Gesundheit - Verbeamtung - Arztrechnungen

  • Hallo zusammen


    Ich habe eine Frage zum Einreichen der Arztrechnung bei Krankenkasse und Beihilfe.


    Ich bin Beamtin auf Probe und erst in 2 Jahren auf Lebenszeit. Ich bin immer etwas vorsichtig, dass ich mir da selber keine Steine in den Weg lege.


    Ich habe nun eine Arztrechnung vom Frauenarzt auf der steht die Diagnose *Psycho - neurovegetative Dysfuntkion* ich weiß nicht ganz genau, was er damit meinte, aber ich hatte so ne stressige Phase als ich bei dem Arzt war. Irgendwie


    wird er darauf anspielen mit der Diagnose.


    Nun könnt ihr euch meine Frage sicherlich schon denken. Meint ihr ich kann die bedenkenlos einreichen die Rechnung oder besser selber zahlen? Genauso geht es mir auch mit einem pflanzlichen Medikament gegen Stress *Neurodoron* da


    bin ich auch unsicher, ob ich es einreichen soll. Jedoch war die Medikamentenrechnung nicht so teuer wie die Arztrechnung von knapp 300 Euro...wo ich dann schon überlege, ob es sich lohnt selber zu zahlen oder ob ich bedenkenlos einreichen kann.



    Bin gespannt, was ihr so meint!



    Vielen lieben Dank schon mal an alle die sich die Mühe machen zu antworten im Voraus :)

    • Offizieller Beitrag

    Die Beihilfe liest zwar die Rechnungen und zahlt alles, was laut BVO erstattungsfähig ist. Sie leitet aber keine Daten an die Personalabteilung weiter. Das darf sie nicht und das tut sie nicht.
    Und dennoch glauben viele Anfänger an genau solche Märchen.


    Etwas anderes wäre es, wenn Du wegen einer psychischen Erkrankung länger ausfallen würdest und man Dich zum Amtsarzt schicken würde. Da das aber nicht zur Debatte steht, musst Du Dir keine Sorgen machen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Die Debeka zahlt die Rechnung gemäß der Vertragsbedingungen. Was sollte die mit deiner Lebenszeitverbeamtung zu tun haben?


    Nele

  • meine Kollegen behaupten das


    und sie reichen selber aus dem Grund keine Rechnungen ein wo zum Beispiel steht *Erschöpfungszeichen*

  • Hi,


    da du ja schon auf Probe verbeamtet bist, weißt du ja wie so ein Amtsarztbesuch abläuft. Du bekommst einen Fragebogen, den du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Evtl. erfolgen noch weitere Fragen im Gespräch. In der Regel interessieren die sich also nicht für temporäre Zustände. Ansonsten müssten die ja nach jeder Erkältung nachfragen.
    Und wenn du eine richtige psychische ERKRANKUNG im Laufe der Probezeit bekommst, musst du die bei der Lebzeitverbeamtung sowieso angeben, da ist es also ganz egal, ob du die Rechnungen bei der Debeka und Beihilfe einreichst oder nicht.
    Ich kenne übrigens diese 'Panikmache' und lasse mich manchmal auch verrückt machen. Fakt ist jedoch, dass in der Regel nichts passieren kann, wenn du die Gesundheitsfragen der Debeka damals korrekt beantwortet hast. Was sein kann ist, dass sie bei größeren Sachen mal nachfragen (ist einem Kumpel mal passiert). Aber auch hier: Bei korrektem Ausfüllen des Fragebogens passiert in der Regel nichts.

  • meine Kollegen behaupten das
    und sie reichen selber aus dem Grund keine Rechnungen ein wo zum Beispiel steht *Erschöpfungszeichen*


    Und das sind dann die Lehrer, die Jugendliche zu mündigen, verantwortlichen und selbstbewussten Staatsbürgern erziehen sollen! :cursing:

  • Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...


    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?


