Sonderpädagogische Überprüfung Rheinland Pfalz

  • Hallo und guten Tag!
    Ich habe mal zwei Fragen zu der sonderpädagogischen Überprüfung!
    Zum einen weiß ich nicht, ob ich eine schriftliche Einverständniserklärung benötige, um die Überprüfung durchführen zu lassen.
    Zum zweiten: was passiert mit einem Kind, das aktuell bereits die 3. Klasse wiederholt und es voraussichtlich die Lernziele der 3. Klasse auch dieses Mal nicht erreichen wird?! Dieses Kind würde ich auch gerne überprüfen lassen, aber wenn die Eltern mit einem evtl. Wechsel auf eine Förderschule nicht einverstanden sind, wie geht es dann am Ende der 3. Klasse weiter???

    • Offizieller Beitrag

    Nele, du hast übersehen, dass der andere Thread schon geschlossen wurde :) Den hier mach ich wieder auf.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Es ist ja nicht gesagt, dass er dann auf die Förderschule geht.
    Wenn die Eltern dies nicht wollen, bleibt er im Gemeinsamen Unterricht an eurer Grundschule und wird dort mit dem Förderschwerpunkt Lernen zieldifferent unterrichtet.
    Somit nimmt er automatisch am Unterricht der nächsten Klasse teil. Er erhält ja auch keine Noten mehr.
    Ich weiß ja nicht, wie es in RLP ist, aber m.E. kann man auch als Schule ein AO-SF stellen.
    Die Eltern müssen angehört werden und deren Meinung protokolliert werden. Wenn sie dagegen sind, wird das halt festgehalten, aber die Schule kann trotzdem das Verfahren einleiten.

  • Soweit ich weiß, bauchst du das Einverständnis der Eltern nicht. Ein Kind aus meiner KLasse wurde im vergangenen Schuljahr getestet. Im Vorfeld hatte ich ein Gespräch mit den Eltern und konnte sie von der Notwendigkeit überzeugen, ansonsten müssen die Eltern aber nur angehört werden. Sie haben dann nach der Testung Allerdings das Recht, das Gutachten nicht anzuerkennen. Dann landet das Ganze vor Gericht (der ganze schulrechtliche Unikram ist leider aus meinem Gehirn gelöscht, sonst wüsste ich es noch genauer)
    Wenn das Gutachten positiv ist und sie es anerkennen, kann das Kind entweder eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "Lernen" besuchen oder eine Schwerpunktschule.

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