Bei Versetzung Förderpläne für das kommende Schuljahr erstellen?

  • Hallo,
    habe zum SJ 13/14 gemeinsam mit einem Kollegen eine Kombiklasse übernommen. Dieser ist dann psychisch erkrankt und jetzt im HH Modell zurückgekehrt. Ich bin in Teilzeit tätig und musste während seiner gesamten Fehlzeit den kompletten Unterricht übernehmen. Auch jetzt muss ich alle Termine wie Elterngespräche, Fachkonferenzen, Teamsitzungen alleine machen und ihn über alles informieren. Auch die Zeugnisse musste ich für alle Kinder schreiben. Zum neuen SJ bin ich erfolgreich an eine wohnortnahe Schule versetzt worden, zum Glück. Jetzt meinte mein Kollege, ich müsse vorher noch für "seine" und "meine" Schüler sämtliche Förderpläne für das kommende Schuljahr schreiben. Auch die Schulleitung erwartet das von mir.
    Kann ich mich weigern? Oder muss ich das?
    Danke für Tipps und Antworten.

  • Sehe ich genauso. Über Sommerferien machen viele Schüler Sprünge... Außerdem find ich die Erwartungshaltung deines Kollegen und deines Sl fast schon dreist. Hat dein SL deine Arbeitsbelastung wahrgenommen? Das Argument ist ja vermutlich, dass du die S besser kennst ... Dann soll dein Kollege am Anfang des neues schj eine gute Diagnostik machen und daraufhin Förderpläne schreiben.
    Tipp ILeA Brandenburg hilft, wenn auch für Grundschule

  • Danke für Eure Antworten. Das bestärkt mich darin, keine Förderpläne zu schreiben.
    Allerdings verlangt die Schulleitung das nicht nur von mir, sondern hat erstmalig verlangt, dass alle Kollegen vor den Sommerferien die Förderpläne für das kommende Schuljahr abgeben sollen. Ich vermute, dass es damit zusammenhängen könnte, dass noch sechs weitere Kollegen die Schule verlassen...
    Wie ist das denn rechtlich? Muss ich der Aufforderung nachkommen oder kann mir bei Verweigerung irgendetwas disziplinarstrafenmäßiges (nennt man das so?) wiederfahren?

  • Na das sagt ja einiges aus, sechs weitere ...
    Ich hab keine Ahnung, ob dir da etwas passieren kann, sorry

  • Hallo,

    Zitat

    Wie ist das denn rechtlich? Muss ich der Aufforderung nachkommen oder
    kann mir bei Verweigerung irgendetwas disziplinarstrafenmäßiges (nennt
    man das so?) wiederfahren?

    ich kann dir dringend empfehlen der Aufforderung nachzukommen, es klingt so, als sei das als Dienstanweisung zu verstehen. Auch wenn ich deine Belastung und deinen Ärger gut nachvollziehen kann, ist an dem "Arbeitsauftrag" aus meiner Sicht nichts anrüchiges zu erkennen.


    Grüße

  • Die Anweisung mag grundsätzlich rechtmäßig sein. Sie muss aber mit dem normalen, sonstigem anfallendem Arbeitsaufwand verträglich sein. Die Schulleitung kann dich nicht anweisen die nächsten 3 Wochen 80 Stunden die Woche oder die kompletten Ferien durchzuarbeiten. Wenn die Arbeit in der normalen Zeit nicht zu schaffen ist, wäre grundsätzlich das Instrument der Überlastungsanzeige geeignet. Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.

  • Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.

    Tach nochmal,

    Alternativ würde ich vermutlich einen anderen Weg wählen: kurz vor Abgabeschluss einen Nachmittag hinsetzen und irgendwelche Allgemeinplätze für jeden Schüler runtertippen und am spätmöglichsten Termin abgeben. Das die übernehmende Kollegin im nächsten Jahr nichts damit anfangen kann, ist bedauerlich, aber nicht dein Problem.

    das kann doch kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein. Ich kann Lizzy nur raten, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen , ggf. Lösungsvorschläge mit dem LR zu präsentieren oder es ggf. zu einem Konferenzthema zu machen.


    Herzlich

  • Hallo,


    wieso reichen denn nicht die Zeugnisse für die neuen Kollegen im nächsten Schuljahr.
    Ihr schrebt doch audführliche Berichtszeugnisse, oder?


    LG M.

