Versetzung in/nach der Elternzeit NRW Sek II

  • Hallo alle miteinander,


    ich stehe kurz vor dem Entbindungstermin und möchte die Möglichkeit nutzen mich an eine andere Schule versetzen zu lassen.


    Dazu hätte ich ein paar Fragen und hoffe hier Antworten zu finden oder Anregungen wo ich nachfragen kann.


    1. Wie muss / soll ein solcher Antrag gestellt werden? (Die Bedingung, dass ich mehr als 30km von meiner aktuellen Schule entfernt wohne erfülle ich, ebenso weiß ich, dass die Elternzeit länger als ein Jahr dauern muss, damit ich nicht mehr an die aktuelle Schule gebunden bin.)


    2. Ich möchte nach dem Mutterschutz während der Elternzeit Teilzeit arbeiten (das geht wohl bis maximal 18,5 Wochenstunden), aber dies soll auf keinen Fall an der aktuellen Schule sein. Wie kann ich das sicher stellen?


    3. Ich bin noch in der Probezeit als Beamtin, könnte dies eine Versetzung gefährden?


    4. Kann ich als Sek II Lehrerin an eine Gesamtschule versetzt werden, die sich noch im Aufbau befindet und daher noch keine Oberstufe hat. Die Oberstufe ist allerdings fest geplant.


    Ich freue mich auf mögliche Antworten.


    Vielen Dank
    Schokolive

  • Das ist jetzt keine rechtskräftige Aussage aber ich meine von einer Kollegin gehört zu haben, dass sie sich nach der Elternzeit nicht hat versetzen lassen können, da sie während der Elternzeit weiter gearbeitet hat (sich quasi selbst vertreten hat). Mach dich da unbedingt noch einmal schlau, wenn du auf keinen Fall an der Schule bleiben möchtest.

  • 4. Kann ich als Sek II Lehrerin an eine Gesamtschule versetzt werden, die sich noch im Aufbau befindet und daher noch keine Oberstufe hat. Die Oberstufe ist allerdings fest geplant.


    Grundsätzlich, unabhängig der restlichen Fragen: Ja. Ich war selber an einer Gesamtschule im Aufbau in der Ausbildung, und dort waren jede Menge S-2-Lehrer

  • Ich wurde (während meiner mehr als einjährigen Elternzeit) von der Bezirksregierung gefragt, ob ich an meiner Schule zurück kehren möchte oder eine andere Zuteilung wünsche.


    Eine Schule im Aufbau geht selbstverständlich auch als Sek. 2 Lehrer. Ist bei einer Freundin im Moment so (auch NRW Gesamtschule im Aufbau).


    Du hast as Beamtin auf Probe allerdings eine fünfjährige Sperrfrist für Versetzungen. Ob das von der Elternzeit "ausgehebelt" werden kann, weiß ich nicht. Wie lange bist du den nan deiner jetzigen Schule?

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