Als Quereinsteiger nach A14 (oder sogar A15) ?

  • Hallo zusammen!


    Erstmal eines vorweg: tolles Forum hier (habe es gerade erst entdeckt...)! Ich hoffe, ihr könnt mir auch weiterhelfen...


    Also: als Quereinsteiger habe ich zu Beginn von meiner (kirchlichen) Schule einen A13 Vertrag bekommen.
    Jetzt (nach doch etlichen Jahren) frage ich mich, wie es mit einem Aufstieg nach A14 aussieht...


    Laut Arbeitgeber/SL ist das in kirchlichen Schulen frühestens nach 18 Jahren möglich, allerdings auch nur,
    wenn man in der Beurteilung eine (eigentlich sehr seltene) Note 2 (BG heißt das, glaube ich...) erhält.


    Wie sieht das in staatlichen Schulen aus? Jetzt mal ganz allgemein und unabhängig vom Bundesland:
    Gibt es hier im Forum Quereinsteiger, die schneller nach A14 gekommen sind? Vielleicht sogar welche,
    die an einer kirchlichen Schule arbeiten? Existieren evtl. sogar A15-Seiteneinsteiger??


    Ich will ja nicht gierig erscheinen, aber ich finde halt, dass ich mittlerweile seit vielen Jahren schon
    mindestens die gleiche Leistung erbringe, wie meine staatsexamensgeprüften Kollegen, in vielen Bereichen
    sogar (freiwillig) auch deutlich mehr - insofern wäre eine Anhebung nach A14 mMn in jeder Hinsicht gerechtfertigt!


    Die Begründung "prinzpiell erst nach 18 Jahren möglich" erscheint mir doch etwas zu einfach.
    Bevor ich jetzt aber bei der MAV nachfrage, wollte ich zuerst einmal in einem Forum nachforschen...


    Bin gespannt, was ihr zu diesem Thema zu sagen habt - danke jedenfalls für jede Antwort!

  • Ich kenne Quereinsteiger, die in A14 eingruppiert sind.
    Ich kenne Seiteneinsteiger, die in A14 eingruppiert sind.
    Ich kenne einen Seiteneinsteiger, der in A15 eingruppiert ist.


    Gruß
    Nitram

  • Nitram: danke schonmal für die schnelle Antwort :)


    kannst du mir vielleicht noch sagen, wie lange diese Quer-/Seiteneinsteiger
    jeweils warten mussten, bis sie A14 (A15) wurden?


    Muss nicht einzeln aufgelistet sein, nur ob es bei denen weniger als 18 Jahre war...


    PS: Was ist eig. der Unterschied zwischen einem Seiten- und einem Quereinsteiger?

  • An der kirchlichen Schule, an der ich tätig bin, hängt das nicht von der Anzahl der Jahre ab, sondern von der Übernahme einer Funktionsstelle.

  • Seiteneinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) direkt in den Schuldienst, beginnend mit 18 UStd. pro Woche.
    Quereinstieg (in RLP): Mit Hochschulabschluss (z.B. Diplom) in den normalen Vorbereitungsdienst (Ref.), wie ihn auch diejenigen mit 1tem Staatsexamen durchlaufen.


    In keinem der Fälle hat es 18 Jahre gedauert - ich glaube der A15er ist jetzt ca. 10 Jahre dabei. (Allerdings kenne ich auch Seiteneinsteiger, die nach mehr als 10 Jahren noch A13 sind.)


    Gruß
    Nitram

  • Sei es Quer oder Seiteneinsteiger, letztendlich zählt nur: has man das 2. Staatsexamen.


    Sofern es der Fall sein soll, daß man den. 2 Staatsexamen hat und verbeamtet ist ( es gibt keine A13 VERTRÄGE, denn man wird ERNANNT) ... dann gelten keine Einschränkungen ...,

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