  • Vielen Dank für die vielen Tipps.
    Gespräche mit der SL gab es zahlreiche... Es bringt nichts, da es unterschiedliche Regeln für die Lehrer gibt. Mein "geschätzter" Kollege hat noch nicht mal fürs SJ, als er noch gesund war, die Föpläne schreiben müssen. Es gibt einfach einige Lehrer, die müssen die unangenehmen Dinge nicht tun, andere müssen es und sollen dann noch die Arbeit für die übrigen miterledigen.
    Es sind noch knapp zwei Wochen Schule, erst werde ich vieles vergessen, dann ist mein PC kaputt und sollte das nicht helfen, bekommen sie handschriftlich ein paar Sätze. Denn wie die Föpläne aussehen sollen, steht uns offen. Bisher war ich immer sehr gewissenhaft und ausführlich.
    Ich lasse mich nicht ausnutzen und auch nicht (mehr) ver***
    Das ist zum Glück das erste mal , dass ich so etwas Dreistes erlebt habe. Ich hoffe, es bleibt dabei.


    Euch allen nochmal DANKE und schöne Ferien :rofl:

  • das kann doch kein ernst gemeinter Lösungsansatz sein. Ich kann Lizzy nur raten, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen , ggf. Lösungsvorschläge mit dem LR zu präsentieren oder es ggf. zu einem Konferenzthema zu machen.


    Herzlich


    Doch, das war absolut ernst gemeint.
    Bin ich übrigens der einzige, der es merkwürdig findet, dass sich hier ein User neu anmeldet nur um in einem einzigen Thread, in dem es um ein ziemlich abwegiges Verhalten der Schulleitung geht, einer Fragenden zu raten, sie solle blos tun, was die Schulleitung sagt?

  • Sicher sieht das komisch aus, aber inhaltlich hat er doch recht. Solange sie noch nicht versetzt ist, sollte sie ihren Job auch machen.
    Und rein von der Logik her, wer sollte die Förderpläne schreiben, wenn nicht diejenige, die die Schüler unterrichtet hat und kennt?


    Ich wäre allerdings auch ziemlich verärgert, wenn dies von einem Kollegen eingefordert wird, von dem man das Gefühl hat, dass er selbst sich seinen Verpflichtungen entzieht. Nur ist das kein Grund nun selber so zu handeln.

  • Und rein von der Logik her, wer sollte die Förderpläne schreiben, wenn nicht diejenige, die die Schüler unterrichtet hat und kennt?


    Du erstellst also auch am Ende von Klasse 4 Förderpläne für die Kollegen der weiterführenden Schulen, die deine Schüler übernehmen?
    Ich habe noch nie gehört, dass ein abgebender Klassenlehrer noch Förderpläne für das nächste Schuljahr schreibt.

  • Schüler, die an unserer Schule bleiben, werden auch über die Schuljahresgrenze hinweg gefördert.
    Wie macht ihr das denn sonst? Jedesmal bei 0 beginnen? An eine andere Schulform herunter reichen?

  • Du hast meine Frage nicht beantwortet:
    Schreibst du die Förderpläne für das kommende Jahr, wenn du die Schüler abgibst?
    Davon habe ich zumindest noch nicht gehört und es macht in meinen Augen auch wenig Sinn.

  • Wie ist denn die Rechtslage? In der allgemeinen Schule in Hessen z. B. müssen Förderpläne geschrieben werden bei drohendem Leistungsversagen, Nichtversetzung, Lese-Rechtschreibschwäche und ggf. bei disziplinarisch schwierigem Verhalten. Vor dem Hintergrund der hessischen Bestimmungen würde ich keine Förderpläne schöreiben (das aber der Schulleitung gegenüber eventuell zunächst nicht offen kommunizieren). Zudem bist du dann an eine andere Schule versetzt und Wegen Beurteilungen etc. nicht mehr abhängig, also was sollen die dir können? ( Also... zunächst Rechtslage prüfen....aber vermutlich bist du schon in den Ferien...)

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Hallo,
    ich bin ehrlich gesagt gerade etwas verwundert über die Aufregung. Bei uns werden am Ende des Schuljahres immer die Förderpläne aktualisiert, denn schließlich muss man ja Anfang des Schuljahres grob wissen, wie es (in der Theorie) weitergehen soll. Wie sind denn die Förderpläne an der Schule generell geregelt? Ehrlich gesagt, ärgere ich mich oft, dass es keine allgemein gültigen Vorgaben gibt und jede Schule immer selbst versuchen muss, das Rad neu zu erfinden. Wenn schon Dokumentation, dann doch bitte eindeutig geregelt (wobei ich definitiv kein Freund von diesen endlos Dokumentationen bin).


    Dass die Anweisung in dieser Situation schwierig und belastend ist, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
    Gruß
    C

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