Einführung neuer Schulbücher

  • Hallo, wir möchten für das Fach Erdkunde in der Einführungsphase (NRW) neue Bücher anschaffen. Wir wollen den Verlag wechseln. Müssen wir vorher die Bücher durch die Schulkonferenz genehmigen lassen? Ich habe gehört - auch von anderen Kollegen - dass man dies nur für Bücher der Sek. I tun muss. Nach Recherchen habe ich aber leider keine Antwort gefunden.
    Über Antworten würde ich mich freuen.

  • Dann recherchier mal weiter. Stichwort: "Aufgaben der (Teil-)Konferenzen". In Niedersachsen ist z.B. im Schulgesetz geregelt, dass die Fachkonferenz über die Einführung von Schulbüchern beschließt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Tja, in NRW ist es nicht eindeutig. Aber der Schulleiter sagte, dass er die Aussage kenne, dass man für die Sek II keinen Beschluss braucht. Ist aber so falsch, denn es wird nicht zwischen Sek I und II unterschieden.
    Danke für die Antwort.

  • Erst müssen die neuen Bücher in der Fachkonferenz beschlossen werden. Dann werden die Bücher in der Gesamtkonferenz beschlossen. Allerdings nicht einzeln, sondern alle gesamt.

  • Die Schulkonferenz muss das beschließen. Steht unter §30 Absatz 3 im Schulgesetz. In der Regel ist das aber doch kein Problem. Eure Fachkonferenz schlägt es vor und die Schulkonferenz nickt es ab.
    Die Verwirrung deines Schulleiters verstehe ich nicht. Das Schulgesetz kann nur über übergeordnete Gesetze ausgehebelt werden, also insbesondere nicht durch Erlasse. Es kann da also keine Spezialregelung für S2 geben, wenn sie nicht im Schulgesetz steht.

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