- Offizieller Beitrag
Ich habe ein paar grundsätzliche, organisatorische Fragen. Eine kleine Grundschule (zu klein für eine Konrektorenstelle) und nur an 2,5 Tagen vormittags mit einer Sekretärin bedacht, hat ja nun mal die gleichen Verwaltungsaufgaben zu erledigen wie eine große Grundschule mit Schulleiterteam und ständig besetztem Büro. Nun wird an meiner Schule das Problem seit Jahrzehnten schon so gelöst, dass einige Verwaltungsaufgaben im Kollegium 'verteilt' werden. Das lief bisher immer gut, weil es genug Freiwillige und Befähigte gab. Nun altert und kränkelt das Kollegium und die jungen, neu hinzugekommenen Lehrerinnen wollen zwar, können aber aus familiären Gründen weniger Zeit aufwenden. Zusätzlich arbeiten wir anscheinend am laufenden Band Sekretärinnen ein, die dann doch nicht bleiben. (Gibt es für diese Aufgabe eigentlich eine eindeutige Tätigkeitsbeschreibung? Wir sind gezwungen, z.B. wichtige Schulpost selbst zu erledigen. Das kann es doch nicht sein?)
Kurz gesagt: Wir müssen uns neu organisieren. Deshalb interessiert mich erstmal grundsätzlich wie andere kleine Grundschulen das stämmen. Da wir übergangsweise und unverhofft mal mehr Lehrerstunden zur Verfügung haben als gewohnt, wären viele Entlastungs- bzw. Verwaltungsstunden zu verteilen. Mein ganz persönliches Interesse liegt nun darin herauszufinden, wie viele Verwaltungsstunden (innerhalb einer vollen Stelle) ich als Lehrkraft überhaupt machen darf. Ich rutsche quasi immer mehr in die Funktion der Konrektorin, die es aber an meiner Schule gar nicht gibt. Was darf ich, was evtl. nicht? (Klar, ich bin nicht weisungsbefugt.) Wird mir diese Tätigkeit in irgendeiner Weise angerechnet, falls ich mich auf eine Konrektorenstelle an einer anderen Schule bewerbe? Könnte ich nach mehrjähriger Ausübung der inoffiziellen Konrektorin auch sofort eine Schulleiterstelle bekleiden?
Ungefiltert gefragt und zwischen Planung von laufendem und neuem Schuljahr auf nette Antworten gespannt, die neuen Input bringen. ![]()