Amtsarzt aufgrund falscher Fehlzeitenangabe!!!

  • nehmen wir mal an:


    Ein Gymnasiallehrer G (40 Jahre, verbeamtet) hatte vor 4 Jahren eine längere Fehlzeit (3 Monate)wegen psychischer Probleme. Seitdem geht es ihm aber wieder gut.


    Nun flattert ihm von der Regierungsbehörde ein Brief ins Haus, er sei ja seit zwei Monaten dienstunfähig und solle deshalb aufgrund eines Verfahrens zur Zuruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit amtsärztlich untersucht werde.


    G staunt nicht schlecht, er hatte im letzten halben Jahr lediglich eine Fehlzeit von zwei Wochen, ist aber seitdem schon zwei Monate wieder im Dienst und keinesfalls dienstunfähig! G glaubt erst an ein Versehen, schreibt an die Regierungsbehörde, um den Irrtum aufzuklären, keine Reaktion. Danach spricht er mit dem Schulleiter (der ja schließlich weiß, dass er seit zwei Monaten wieder an der Schule ist). Der meint, er wisse nichts, G. solle sich an die Regierungsbehörde wenden. Seiner Meinung nach "würden die sich aber sturstellen". Hä???


    G glaubt inzwischen im "falschen Film" zu sein. Inzwischen hat er ein Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen, welches dazu auffordert eine Stellungnahme des Arztes für die anhaltende Dienstunfähkeit zu bringen!!! (nochmal: G erfreut sich bester Gesundheit und unterrichtet!!!!)
    Was kann G tun um sich gegen die falsche Fehlzeitenangabe zu wehren????? und Was läuft hier????


    Ich bin nämlich echt fassungslos!!!!! Hört sich an wie ein FilM, IST LEIDER KEINER sondern gerade REALITÄT für mich!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Gewerkschaftlicher Rechtsberater, Brief vom Privatanwalt an die Behörde und grundsätzlich alles nur noch schriftlich. Dann dürfte relativ schnell Ruhe sein.


    Die Reaktion des Schulleiters istallerdings echt ausm falschen Film. Wie kompetenzbefeit ist der denn? Der soll dir erstmal schriftlich deinen Dienst bestätigen - anwesend vom ... bis.
    Das liegt dann dem Brief des Anwalts bei.


    Und gleichzeitig fragt dein Personalrat/dein Rechtsbeistand von der Gewerkschaft mal bei der Behörde nach.


    Ich tippe auf einen bürokratischen Irrtum. Die lösen sich mit offiziellen Briefköpfen üblicherweise schneller als mit normalem zwischenmenschlichen Vorgehen...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Danke Meike!


    Personalrat ist eingeschaltet. Außerdem habe ich gottseidank eine Rechtschutzversicherung. Werde wohl einen Anwalt einschalten müssen, wenn Regierungsbehörde nicht reagiert.


    Das mit der schriftlichen Anwesenheitsbestätigung ist eine gute Idee, werde ich auch schriftlich einfordern. Einen schriftlichen Widerspruch habe ich auch schon weggeschickt.


    Kann mir das Ganze immer noch nicht erklären. Ja, bin auch der Meinung, Schulleiter könnte das doch ganz schnell klarstellen. Sieht fast so aus, als wolle er das garnicht. Und dann die seltsame Aussage "die Behörde würde sich sturstellen"... Glaube langsam nicht mehr an ein Missverständnis.Die wollen mich auf Teufel komm raus zum Amtsarzt schicken. Und für eine Untersuchung auf Dienstunfähigkeit reichen zwei Wochen Fehlzeit wohl nicht aus. Da erfindet man halt eine dazu. Unglaublich!!!!


    Habe weder die Schule demoliert, noch Ärger mit irgendjemanden, bin immer kooperationsbereit, mache ordentliche Arbeit und hatte noch nie Schwierigkeiten mit der Schule. Es ist mir ein Rätsel, was da gerade passiert. Werde das Gefühl nicht los, dass da ne ganz ungute Sache läuft....

  • Ist auf dem Schreiben eine Telefonnummer drauf oder ein Name? Ich würde einfach anrufen bzw. mich ggf. durchstellen lassen. Wenn in dem Schreiben steht, dass du seit 2 Monaten krank seist, du das aber nicht bist, muss ja eine Verwechslung vorliegen. Blöd fühlen würde ich mich aber auch.

  • Ich möchte aus meiner Schulleitererfahrung die Verwaltungsabläufe im Fall von Erkrankungen von Kollegen schildern:


    - Über jede Lehrkraft führt die Schule ein Abwesenheitsblatt. Dieses ist 5 Jahre lang aufzubewahren.
    - Jede ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Nebenakte zur Personalhilfsakte abgeheftet.
    - Bei langfristigen Erkrankungen informiert der Schulleiter das Personalreferat im Regierungspräsidium (so heißt nämlich die "Regierungsbehörde", die tess erwähnt).
    - Nur bei langfristigen Erkrankungen schickt der Schulleiter eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das RP. Das Original bleibt an der Schule in der oben genannten Nebenakte.
    - Schreiben der Schulverwaltung "flattern" nicht "ins Haus", sondern werden auf dem Dienstweg zugestellt. Das heißt, der Schulleiter händigt das Schreiben dem Kollegen aus. Eine Kopie des Schreibens kommt in die Personalhilfsakte.
    - Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beinhaltet auch das Recht, bei Langzeiterkrankungen die Frage der weiteren Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt überprüfen zu lassen.
    - Auch eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung läuft auf dem Dienstweg.


    Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass ein Schulleiter von einem solchen Vorfall, wie tess ihn schildert, nichts weiß. Entlarvend ist jedoch, dass er sagt, die Behörde werde sich sturstellen.


    Gesetzt den Fall, der Schulleiter ist tatsächlich so kompetenzbefreit, wie Meike annimmt, wären in dieser Lage für mich die nächsten Schritte:


    - Einsicht in die Personalhilfsakte, die Nebenakte und das Abwesenheitsblatt, am besten in Begleitung eines ÖPR-Mitglieds.
    - Anruf beim RP, Abt. 7, Referat 73. Die Namen und die Telefonnummern des zuständigen Personalreferenten und der Sachbearbeiter stehen auf der Homepage der Abteilung 7. Falls es sich um einen Irrtum handelt, den es leider auch einmal geben kann, ist die Sache schnell zu klären.
    - Information des BPR. Der Fall wird bei der nächsten routinemäßigen Dienstbesprechung des BPR mit der Abt. 7 besprochen, und man erhält eine Rückmeldung.


    Wenn es "fast so aussieht, als wolle der Schulleiter die Angelegenheit nicht klarstellen", ist zu vermuten, dass hier mehr vorliegt, als uns tess mitteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Außerdem gibt es doch (bundesweite Intergrationsrichtlinien) mittlerweile die Verpflichtung ein BEM - Gespräch zu führen (Erörtertung von geundheitswiederherstellenden Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung) wenn jemand mehr als 6 Wochen im Jahr krank war? Das müsste doch nach deiner ersten Erkrankung auch stattgefunden haben. Ist da nichts angeklungen...?

  • Danke für eure Antworten!


    Eine BEM fand tatsächlich nach meiner ersten Erkrankung statt! Nein, es wurde nur vereinbart, dass ich in meinem Stundenplan Freistunden habe und keine Klassenlehrertätigkeit übernehme. Ich hatte damals schwere Depressionen. Aber wie gesagt, das war vor 4 Jahren!!!!


    Der Brief des Regierungspräsidium ;) "flatterte" tatsächlich ins Haus, d.h. wurde an meine Privatadresse zugestellt. Kein Wort dazu von meinem Schulleiter!!!!


    Lieber magister, es ist wirklich nichts vorgefallen! Es gab eine persönliche Differenz mit dem Stellvertretenden Schulleiter vor einiger Zeit. Aber nichts Großes und das kann doch kein Grund sein!!! Deshalb ist es mir ja ein Rätsel, dass anscheinend der Schulleiter dies überhaupt nicht klarstellen will!!! Die Ausführungen sind aber sehr hilfreich für mich. Er stellte es im Gespräch nämlich so dar, als würde das Ganze vom Regierungspräsidium ausgehen! "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.."


    Werde nun eine Anwesenheitsbescheinigung anfordern, Einsicht in die Personalakten nehmen und wenn nichts passiert den BRP informieren.


    Ganz ehrlich, würde mir jemand das erzählen, was mir gerade passiert... Ich würde es nicht glauben oder auch denken, mit demjenigen stimmt dann etwas nicht. Bis heute hielt ich mich jedoch für einen bei Kollegen und Schülern durchaus beliebten Lehrer, vielleicht manchmal zu still und gutmütig, aber eher unauffällig. Wie gesagt, ich hatte noch nie Probleme mit der Schule!!!!

  • Ich ja unglaublich! Ich würde zu einem Anwalt gehen, aber es vorher nochmal telefonisch versuchen. Veileicht kannst Du Dir auch vom Schulleiter schriftlcih bestätigen lassen, dass Du in den letzten 2 Monaten gesund warst und gearbeitet hast.

  • Was mir nicht aus dem Kopf geht: Warum wird überhaupt so ein Theater aus der Berichtigung gemacht?


    Es ist doch so, dass nicht einfach so zum Amtsarzt geschickt werden darf, oder? Ich befürchte zwar nichts, meine Grippe ist ja auch durch meinen Haussarzt attestiert. Aber das Ganze ist so seltsam...


    Kann es sein, dass man mich nicht für belastbar hält (aus welchen Gründen auch immer) und die Voraussetzung für den Amtsarztbesuch einfach formell eine längere Krankheit ist? (die man dann einfach "erfindet") Habe etwas nachgelesen und erfahren, dass schon allgemeine Zweifel für eine Untersuchung der Dienstfähigkeit ausreichen. Dann wäre das Ganze doch viel leichter gegangen....


    Andererseits stand auf dem Bogen der Behörde der Punkt: Fehlzeiten der letzten 6 Monate. Muss der Zweifel doch an Fehlzeiten der letzten 6 Monate begründet sein?


    Bin langsam völlig verwirrt....

    • Offizieller Beitrag

    Ich ja unglaublich! Ich würde zu einem Anwalt gehen, aber es vorher nochmal telefonisch versuchen. Veileicht kannst Du Dir auch vom Schulleiter schriftlcih bestätigen lassen, dass Du in den letzten 2 Monaten gesund warst und gearbeitet hast.


    Äh... Hast du die vorherigen Antworten eigentlich gelesen?!? Den Diskussionsstand hatten wir schon hinter uns gelassen ...


    Tess, mach mal, was du dir vorgenommen hattest und lass das spekulieren, davon wird man nur bekloppt. Wenn es wirklich nur ein Irrtum war, hast du umsonst nächtelang nicht geschlafen...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

Werbung