Hallo,
Kann mir jemand sagen, in welchen Bundesländern für das Ref. ein amtsärztliches Gutachten erforderlich ist?
Insbesondere würde mich interessieren:
- Thüringen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Brandenburg
Danke schonmal!
Hallo,
Kann mir jemand sagen, in welchen Bundesländern für das Ref. ein amtsärztliches Gutachten erforderlich ist?
Insbesondere würde mich interessieren:
- Thüringen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Niedersachsen
- Brandenburg
Danke schonmal!
Hallo,
angenommen, man "besteht" den amtsärztlichen Test für das Referendariat NICHT (z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) - würde das dann bedeuten, dass man das Ref. im Beamtenstatus auf Widerruf nicht ableisten kann und stattdessen dieses im Angestelltenverhältnis absolviert? Geht letzteres überhaupt, da ich sowas noch nie in den jeweiligen Unterlagen gelesen habe?! Oder bezieht sich das nur auf eine spätere, nach dem Ref. bezogene Verbeamtung?
Weiß jemand, welche Bundesländer das wie handhaben?
Besten Dank.
Ich denke, dann wäre ein Referendariat einfach nicht möglich. Man muss aber auch sehen, dass man schon sehr starke gesundheitliche Probleme haben muss, um die Einstellungsuntersuchung für das Referendariat nicht zu schaffen, schließlich muss der Amtsarzt hier ja nicht bescheinigen, dass du vermutlich bis zur Pensionierung dienstfähig bist. Sollte man hier wirklich "durchfallen", dann ist die Einstellung ins Ref vermutlich das kleinste Problem, dass man hat.
Ich meinte mit "nichtbestehen", dass der Amtsarzt aufgrund einer chronischen Erkrankung diesen Umstand auf dem Gutachten vermerkt und sich dieses dann möglicherweise auf die Zulassung/Nichtzulassung zum Ref. auswirkt, sprich dass man vom Schulamt abgelehnt wird...
So Spielräume gibt es da zumindest bei uns nicht, es gibt da nur ja oder nein.
Ich musste z.B. vor dem Ref. nicht zum Amtsarzt. Das Ref. war in Thüringen. Das hat da keiner verlangt.
Der Amtsarztbesuch kam erst nach Annahme der stelle im NRW direkt nach dem Ref.
Ich habe zum Ref. in Thüringen kein amtsärztliches Gutachten gebraucht. Das ist allerdings 15Jahtre her.
Warum 2 Threads zum selben Thema?
Ich musste z.B. vor dem Ref. nicht zum Amtsarzt. Das Ref. war in Thüringen. Das hat da keiner verlangt.
Der Amtsarztbesuch kam erst nach Annahme der stelle im NRW direkt nach dem Ref.
So ist es eigentlich ja auch sinnvoll!
In Niedersachsen musste man vorm Ref nicht zum Amtsarzt.In Sachsen-Anhalt schon (Stand: vor etwa 5 Jahren)
Und für die "richtige" Anstellung musste man das in Sachsen übrigens auch nicht.
Man muss aber auch sehen, dass man schon sehr starke gesundheitliche Probleme haben muss, um die Einstellungsuntersuchung für das Referendariat nicht zu schaffen, schließlich muss der Amtsarzt hier ja nicht bescheinigen, dass du vermutlich bis zur Pensionierung dienstfähig bist. Sollte man hier wirklich "durchfallen", dann ist die Einstellung ins Ref vermutlich das kleinste Problem, dass man hat.
Ich stimmte da Trantor zu, soweit ich informiert bin müsste da schon eine wirklich schwerwiegende Erkrankung vorliegen.
Eine Mitstudentin von mir hat chronische Hepatitis B, diese ist jedoch inaktiv und sie trägt eine niedrige Viruslast im Blut (vielleicht bei der Geburt übertragen, habe da nicht weiter nachgefragt...).
Jedenfalls meinte sie mal zu mir, dass das für die Verbeamtung später kein Genickbruch sein wird, weil der Amtsarzt Vater Staat bescheinigen muss, dass sie vorausichtlich bis zur Pension voll dienstfähig sein wird, was bei einem inaktiven Virus ja der Fall sein sollte. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Hi,
ich habe mich soeben in vielen Bundesländern fürs Ref beworben und solche Infos bekommst du sofort auf der Seite des jeweiligen Kultusministeriums.
Dort stehen ja alle Unterlagen, die du brauchst und da siehst du dann auch sofort, ob es erforderlich ist oder nicht!
Brandenburg: nein.
Für die Bewerbung als "fertiger" Lehrer braucht man für Sachsen eins, allerdings nur, weil ich nicht aus Sachsen komme...
Danke für eure Antworten.
ellah, du schreibst, dass das amtsärztliche Gutachten für Sachsen-Anhalt erforderlich ist. Ich habe nun die Information, dass man es fürs Ref nicht braucht. Weiß jemand zufällig, wie die Gegebenheiten in SA tatsächlich sind? Es kann sich in den 5 Jahren ja auch geändert haben...
Beste Grüße
Weiß wirklich niemand, wie das mittlerweile in Sachsen-Anhalt gehandhabt wird? Braucht man für das Ref. ein amtsärztliches Gutachten oder nicht und wenn ja: Was ist, wenn man irgendwelche gesundheitlichen "Mängel" hat - kann man dann das Ref. überhaupt im Beamtenstatus machen???
Danke für eure Antworten
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