Frage zu Schulamt

  • Hallo und erst mal schöne Ferien!
    Ich erhole mich und bereite mich innerlich auf das Erstellen einer Nachprüfung vor. Die Schülerin ist schwierig, wir Lehrerteam sehen kaum eine Berufseignung. Es gab ständig Gespräche, sie beschwerte sich ständig, ungerecht behandelt zu werden, ging sogar zur Schulleitung.
    Nun schrieb sie mir heute, dass sie, wie ich ihr ja geraten hätte, dass sie die Nachprüfung nicht machen will. Sie hätte mit ihrem Anwalt gesprochen und hätte auch noch einen Termin beim Schulamt.


    Was hat sie in dieser Konstellation für Möglichkeiten?


    Könnte sie Anwalt und Schulamt auch wegen ihres Bafög einschalten? Sie hatte nämlich Angst, dass sie bei Nichtwahrnehmen der Nachprüfung das Bafög zurückzahlen muss.

  • Hallo,


    also, ich kann 100%ig versichern, dass ich keine Schülerin bin ^^
    Ja, ich hoffe auch, dass es ein letztes Nachtreten ist. Die beiden 5en sind wasserfest.
    Sie hat sich nur furchtbar darüber aufgeregt, dass ich ihr damals sehr deutlich gesagt habe, dass ich große Zweifel an ihrer Berufseignung habe. Das war ständig Thema, sie fühlte sich brüskiert. Kann sie wegen so etwas versuchen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erwirken? Was käme dann auf mich zu?

  • Auf was sollte sich denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde beziehen?
    Du hast ihr gegenüber deine Einschätzung ihrer Situation oder Berufseignung gegeben.
    Was sollte daran falsch sein?

  • Ja, eigentlich bin ich auch mit Allem auf der sicheren Seite. Es ist nur so blöd, jetzt in den Ferien hier zu hocken und nicht zu wissen, was sie vorhat und was auf mich zukommt. Ich kann im Moment einfach nicht abschalten, will sie aber auch nicht fragen.


    Eine andere Frage: Stellt euch vor, jemand macht eine Ausbildung und bekommt dafür BaFöG, macht dann aber nach Abschluss der Ausbildung eine weitere und bekommt wieder BaFöG. Dann ist es aber so, dass er wegen zwei mangelhafter Leistungen (Zeugnisnoten) nicht ins zweite Ausbildungsjahr versetzt wird. Der Rat der Lehrer ist, nicht zur Nachprüfung anzutreten, sich am besten, statt zu wiederholen, eine Alternative zur Ausbildung zu suchen.
    Kann das BaFöG-Amt dann das Geld für das erste Ausbildungsjahr zurückfordern?
    Ich weiß ja nicht, was die Schülerin vor hat - vielleicht will sie bei uns wiederholen, vielleicht an einer anderen Schule. Mir erscheint das so widersinnig und es macht mich kirre, nicht zu wissen, was auf mich zukommt. Das hatte ich noch nie, und ich bin seit 10 Jahren im Dienst.

  • Ich dachte immer, dass Bafög ohnehin ein Darlehen ist und außerdem auch nicht wirklich Problem der Bildungseinrichtung ist ... Oder?
    Ich bin auch tatsächlich erstaunt, dass dir das so nahe geht. Inwiefern gab es da denn schon angreifende Vorfälle mit dieser Schülerin? Ich wundere mich über die Unruhe, die das in dir auslöst.

  • Um mal was zum Thema zu sagen: wenn Du, Micky, Deine Noten begründen kannst, sie vernünftig dokumentiert hast und Dir nichts vorzuwerfen hast, dann kann die Schülerin beim Schulamt nackt auf dem Tisch tanzen: mehr als eine Nachfrage (wenn überhaupt) wird da nicht kommen. Noten sind nur angreifbar wenn sie verwaltungsrechtlich (also rein formal!) lückenhaft sind, Du also keinerlei Dokumentation über Leistungsstand und -entwicklung der Schülerin hast, Deine Noten und Dein Unterricht nachweislich (Klassenbuch oder Kursheft) mit dem Lehrplan nichts zu tun haben und keinerlei Leistungsnachweise von der Schülerin erbracht wurden und Du dies zu verantworten hast. Deswegen: entspann Dich.

