strafen und da interessiert es auch niemanden, was "in den Köpfen der Täter" vorgeht. Das wird höchstens vor Gericht relevant. Mit deinem Argument könnte man von der Straßenverkehrsordnung bis zum allgemeinen Strafrecht gleich alle gesellschaftlich sinnvollen Regelungen abschaffen.


    Ich weiß nicht, wo du das herausgelesen haben willst, aber es ist das komplette Gegenteil, von dem was ich gemeint habe. (Ich kann dir versichen, den "Pädagogen raus hängen zu lassen" ist mir völlig wesensfremd). Um es noch mal klar zu sagen: Im Unterricht habe ich Weisungskompetenz gegenüber meinen Schülern. Das die da nicht anfangen mit dem Handy rumzudaddeln oder SMS zu schreiben ist eine Selbstverständlichkeit und wenn es einer trotzdem macht, kann ich dazu auch ohne Schulordnung so deutlich Stellung beziehen, dass er das kein zweites mal probieren wird. Wenn Schüler x seinen Mitschüler beleidigt, das Ganze filmt und dann bei uTube einstellt, ist das eine Straftat und so sollte man es auch nennen. Straftaten gegen Mitschüler reichen völlig aus um Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter zu rechtfertigen, wenn man da dann stattdessen in der Klassenkonferenz noch lange darüber diskutiert, dass ja auch gegen die Schulordnung verstoßen wurde, ist das Pipifax, der den Betrachtungsschwerpunkt nur vom eigentlichen Problem (der begangenen Straftat) weg verschiebt.
    Für keinen von beiden Fällen brauche ich also in der Schulordnung eine Regelung über Handys in der Schule.


    Wenn man darüber hinaus noch mit Kollegen dirkutiert, die trotzdem noch auf eine Regelung drängen, dann stellt man oft auch fest, dass der eigentliche Knackpunkt bei vielen ein anderer ist: da läuft es dann oft darauf hinaus, dass "die heutigen Jugendlichen ja von morgends bis abends nur noch auf ihren iPhones rumdaddeln, wir sind ja früher auch ohne ausgekommen". Es geht also eher darum, dass gerade viele ältere Kollegen sich von der technischen Entwicklung der letzten Jahre überrollt fühlen, und irgendwie das Bedürfnis haben, in dem Bereich den sie beeinflussen können, das ganze auszubremsen. Aus so einer Basis irgendwelche Verbote zu erlassen, lehne ich persönlich aber ab.

  • [...] diverse Werke zum Bereich Schulrecht [...] im allseits bekannten Heogg [...]

    Prima. Was hältst du von der Empfehlung, zukünftig die Quellen anzugeben, wenn es doch schon welchen gibt. Dann könnten wir deine -- damit fundierten -- Äußerungen besser von dem allgemeinen Blabla unterscheiden, das du so schön beschreibst.


    Pausi.

  • Anderer-
    seits können die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Kinder
    vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen.

    So ein Quark. Vielmehr haben sich einige Eltern einfach daran gewöhnt, ständig mit ihren Kindern in Kontakt zu stehen. Die Kinder übrigen auch. Das erspart verbindliche Absprachen und ist einfach bequem. Ob das schon ein berechtigtes Interesse ist, wage ich zu bezweifeln.


    Wenn Handys nur dann benutzt würden, wenn es wirklich Mal notwendig ist, würde die Dinger wochen- und monatelang im Stand-by ihre Akkus leernüdeln, ohne dass damit gesprochen würde. Statt dessen wird jede Belanglosigkeit sofort übermittelt. Das soll dann ein "berechtigte Interesse" sein. Aber was erwarte ich von Eltern, die ihr Kind mit Helm auf 'nen Bobbycar setzen. Das einzige Problem ist, dass es heutzutage -- dank der Handys -- nur noch wenige Telefonzellen gibt.


