Kann man den Versetzungsantrag zurücknehmen?

  • Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt. Kann ich den zurücknehmen? Ich bin bis einen Tag vor dem 1. Geburtstag meines Kindes beurlaubt und würde dann auch ohne Rückkehrerantrag automatisch meine alte Schule zurückkommen (seit der Geburt 364 Tage)...Wie gehe ich da vor? Zu den Hintergründen: leider stehe ich kurz vor der Scheidung und werde höchstwahrscheinlich an meinen damaligen Wohnort, wo sich die Schule auch befindet, zurückgehen...leider hätte ich ja beim Stellen des Antrages nicht wissen können, dass so etwas passieren wird...

    • Offizieller Beitrag

    Ob man den Antrag zurückziehen kann, weiß ich nicht (aber ziemlich sicher), aber dir wird erstmals eine Stelle angeboten, die du ablehnen kannst, also gibt es ganz sicher die Möglichkeit, das Prozedere vorher schon abzublocken.

  • Oh, dass man ablehnen kann, wusste ich bisher nicht. Gilt das auch für Ba-Wü?


    Ein Kollege hatte zu diesem SJ einen gestellt, wollte ihn dann aber zurückziehen. Es hieß, das ginge nicht, weil man seine Versetzung bereits bei den Neueinstellungen berücksichtigt hat und die neue Schule ihn jetzt braucht...

  • In NRW kannst du den Antrag zwar nicht zurück nehmen aber kein Mensch zwingt dich, irgendwo hin zu gehen, wo du nicht in willst. Dann lehnst du die Versetzung ab, schreibst der zuständigen Dezernentin noch eine E-Mail, in dem du erklärst, warum und gut ist. Eine Scheidung ist ja nun wirklich ein "guter" und nicht unbedingt so früh vorhersehbarer Grund.

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