Stundenplanmitsprache als KV

  • Hallo!


    Habe erst vor zwei Tagen erfahren,wohin ich als KV abgeordnet werde.
    Nun sind natürlich da die Stundenpläne schon gemacht.Kann ich trotzdem noch intervenieren?
    Hab zwar ein volles Deputat und habe nichts gegeb den Nachmittagsunterricht aber zwei kleine Kinder (2/4).
    Bräuchte lediglich 2mal zur zweiten Std u bei dem einen Nachmittag bis 14.30 anstatt 15.45.
    Schaffe es sonst nicht,die Kids abzuholen.

  • Habe erst vor zwei Tagen erfahren,wohin ich als KV abgeordnet werde.
    Nun sind natürlich da die Stundenpläne schon gemacht.Kann ich trotzdem noch intervenieren?
    Hab zwar ein volles Deputat und habe nichts gegeb den Nachmittagsunterricht aber zwei kleine Kinder (2/4).
    Bräuchte lediglich 2mal zur zweiten Std u bei dem einen Nachmittag bis 14.30 anstatt 15.45.
    Schaffe es sonst nicht,die Kids abzuholen.

    Bist du alleinerziehend?

  • ja,er beginnt schon wegen mir und den kindern 3mal die woche später u bringt dann die kinder weg. von den tagen her passt es halt nicht.
    wenn ich nachmittagsunterricht hätte, hat er auch länger.ist alles blöderweise parallel und nicht versetzt.


    ich frag mal montag nochmal die neue schulleitung.


    danke euch!

  • Hallo lehrerin2,
    das "lediglich" sind schon mindestens drei Stunden, die im Schülerstundenplan, im Lehrer- und im Raumplan verschoben/getauscht werden müssen. Es müssen zusätzlich noch Änderungen im Aufsichtsplan vorgenommen werden, und du hast noch Reli, das vermutlich mit den anderen Konfessionen auf Schiene liegt. Aus meiner Erfahrung im "Stunden- und Vertretungsplanmachdienst" kann ich Dir da für alle drei Stunden keine große Hoffnung machen, aber fragen kostet nix!
    Viel Erfolg!


    P.S.: "Intervenieren" ist wahrscheinlich nicht das bestgeeignetste Wort, um an einer neuen Schule am ersten Tag um etwas so Gravierendes zu bitten ;)

  • Hallo Aktenklammer,
    nein, so Pauschalregelung gibt es sicher nicht.
    Jeder kann viele Gründe anführen, die anscheindend dazu berechtigen würden, das Unterrichtszeitfenster einzuschränken. Wo fängt man an, wo hört man da auf.
    Einfach frühzeitig zum Stundenplanmacher gehen, Wünsche anmelden, dann können sie u.U. berücksichtigt werden.



    btw:
    ich weiß, dass es bei Krankheitstagen des Kindes eine Regelung gibt: ich meine, dass man im Schuljahr 5 Tage zu Hause bleiben kann (zumindest in BaWü).

    • Offizieller Beitrag

    jetzt, ist so... Wobei das "bis so und soviel Uhr" natürlich nicht so unverschämt sein sollte. Es hängt sehr davon ab, wie die Gleichstellungsbeauftragte (der Schule aber auch der jeweiligen Bezirksregierung) sich für einen einsetzt.
    Im Gesetz (zumindest für NRW) steht nämlich, dass auch bei Vollzeitlehrkräften auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu achten ist. "Unsere" Gleichstellungsbeauftragte (Bezirksregierung) wirft da auch immer interessante Fantasievorstellungen in den Raum, auch bei sehr hohen Deputaten. und bekommt durchaus bei der Schulleitung das, was sie einfordert. Bzw. die Kolleginnen sind dann durchaus zufrieden mit dem, was sie erreichen. (Die anderen KollegInnen nicht unbedingt, aber es steht auf einem anderen Blatt)
    Chili

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