Kann man Zeugnisbemerkung in bestimmten Fällen weglassen?

  • Es stehen die Halbjahreszeugnisse auch in der bayr. Mittel-/Hauptschule bevor. Ich schreibe für jeden einen entsprechenden Text. Ein Eleve ist bereits zum 2. Mal in der Klasse 7, 9. Schulbesuchsjahr. Er/Sie ist aufgrund von unentschuldigten Fehlen, kontinuierlicher Leistungsverweigerung, Zu-spät-Kommens, extremen verbalen Entgleisungen gegenüber seinen/ihren Mitschülern und Lehrern, Dauerstörens, so gut wie ständigen Verweisens in andere Klassen und von dort aus weiterem Verweisens in andere Klassen... , mehrfachem Schulausschluss... nicht mitarbeitenden Elternhaus ("ja, mein Nachwuchs ist halt so...") nur sehr sehr sehr schlecht bzw. gar nicht zu bewerten. Ist es möglich, da auch am Ende des Schuljahres sein/ihr Abgangszeugnis geschrieben werden muss und ihm/ihr der Weg in das Berufsleben nicht verbaut werden soll, den Zeugnistext zu "verweigern"?
    Weiß da jemand aus der Praxis zu berichten?
    Danke!

  • Mir sind Fälle bekannt, in denen der Klassenlehrer über das Verhalten tatsächlich krine Bemerkung reingeschrieben hat. Negatives durfte man nichts schreiben und positives gab es nicht zu schreiben. Da das Zeugnis letztlich durch die Klassen- bzw. Lehrerkonferenz festgesetzt wird, würde ich das auf alle Fälle in der Klassenkonferenz, wo ja auch ein Mitglied der Schulleitung anwesend ist, zur Sprache bringen.


    Sarek

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