    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung

  • Zitat

    Ich habe nun eine Arztrechnung vom Frauenarzt auf der steht die Diagnose *Psycho - neurovegetative Dysfuntkion* ich weiß nicht ganz genau, was er damit meinte, aber ich hatte so ne stressige Phase als ich bei dem Arzt war. Irgendwiewird er darauf anspielen mit der Diagnose.


    Gute Güte, wenn du die Diagnose nicht verstehst, dann frag doch den Arzt einfach, was er damit meint und welche Prognosen damit verbunden sind. :pinch:


    Zitat

    ber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...
    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?


    Du munkelst unverständlich vor dir her...


    Hast du deine amtsärztliche Untersuchung schon hinter dir? Müsste doch eigentlich, wenn du schon Beamte auf Probe bist. Das bedeutet, der gesundheitliche Teil der Bewährung ist abgehakt - außer es tauchen irgendwelche schwerwiegenden Umstände auf, die das Ergebnis das amtsärztlichen Gutachtens in Frage stellen lassen. Also kannst du ganz normal deine medizinischen Aufwendungen abrechnen.


    Für dein restliches Berufsleben solltest du wirklich ein etwas steiferes Rückgrat entwickeln; Lehrer ohne Cojones gibt es schon genug in unserem Schulsystem. :/

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...


    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?


    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung


    DAs ist doch ganz klar, der zu verbeamtende selber, weil er es ja wahrheitsgemäß ausfüllen bzw. die Fragen beantworten muss!

  • Zitat Bolzbold :

    Zitat

    Jetzt mal im Ernst: Wieso sollte die PKV so etwas tun?!

    Wahrscheinlich, um Kunden zu verlieren, wenn die nicht auf Dauer verbeamtet werden !


    Zitat Fleur10 :

    Zitat


    meine Kollegen behaupten das


    und sie reichen selber aus dem Grund keine Rechnungen ein wo zum Beispiel steht *Erschöpfungszeichen*

    Ganz schöne Angsthasen, Deine o.g. Kollegen ! Und die können sich im Schulalltag gegenüber Schülern und Eltern wirklich durchsetzen ? Ich mein ja nur, wenn z.B. ein Elternteil Rechtsanwalt ist. Dann bekommen die auch bestimmt ganz schön Angst.


    Du solltest Dir auf Dauer ein weniger angstbesetztes Kollegium suchen ! In einem andernen Kollegium wärst Du nicht auf o.g. Fragen gekommen.


    Zitat neleabels :

    Zitat

    Und das sind dann die Lehrer, die Jugendliche zu mündigen, verantwortlichen und selbstbewussten Staatsbürgern erziehen sollen! :cursing:

    Das habe ich mir auch gedacht ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...


    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?


    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung


    Threads wie diese wären mehr als nur ein Grund, hier einen Sticky zu erstellen mit den gängigsten Legenden, Mythen und Verschwörungstheorien, die von Junglehrern aufgestellt und unreflektiert an die nächsten Generationen weitergegeben werden.


    Als mündiger, erwachsener Bürger informiere ich mich über die Rechtslage bzw. über die Weitergabe von Daten und/oder ich benutze meinen gesunden Menschenverstand.


    Ich habe es an meiner Schule aber auch schon erlebt, dass JunglehrerInnen in der Probezeit noch angsthasiger und duckmäusiger waren als es im Ref. - sofern überhaupt - notwendig gewesen wäre.


    Also nochmal die Fakten, die auf Wissen und auf Erfahrung (eigener wie der von Kollegen und Bekannten) basieren:


    - Von der Debeka und der Beihilfe werden ohne Deine Zustimmung KEINE Daten an die Personalabteilung weitergegeben.
    - Bei einer Therapie muss man diese zwar bei der Beihilfe beantragen, dennoch gehen die Daten nicht an die Personalabteilung.
    - Eine aktuelle, oder anstehende Therapie wird daher nicht bekannt, es sei denn, es kommt deswegen zu längeren Ausfallzeiten, weswegen u.U. der Amtsarzt eingeschaltet wird.
    - Sollte nach Therapie oder psychologischer Behandlung im obligatorischen Fragebogen der PKV oder des Amtsarztes explizit gefragt werden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
    - Psychotherapien sind nicht per se Ablehnungsgrund für eine Verbeamtung.


