Vertretungsvertrag und schwanger?

  • Liebe Forengemeinde,


    vielen Dank für die freundliche Aufnahme.


    Bevor ich diesen Thread eröffnet habe, habe ich stundenlang in diesem und anderen Foren geschaut, ob es einen Thread gibt, der mir meine Fragen beantwortet. Dabei ist mir aufgefallen, dass jede Situation eine andere ist...
    Daher muss ich hier doch noch einmal hoffen, dass mir jemand eine Antwort geben kann.



    Ich bin nun seit zwei Jahren immer mal wieder mit Vertretungsverträgen im Lehrerberuf (Gym) tätig. Ganz zu schweigen von der immer wiederkehrenden Angst, ob ich in sechs Monaten noch eine Schule finde, die mich einstellt und der Tatsache, dass der Hauskredit nur gegegeben wurde, weil mein Mann einen Job hat, wird der Wunsch nach einem Kind immer größer.
    Natürlich ist es besser, ein Kind zu bekommen, wenn man verbeamtet ist. Derzeit sieht das jedoch schlecht aus (NRW und RLP) und ich hatte in den letzten zwei Jahren nicht ein einziges Vorstellungsgespräch (tja, 2,3 ist halt mies!).


    Wie sähe es denn nun finaziell aus, wenn ich schwanger werde und mein Vertretungsvertrag ausläuft?


    Na klar, viele schreiben, dass man auf sein Bauchgefühl hören sollte, ob man nun schwanger werden möchte oder nicht. Aber bei uns ist es in der Tat so, dass wir uns das Haus nicht mehr leisten könnten, wenn ich nun nichts mehr bekomme. Daher möchte ich ungefähr wissen, wie es finanziell aussehen wird.


    Ich hoffe, es gibt jemanden, der damit Erfahrung hat oder einfach Bescheid weiß.
    Ich bin um jede Antwort (auch Links und homepages) sehr dankbar und wünsche noch einen schönen Abend.



    Ruby 1903

  • Hast du denn Anspruch auf ALGI?


    Ansonsten kommt es immer darauf an, wann dein Vertrag ausläuft. Tut er das vor dem Mutterschutz und du hast Anspruch auf ALGI, dann erhältst du erst dieses und nachher Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI. Danach dann normal Elterngeld, wobei für Monate vorher mit ALGI 0 Euro in die Berechnung mit einfließen.


    Läuft dein Vertrag im Mutterschutz aus gibt es Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. ´Danach dann Elterngeld. Bei beidem bist du bis zum Ende der Elterngeldzahlung (nicht nur dem Bezug) beitragsfrei in der GKV pflichtversichert.


    Läuft der Vertrag vor dem Mutterschutz aus und du hast keinen Anspruch auf ALGI, gibt es nur ab der Geburt Elterngeld und davor nichts. HIer müsstest du dich dann aber auch selber darum kümmern, wie du krankenversichert bist (evtl. Familienversicherung oder selber zahlen).

  • Zitat

    Wie sähe es denn nun finaziell aus, wenn ich schwanger werde und mein Vertretungsvertrag ausläuft?


    Naja, das ist ja relativ einfach: Du bekommst im Mutterschutz noch Dein normales Gehalt, wenn Du in der GKV bist (von der Krankenkasse bezahlt). Danach Elterngeld, dessen Höhe sich nach deinem letzten Einkommen richtet. Und zudem noch das Kindergeld. Alles in allem: Mutterschutzgeld und Elterngeld wird auf das Gehalt Deines Mannes gerechnet und muss dann noch versteuert werden (das kann ein Batzen sein). Kindergeld ist weg für WIndeln etc. Also kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass da unterm Strich nicht allzuviel übrig bleibt. Wenn ihr Euch ausgerechnet habt, dass ihr das Haus nicht mit einem Gehalt finanzieren könnt, dann war das ziemlich gewagt. Elterngeld gibts nur für ein Jahr in voller Höhe oder 2 Jahre (dann die Hälfte).


