Anerkennung bzw. Feststellung von Bschäftigungszeiten (NRW)

  • Hallo zusammen,


    ich trete sehr bald eine neue Stelle an, als angestellte Lehrkraft in Thüringen (Bereich DaZ-/DaF-Förderung). Nun muss ich noch ein Formular ausfüllen zur tariflichen Anerkennung von Beschäftigungszeiten. Ich habe bereits zweieinhalb Jahre lang in Köln an einer Schule gearbeitet (liegt aber schon eineinhalb Jahre zurück) und möchte das nach Möglichkeit berücksichtigt wissen. Meine Frage: An welche Stelle muss ich mich genau wenden, wenn ich eine sogenannte "Feststellung von Beschäftigungszeiten" als Dokument bekommen möchte? Bezirksregierung, LBV...? Bin leider in Akten- und Verwaltungsfragen alles andere als ein Profi... Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.


    Viele Grüße
    Tim

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