    Und vielleicht täte es den Kindern auch Mal ganz gut, wenn sie nicht ständig an der elektronische Leine der Eltern hingen, sondern diese sich einfach Mal darauf verließen, dass die Kinder zwischen Schulende und Abendessen irgendwann zu Hause aufschlügen.


    Pausi

  • Zitat

    Das die da nicht anfangen mit dem Handy rumzudaddeln oder SMS zu schreiben ist eine Selbstverständlichkeit und wenn es einer trotzdem macht, kann ich dazu auch ohne Schulordnung so deutlich Stellung beziehen, (...). Wenn Schüler x seinen Mitschüler beleidigt, das Ganze filmt und dann bei uTube einstellt, ist das eine Straftat und so sollte man es auch nennen. Straftaten gegen Mitschüler reichen völlig aus um Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter zu rechtfertigen, (...).
    Für keinen von beiden Fällen brauche ich also in der Schulordnung eine Regelung über Handys in der Schule.


    Finde ich einen interessanten Ansatz. Das stellt sich aber die Frage nach Selbstverständlichkeiten, wie ich auch schon gesagt habe. Vieles (oder gar alles?) in einer Hausordnung (und Gesetzen) ist eine Selbstverständlichkeit. Wieso gibt es ein Gesetz gegen Diebstahl? (§242: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) Das ist doch eigentlich klar, oder? Aber diese scheint nicht allen klar zu sein, deswegen schreibt man es fest. Gleiches gilt für ein Handyverbot. Weil einige nicht wissen, wie und wann sie es zu benutzen haben, wird so etwas in einer Hausordnung reglementiert.

  • Ich verstehe nicht, wie jemand ernsthaft gegen ein Handy-Verbot sein kann. Es mag ja sein, dass ein Schüler der Gymnasialen Oberstufe sein smartphone in der Pause sinnvoll nutzen kann, sich bei Musik entspannt und dann in der nächsten Stunde wieder dem Unterricht folgt.
    In der Hauptschule ist das unmöglich! Würden die Schüler da in den Pausen (vom Unterricht spreche ich jetzt einmal nicht, da ja hier vorausgesetzt wird, dass man ein herumspielen im Unterricht durch lehrerliche Autorität verhindern kann) Musik hören und ihr permanentes Mobbing filmen bzw. sich entsprechende Filmchen zeigen / weiter schicken (und ich bin absolut sicher, dass das die Folge wäre), dann bekommt man die nach der Pause nicht mehr herunter gefahren! Die Schüler verbringen so viel Zeit des Tages mit ihrer gesammelten Technik, dass die Förderung einer normalen zwischenmenschlichen Kommunikation auch in den Pausen zu unseren Aufgaben gehören muss!


    Sollte es da tatsächlich rechtliche Zweifel geben, muss die Konsequenz sein, diese zu beseitigen und nicht, Handys einfach zu erlauben!
    ( Und ja, ich finde auch, dass es überhand nimmt, dass Schüler ständig auf ihre Rechte pochen und ihre Pflichten dabei völlig außer Acht lassen, genauso wie die Rechte der Lehrer!)

  • Mehrfach wurde hier schon nach Belegen etc. gefragt. Wie wär’s mit den folgenden?


    Handy-Verbot

    • Warum?
      In diesem Fall http://openjur.de/u/145026.html war das andauernde Fehlverhalten unter anderem auch begründet durch mehrfache Verstöße gegen das Handy-Verbot in der Schulordnung.
    • Generelles Verbot?
      „Ein generelles Handyverbot in der Schule ist rechtlich nicht haltbar. Es gibt durchaus berechtigte Interessen, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Es muss möglich sein, das Handy vor und nach dem Unterricht sowie auf dem Schulweg zu benutzen. Ein generelles Verbot ist deswegen nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn in anderer Weise kein ordnungsgemäßer Unterricht mehr durchgeführt werden kann.“ van den Hövel, PaedF 2011, 31