  • Naja, das ist ja relativ einfach: Du bekommst im Mutterschutz noch Dein normales Gehalt, wenn Du in der GKV bist (von der Krankenkasse bezahlt). Danach Elterngeld, dessen Höhe sich nach deinem letzten Einkommen richtet. Und zudem noch das Kindergeld. Alles in allem: Mutterschutzgeld und Elterngeld wird auf das Gehalt Deines Mannes gerechnet und muss dann noch versteuert werden (das kann ein Batzen sein). Kindergeld ist weg für WIndeln etc. Also kannst Du eigentlich davon ausgehen, dass da unterm Strich nicht allzuviel übrig bleibt. Wenn ihr Euch ausgerechnet habt, dass ihr das Haus nicht mit einem Gehalt finanzieren könnt, dann war das ziemlich gewagt. Elterngeld gibts nur für ein Jahr in voller Höhe oder 2 Jahre (dann die Hälfte).


    Nicht das Elterngeld und Mutterschaftsgeld wird versteuert, sondern es steigert den Steuersatz für das restliche Einkommen, was dann höher versteuert wird. >Elterngeld an sich ist steuerfrei!
    Übrigens gibt es nach 14 Monaten dann noch 150 Euro Betreuungsgeld!

  • Danke für eure Antwworten.
    Ich bin allerdings genauso schlau wie vorher...mal als Fallbeispiel:


    Angenommen ich erhalte im Februar einen PES-Vertrag bis zum Halbjahresende. Werde innerhalb dieser ZEit schwanger, sagen wir mal (ist ja eh nur hypothetisch und dient nur der Anschauung) ich stelle im Juni fest, dass ich in der 8. Woche wäre. Angenommen der Vertrag ginge bis 31.07. Wie sieht es dann weiter für mich aus?

  • Du wärest (rein hypothetisch) nach dem Jahreswechsel Mutter. So sähe das für dich aus.


    Du kannst diese "Auszeit" für ein paar Gedanken über einen Jobwechsel nutzen. Auch ohne Kind willst du doch nicht die nächsten Jahre immer nur als Springer arbeiten.

  • Du wärest (rein hypothetisch) nach dem Jahreswechsel Mutter. So sähe das für dich aus.

    Kein Kommentar


    Du kannst diese "Auszeit" für ein paar Gedanken über einen Jobwechsel nutzen. Auch ohne Kind willst du doch nicht die nächsten Jahre immer nur als Springer arbeiten.

    Muss ich wohl. Wer gibt schon so schnell auf, nur weil es zu wenige Stellen AKTUELL gibt?!


  • Angenommen ich erhalte im Februar einen PES-Vertrag bis zum Halbjahresende. Werde innerhalb dieser ZEit schwanger, sagen wir mal (ist ja eh nur hypothetisch und dient nur der Anschauung) ich stelle im Juni fest, dass ich in der 8. Woche wäre. Angenommen der Vertrag ginge bis 31.07. Wie sieht es dann weiter für mich aus?


    Dann hältst du hoffentlich die Klappe, bis du einen weiteren Vertrag hast und sagst es erst dann. Denn ob sie dir einen neuen Vertrag schwanger anbieten, weiß man nie (bei mir hat es immer geklappt, aber hier werden Lehrer auch gesucht).

  • Natürlich würde ich das. Ich möchte aber gerne vom schlimmsten Fall ausgehen... Mensch, an wen kann ich mich denn wenden. Wieso versteht denn keiner, dass ich VORHER wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt. :(

  • Natürlich würde ich das. Ich möchte aber gerne vom schlimmsten Fall ausgehen... Mensch, an wen kann ich mich denn wenden. Wieso versteht denn keiner, dass ich VORHER wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt. :(


    Der schlimmste Fall ist, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Das ist doch logisch, oder?


    Du würdest dann, wenn du bereits einen Anspruch erworben hast ALGI bekommen, hast du nur den Vertrag bzw. keine 360 Tage in den letzten zwei Jahren gearbeitet, dann bekommst du gar kein Geld.


    Ich versteh nicht so ganz, was du jetzt von uns wissen willst?

  • Natürlich würde ich das. Ich möchte aber gerne vom schlimmsten Fall ausgehen... Mensch, an wen kann ich mich denn wenden. Wieso versteht denn keiner, dass ich VORHER wissen möchte, was finanziell auf mich zukommt. :(


    Was finanziell auf dich zukommt, das kannst du dir doch selbst ausrechnen: Eure Hausfinanzierung ist mit einem Gehalt nicht machbar, also kannst du es dir doch eigentlich nicht leisten, schwanger zu werden. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch ?(




    Zitat

    Ich versteh nicht so ganz, was du jetzt von uns wissen willst?


