Obergrenze Nebenverdienst Beamte Hessen

  • Kann mir hier jemand sagen, wieviel man in Hessen als Beamter im Jahr nebenher dazu verdienen kann?


    Ist es richtig, dass es finanziell keine Obergrenze gibt, sondern nur eine Begrenzung der Arbeitszeit die ich investieren darf?


    Ich finde gerade leider nicht die Informationen,die ich suche.

    • Offizieller Beitrag

    http://www.rv.hessenrecht.hess…docid:5760719,74,20151229


    und


    https://schulamt-kassel.hessen…2efcdd59f0ffd2f34e63d3365


    Kann man mit Tante Gugel sofort finden.


    Außerdem:

    Zitat


    Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienstoder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. 4Die Voraussetzung des Satzes 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet. 5Das Vorliegen eines Versagungsgrunds nach Satz 1 und 2 ist besonders zu prüfen, wenn abzusehen ist, dass die Entgelte und geldwerten Vorteile aus genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten im Kalenderjahr 30 Prozent der Jahresdienstbezüge der Beamtin oder des Beamten bei Vollzeitbeschäftigung überschreiten werden; das Ergebnis der Prüfung ist aktenkundig zu machen.


    Mehr als acht Stunden die Woche und/oder mehr als 30% der Jahresdienstbezüge sind nicht erlaubt.

  • Danke.
    Bei Versagensgründen hatte ich scheinbar nicht weitergelesen... Das mit den 8 Stunden war mir bekannt.
    Mein "Problem" ist, dass sich meine Verdienste bei gleichbleibendem Arbeitseinsatz ziemlich erhöht hatten und ich da grad ein wenig aufgeregt war...

  • Mehr als acht Stunden die Woche und/oder mehr als 30% der Jahresdienstbezüge sind nicht erlaubt.

    Na ja, ganz so klar steht das nicht. Da ist die Rede davon, dass man in so einem Fall in der Regel davon ausgeht, dass ein Versagensgrund vorliegt, dass dieser Versagensgrund aber noch geprüft werden muss. Einzelfallentscheidungen scheinen also möglich zu sein. Wenn deine Nebentätigkeit sich nicht änderts, sondern einfach nur mehr Kohle abwirft, dann könnte da evtl. eine Ausnahme möglich sein.

  • Na ich schaue mal. Bei genauer Abrechnung hab ich nun festgestellt, dass ich mit allem noch immer deutlich darunter liegen müsste. Grundsätzlich genehmigt ist sdie Nebentätigkeit ja ohnehin schon - ist aber halt nicht immer komplett abseh- und planbar bei selbstständigen Tätigkeiten.

  • *lach* Frau Googel sagt mir dazu "gefährliche Börsenspekulationen". Nein, sowas tu ich nicht.
    Direktvertrieb - da gibts manchmal Aufträge ganz ohne mein Zutun.

  • Auch wenn das Thema bereits etwas älter ist, klinke ich mich hier mal ein.


    Grundsätzlich sind ja 30% der Dienstbezüge bei unter 8 Stunden erlaubt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir hierbei von 30% Netto- oder Bruttojahresbeträge sprechen.


    Weiterhin stellt sich mir für die von mir geplante fotografische Tätigkeit die Frage, ob sich die 30% Grenze auf meine Umsätze oder meinen Gewinn als Kleinunternehmer beziehen.


    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe :top:

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