    "Verlorenes" Handy
    Zur Frage von abhanden gekommenen Handys (und anderen Wertgegenständen) – und der evtl. daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung einer Lehrkraft:
    Kommt ein Handy abhanden, stellt sich die Frage ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt…
    …sie liegt nur dann vor, wenn eine Pflicht schuldhaft verletzt wird.
    Dann gilt zunächst Artikel 34 GG (http://dejure.org/gesetze/GG/34.html ). Der Dienstherr kann bei Vorsatz oder grober(!) Fahrlässigkeit die Lehrkraft in Regress nehmen.
    Ob dann auch die Lehrkraft in Regress genommen wird, ist immer vom Einzelfall abhängig.
    Ob überhaupt & in welcher Höhe Ersatz geleistet werden muss für verloren gegangenes oder beschädigtes Schülereigentum, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig.
    Zum Beispiel wird eine Mitschuld der Schüler, die unzulässigerweise ihr Handy verwendet haben (und somit die Wegnahme des unterrichtsstörenden Gegenstandes in Kauf genommen haben), mit „eingerechnet“.
    Beispielurteil: kein Ersatzanspruch hier: http://openjur.de/u/125248.html


    Verfahren bei Amtspflichtverletzung
    § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG (http://dejure.org/gesetze/GVG/71.html ) - gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs vor dem zuständigen Landgericht (Anwaltszwang), Beweislast liegt beim Geschädigten

  • Wieso gibt es ein Gesetz gegen Diebstahl? (§242:

    Die Regeln des Strafgesetzbuches sind eben keine Gesetze gegen irgendetwas. Da steht nicht, dass Diebstahl verboten sei. Er ist lediglich unter Strafe gestellt.


    Pausi

  • Die Schüler verbringen so viel Zeit des Tages mit ihrer gesammelten Technik, dass die Förderung einer normalen zwischenmenschlichen Kommunikation auch in den Pausen zu unseren Aufgaben gehören muss!

    Und das soll durch eine Handyverbot geschehen? Vielleicht sollte man lieber eine Anreiz zu anderen Formen der Kommunikation schaffen. Mobben können die Schüler sich übrigens auch, ohne es zu filmen. Das wäre dann auch zwischenmenschliche Kommunikation.


    Zur Klarstellung: Auch mir geht die ständige Online-Kommunikation auf den Keks. Insbesondere, weil da viel technischer Aufwand betrieben wird, um solcherlei zu "kommunizieren", dass der Erwähnung nicht wert ist. Ich glaube aber, dass ein Handy-Nutzungsverbot in den Pausen da gerade überhaupt nichts hilft. Im Zweifelsfall sitzen die am Klo und simsen.


    Pausi

  • So ein Quark. Vielmehr haben sich einige Eltern einfach daran gewöhnt, ständig mit ihren Kindern in Kontakt zu stehen. Die Kinder übrigen auch. Das erspart verbindliche Absprachen und ist einfach bequem. Ob das schon ein berechtigtes Interesse ist, wage ich zu bezweifeln.
    ...
    Und vielleicht täte es den Kindern auch Mal ganz gut, wenn sie nicht ständig an der elektronische Leine der Eltern hingen, sondern diese sich einfach Mal darauf verließen, dass die Kinder zwischen Schulende und Abendessen irgendwann zu Hause aufschlügen.


    Mir scheint, dass du nicht viel Erfahrung mit der modernen Familienorganisation hast und wie vertaktet das oft ist mit Terminen, Sport etc. Musst du ja auch nicht. Als Lehrer geht es dich schlicht nichts an, wie die Eltern sich mit ihren Kindern verständigen. "Kann ich nach der Schule mit zu xy?" ist eine wichtige Info - spart mir die Zubereitung eines Mittagessens. Mit einer elektronischen Leine hat das nichts zu tun.


    Und zur Rechtslage tragen solche persönlichen Meinungen ja auch nichts bei.


    Mich nervt das Handygedaddel auch, aber wie ich mit meinen Kindern kommuniziere, das ist - außerhalb des Unterrichts - bitteschön nicht Sache der Schule.

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