    Ich auch nicht. Und welche Behörde für diese Fragen zuständig ist, weiß ich nicht. Ich glaube, sowas gibt es auch gar nicht, solche Beratungsstellen.

  • Vielleicht hilft es dir, wenn du dich mal erkundigst, ob Wohngeld eine Option wäre. Das gibts auch für Hausbesitzer unter bestimmten Bedingungen. Ansonsten würde ich einen Gang zu einer Beratungsstelle wie profamilie usw planen, die kennen sich durchaus mit der "Finanzierung" von Schwangerschaft und Kind aus.


    Sicherlich könntet ihr auch euren Traum vom Haus zugunsten von Familie aufgeben und in eine günstigere Wohnung ziehen, da müsst ihr wissen wie ihr die Prioritäten setzen wollt.


    Das größte Problem ist ja: bei der Berechnung von Sozialleistungen sind Kredite in aller Regel nicht von Relevanz. Ist ja euer persönlicher Luxus euch zu verschulden und euch damit bedürftig zu machen. Aber angenommen, du wirst nicht verlängert? Wie genau stellst du dir das dann vor zu finanzieren? Da muss ja gar keine Schwangerschaft mit reinspielen, kann auch so passieren. Und das wäre der Fall, wo dann ALG1 ins Spiel kommt, oder nicht? Könnt ihr dann das Haus halten?

  • So speziell anders ist deine Situation nicht. Mit ein wenig googeln kannst Du da einiges rausfinden.


    Zum einen ist es bei befristeten Verträgen generell so, dass sie auch trotz Schwangerschaft auslaufen. Angenommen dein jetziger Vertrag läuft aus und Du findest im Anschluss eine neue befristete Stelle. Dann läuft diese unabhängig von Schwangerschaft oder Mutterschutz oder Elternzeit mit dem Tag der Befristung aus.


    Elterngeld bekommst Du auf das Durschnittsgehalt der letzten zwölf Monate. Wenn es trotz arbeiten so niedrig ist, dann bekommst Du zumindest IMMER den Mindestsatz (ich glaube 300 €) an Elterngeld.


    Du kannst dich trotz Schwangerschaft natürlich weiter bewerben. Bei Vertretungsverträgen ist aber die Chance auf Anstellung sicher gering sobald man deine Schwangerschaft sehen kann.
    Bei Beamtenstellen dürfen sie dich grundsätzlich nicht benachteiligen, aber wenn man dir das natürlich ansieht wird man evtl andere Gründe finden dich nicht zu nehmen.


    Oder Du bekommst eine Listenstelle, so erging es meiner Schwägerin sechs Wochen vor Beginn ihres Mutterschutzes. Das wäre natürlich optimal.


    Weiterhin ist die Frage ob Du, sobald Du schwanger bist ein Berufsverbot bekommst (geht natürlich nur wenn Du in der Zeit auch arbeitest). Das wäre optimal, denn dann bekommst Du zumindest bis zum Tag des Mutterschutzes dein volles Gehalt (sofern Du in Anstellung bist) und im Anschluss das Elterngeld berechnet auf die Zahlungen aus dem BV.


    Was wir hier alle natürlich nicht können ist in die Glaskugel schauen, auch wenn ich den Eindruck habe, das es das ist was Du dir wünscht. Wir wissen alle nicht ob Du nach der Geburt eine Anschlussstelle bekommst.


    Im schlimmsten Fall, wenn ihr es euch nicht leisten könnt, dann musst Du evtl. auf deine Elternzeit verzichten (falls das Geld zu wenig ist was Du dann bekommst um das Haus zu halten) und dir eine neue (befristete) Stelle suchen. Vielleicht macht dein Mann ja auch Elternzeit, wenn Du eine neue Stelle findest?


    Auf jeden Fall könnt ihr natürlich die Steuerklasse seinersseits ändern dann kommt zumindest jeden Monat etwas mehr Geld rein.


    Tja und wenn es trotz allen rechnens nicht geht (das können wir dir hier auch nicht vorrechnen, das musst Du selber mit deinem Mann machen), dann musst Du halt entscheiden...

Werbung