    Gruß
    Bolzbold

  • Vielen lieben Dank Bozbold. Ich freue mich über deine ausführliche und hilfreiche Antwort.


    Ich bin noch in der Probezeit (seit 1.5 JAHRE - Beamtin auf Probe) und frage mich, was ist, wenn ich jetzt nochmals zum Amtsarzt müsste wegen Fehlzeiten (habe nie lange am stück gefehtl, aber öfter wegen Grippe / Erkältung und co) [Die Arztdiagnose die ich oben benannt hatte bekam ich in den ferien aufgrund dieser fehlte ich schulisch nicht]



    Wenn ich nun aber nochmal zum Amtsarzt müsste (weiss eben nicht ab wie viel fehltagen man hin muss) könnte der dann einsicht nehmen in die diagnose *Psycho neurovegetative dysfunktion* und könnte mir daraus dann einen strick drehen? Oder darf auch der amtsarzt da keinen einblick nehmen in die unterlagen der Debeka?



    Freue mich über jede konstruktive Antwort

  • Hast du deine amtsärztliche Untersuchung schon hinter dir? Müsste doch eigentlich, wenn du schon Beamte auf Probe bist. Das bedeutet, der gesundheitliche Teil der Bewährung ist abgehakt

    Aha, ist dem immer und überall so bei Sekundarstufenkollegen? Ich, GS, Hessen, musste nach nur einem Jahr bereits wieder antanzen, ich wurde im Februar 2013 auf Probe verbeamtet und musste exakt ein Jahr später erneut vorstellig werden zur Verbematung auf Lebenszeit (Anrechnung von Angestelltenjahren, daher so früh). Zwar bin ich tatsächlich übergewichtig und man könnte meinen es wäre nur daher gewesen, aber dem ist nicht so, meine normal schlanke Kollegin musste auch wieder hin... Jetzt mal ganz unabhängig von der übertriebenen Angst um die Tuschelei hintenherum... es ist wohl nicht immer so, dass nach der Probeverbeamtung alles in trockenen Tüchern ist.


    Gruß Jenny


    PS. Der Amtsarzt nimmt nur Einsicht in die Daten die DU selbst ihm gibst (Fragebogen ausfüllen), das weist du aber doch, du warst schließlich schon da. Das Verschweigen von Vorerkrankungen kann tatsächlich später zu Problemen führen, aber eine vorübergehende Gestresstheit, ist sicher keine Psychostörung und wird dir daher kein Bein brechen, gefragt sind Psychotherapien und dergleichen mehr, kein Stresszustand, der noch dazu von einem Frauenarzt festgestellt wurde und nicht vom Psychologen. Wärest du in Therapie und würdest aus Angst die Rechnungen selber zahlen und dies beim Amtsarzt auch verschweigen (die Erkrankung), würdest dann irgendwann eine schwere seelische Störung bekommen, die dir das Arbeiten als Lehrerin unmöglich macht und es käme raus, dass du beim Amtsarzt eine Behandlung bewusst verschwiegen hast, dann könnte man dir wohl das Krankengeld und Rentenansprüche streichen. Das ist aber hier nicht der Fall.

  • Niedersachsen


    Mich hat der Amtsarzt damals gar nicht nach einer etwaigen Psychotherapie gefragt , habe aber auch noch keine gemacht- Ich weiß nur von einer Kollegin, dass sie wegen einer Psychotherapie nicht verebamtet wurde, sie hat es natürlich angegeben.


    Interessant finde ich aber auch, dass die einen danach gefragt werden und die anderen nicht. Dann gibt es da ja auch nichts zu verschweigen.



    Ok dann kann ich meine Rechnung wohl einreichen @psycho neuro vegetative Dysfunktion ;)

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