  • Ok, dann ignoriere ich das mal:-)


    Mir geht das ganze in der Tat sehr nahe. Ich möchte hier aber nicht schildern, was alles vorgefallen ist...da ist ein Anwalt im Spiel. Daher habe ich diesen Betrag bearbeitet.

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Wie gesagt, entspann Dich. Was Du zuletzt geschrieben hast, scheint ja auch darauf hinzudeuten, dass das Verhalten der Schülerin bekannt ist und somit genügend Zeugen Gewehr bei Fuß stehen wenn wider Erwarten doch von Seiten des Schulamts Interesse gezeigt wird. Gibt es eigentlich Akteneinträge über das Verhalten der nicht mehr ganz so jungen Dame? Hast Du Gesprächsprotokolle?
    Du kannst sie nicht ändern, aber Du kannst ändern, dass solche Sachen an Dir nagen.

  • Ja, es ist viel dokumentiert, Gespräche etc. Eigentlich bin ich auf der sicheren Seite.
    Aber... wie läuft das denn ab beim Schulamt? Man beschwert sich und dann entscheidet das Schulamt, ob und wie es weitergeht?
    Wenn das Ganze derart aussichtslos ist, hätte ihr der Anwalt das doch sagen müssen.

  • Zu dem Anwalt habe ich zwei Theorien:

    • er ist so real wie die Bielefeldverschwörung. Sie erfindet einen Anwalt, damit Ihr Angst bekommt und die Note nach oben korrigiert. Wäre nicht das erste Mal....
    • frag einen Friseur, ob Du einen Haarschnitt brauchst: wenn es den Anwalt wirklich gibt, dann ist sie an einen geraten, der ihr zur Klage gegen wen auch immer rät. Irgendeiner wird seine Rechnung schon bezahlen.


    Auf was soll sie klagen? Änderung der Note? Geht nicht. Überprüfung der Note durch SL oder SA? Geht vielleicht, führt aber - wenn Du ausreichend dokumentiert hast - auf jeden Fall ins Leere.
    Und was die Dienstaufsichtsbeschwerde angeht: die ist doch nur dann erfolgreich, wenn Du Deine Dienstpflichten verletzt hast. Auch da geht es nicht um die Note, sondern um die Frage, ob Du einen verwaltungstechnisch einwandfreien Job gemacht hast.

  • Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gelten letztlich die 3 F - Formlos, Fristlos, Fruchtlos.
    Ist allenfalls ärgerlich, wenn man gerade in einer Personalmaßnahme ist, welche während der Prüfung der DAB nicht vollzogen werden kann. Und die Prüfung einer DAB dauert immer so ein paar Wochen - nicht des Prüfens wegen, sondern weil es einen angreifbar macht, wenn man innerhalb von 48h dem Beschwerdeführer mitteilt, dass er gelitten hat.

  • Hallo madhef. Kannst du mir das übersetzen? Ich habe nichts verstanden.
    Was meinst du mit Personalmaßnahme? Und was bedeutet "gelitten hat"?

  • Ich nehme an:
    "Personalmaßnahme" = Bewerbungsverfahren auf A14 od. A15, wenn du also gerade in einem Besetzungsverfahren für eine Funktionsstelle steckst, das nicht abgeschlossen werden kann, bis die Dienstaufsichtsbeschwerde abschließend bearbeitet ist.


    "gelitten hat" = dass der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde keinen Erfolg hat

  • ok, jetzt ist der Groschen gefallen. Lieben Dank. Dann versuche ich jetzt mal, abzuschalten und meine Ferien zu genießen :)

  • Falls du nicht wirklich "Scheiße gebaut" und gegen rechtliche Vorgaben gehandelt hast, geh' davon aus:
    Das Amt ist dein Freund.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

Werbung