Versicherungsfrage (Haftpflicht)

  • Hast du die Versicherungen beim gleichen Anbieter? Dann würde ich einfach meinen Versicherungsmakler anrufen und nachfragen. Dafür sind die doch da - und meist haben sie auch noch gute Tipps, auf was man achten muss, wenn man den Schaden meldet oder machen das gleich gemeinsam mit dir.

  • Ich weise hier mal auf einen bedeutenden Unterschied hin. Haftpflichtversicherungen zählen dem Gründe nach immer nur dann, wenn ein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht. Eine Diensthaftpflicht bedient die Ansprüche des Dienstherrn. Diese bestehen aber nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei normaler Fahrlässigkeit bleibt der Dienstherr auf dem Schäden sitzen.
    Die private Haftpflicht muss jedoch bei jedem Verschulden, auch leichter Fahrlässigkeit zahlen. Insoweit kann ich nur hoffen, dass die Kaffeemaschine nicht dem Arbeitgeber sondern dem Kollegium gehört und der Schäden auch nicht während einer dienstlichen Tätigkeit, sondern vielmehr während der Pausenzeiten privat verursacht wurde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich weise hier mal auf einen bedeutenden Unterschied hin. Haftpflichtversicherungen zählen dem Gründe nach immer nur dann, wenn ein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht. Eine Diensthaftpflicht bedient die Ansprüche des Dienstherrn. Diese bestehen aber nur bei grober Fahrlässigkeit. Bei normaler Fahrlässigkeit bleibt der Dienstherr auf dem Schäden sitzen.
    Die private Haftpflicht muss jedoch bei jedem Verschulden, auch leichter Fahrlässigkeit zahlen. Insoweit kann ich nur hoffen, dass die Kaffeemaschine nicht dem Arbeitgeber sondern dem Kollegium gehört und der Schäden auch nicht während einer dienstlichen Tätigkeit, sondern vielmehr während der Pausenzeiten privat verursacht wurde.


    Wenn ich mich erinnere - ich finde das aber gerade noch genau heraus - wurde sie vom Förderverein dem Kollegium geschenkt; die Sache ist vor Schulbeginn passiert.


    Wenn die Maschine der Schule gehören würde, hätte die Schule quasi Pech bzw. ich hätte also keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der privaten Haftpflicht, verstehe ich das richtig?

  • Wenn die Maschine der Schule gehören würde, hätte die Schule quasi Pech bzw. ich hätte also keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung aus der privaten Haftpflicht, verstehe ich das richtig?

    Eigentlich ist die Sache ganz einfach: Haftest Du für einen Schaden (juristisch!), dann springt die Haftpflichtversicherung ein (außer bei Vorsatz oder ganz grober Fahrlässigkeit). Haftest Du nicht, zahlt auch die Versicherung nicht, hat dann aber die Aufgabe, Dich vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen (übernimmt dann also die Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung, was viele nicht wissen).


    Der große Haken: Ob Du MORALISCH GESEHEN für einen Schaden aufkommen solltest, um die Beziehung zu bestimmten Mitmenschen nicht zu gefährden (in diesem Fall: im Kollegium auch weiterhin gegrüßt zu werden), musst Du in jedem einzelnen Fall selbst wissen...


    IMHO: Du solltest die Reparatur der Maschine bezahlen :)




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Du hast nicht zufällig Wasser in den Bohnenbehälter eines Vollautomaten gekippt?
    Hatten wir bei uns schon zweimal (ich war's nicht :) ) und dem Vernehmen nach ist für die Reparatur jedesmal die Privathaftpflicht der jeweiligen Kollegen eingesprungen, wobei die Maschine ganz klar dem Kollegium und nicht der Schule gehört.


    Viele Grüße
    Holger

  • Du hast nicht zufällig Wasser in den Bohnenbehälter eines Vollautomaten gekippt?
    Hatten wir bei uns schon zweimal (ich war's nicht :) ) und dem Vernehmen nach ist für die Reparatur jedesmal die Privathaftpflicht der jeweiligen Kollegen eingesprungen, wobei die Maschine ganz klar dem Kollegium und nicht der Schule gehört.


    Viele Grüße
    Holger


    öhm, so ähnlich .... die Bohnen waren feucht/nass, da sie zuvor im Wasserbehälter gelandet waren :autsch:

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