Schülerfirma

  • Hallo,


    im Rahmen einer Betriebssimulation gründen bei uns die 9er alljährlich Schülerfirmen und stellen diverse Produkte her, die sie dann auf einem Schulfest im Sommer verkaufen. Meine Frage: was passiert eigentlich, wenn die Sache schief geht und die Schülerfirma pleite geht, weil z.B. keiner die Produkte kaufen will oder sie schlecht verarbeitet sind? Einige Klassen investieren da nicht wenig Geld. Das haben mich Eltern meiner Klasse gefragt. Bin zwar nicht für die Betriebssimulation zuständig, finde es aber trotzdem interessant. Sind die Eltern verpflichtet, das Defizit zu tragen, oder kann der Lehrer in irgendeiner Weise als Verantwortlicher belangt werden?


    Grüße Eugenia

  • im Rahmen einer Betriebssimulation gründen bei uns die 9er alljährlich Schülerfirmen und stellen diverse Produkte her, die sie dann auf einem Schulfest im Sommer verkaufen. Meine Frage: was passiert eigentlich, wenn die Sache schief geht und die Schülerfirma pleite geht, weil z.B. keiner die Produkte kaufen will oder sie schlecht verarbeitet sind? Einige Klassen investieren da nicht wenig Geld.


    Kommt darauf an.
    Haben die Schüler eine AG gegründet und für die Vorfinanzierung jeweils Anteile einbezahlt - mit dem Ziel daraus Gewinnanteile zu erhalten?
    Dann muss der Lerneffekt darin bestehen, dass ein Aktionär bei Verlust "nachschießen" muss.
    Das ist allerdings schwierig einzufordern - und muss bereits bei Gründung der Schülerfirma vertraglich festgehalten und unterschrieben sein, sonst gibt es keinen Rechtstitel und kein Schüler ist verpflichtet, zu bezahlen.


    In der Regel ist eine Schülerfirma eine unterrichtliche Schulveranstaltung und damit ist die finanzielle Quelle klar, aus der ein Verlust ausgeglichen werden muss.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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