Rückerstattung durch Verischerung und Beihilfe - wie?

  • Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
    Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet.

  • Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
    Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet.

    diese Kostendämpfungspauschale gibt aber wohl nicht in allen BL.

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