Pflichtstunden und Teilzeit

  • Hallo zusammen,


    Mal eine Frage an die Experten des Beamtenrechts.


    Falls durch Wegfall einer Klasse einzelne Kollegen die Pflichtstunden nicht erfüllen können und nur 5 Stunden weniger geben, wird dann eine Stundenreduktion auf 80 Prozent oder 70 Prozent angeordnet, da ansonsten ja das öffentliche Geld verschwendet wird.


    In Zeiten zunehmenden Schülermangels eine interessante Überlegung.

  • Das Landesbeamtengesetz für Nordrhein-Westfalen kennt nur eine Teilzeit auf Antrag. Es gab in vielen Bundesländern eine obligatorisch reduzierte Einstellungsteilzeit (in NRW auf fünf Jahre befristet, 2.1.7. in einem Erlass der BezReg Köln von 2004), die aber durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (2000) und des OVG NRW (2003) für rechtswidrig erklärt wurde und nicht mehr praktiziert wird.


    Unterlaufen werden diese Gerichtsentscheidungen allerdings durch die stattdessen vor allem im Primarbereich mit seinem gigantischen Bewerberberg aufgenommene Praxis, Berufsanfänger zunächst mit befristeten Angestelltenverträgen einzustellen. Sobald jemand allerdings eine feste Beamtenstelle hat, ist eine Zwangsteilzeit nicht mehr möglich.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

    • Offizieller Beitrag

    Falls durch Wegfall einer Klasse einzelne Kollegen die Pflichtstunden nicht erfüllen können und nur 5 Stunden weniger geben, wird dann eine Stundenreduktion auf 80 Prozent oder 70 Prozent angeordnet, da ansonsten ja das öffentliche Geld verschwendet wird.


    Nein, steht doch recht klar in der Pflichtstundenverordnung NRW:

    Pflichtstunden der Lehrer

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.


  • Falls durch Wegfall einer Klasse einzelne Kollegen die Pflichtstunden nicht erfüllen können und nur 5 Stunden weniger geben, wird dann eine Stundenreduktion auf 80 Prozent oder 70 Prozent angeordnet, da ansonsten ja das öffentliche Geld verschwendet wird.


    In Zeiten zunehmenden Schülermangels eine interessante Überlegung.

    Interessant finde ich die Überlegung nicht. Wenn solch eine Praxis rechtlich möglich wäre, stünden der Willkür des Arbeitgebers Tür und Tor offen. Das fänd ich gruselig.

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