Beendigung der Beschulung eines Kindes

  • Hallo ins Forum,
    Ohne zu sehr ins Detail gehen zu können, mal eine Frage allgemein und und speziell für Brandenburg.
    Wenn Eltern seit Einschulung des Kindes vor drei Jahren jegliche Absprache unterlaufen, nicht nur ignorieren sondern kontra arbeiten, alle Angebote, Hilfen und Beratungen ablehnen, seit mittlerweile drei Jahren mehrere Lehrer in Misskredit brachten und weiterhin bringen, ihrem Kind immer wieder einbleuen, dass Lehrer doof sind, nichts zu sagen haben und er nichts tun muss, was wir sagen (was er auch reichlich nutzt, sich verweigert und uns das auch immer wieder lauthals verkündet) ..., mittlerweile das Jugendamt mit drin ist, ein Förderausschuss lief (alles auf unsere eiserne Initiative hin),
    Darf man eigentlich irgendwann sagen
    "Vertrauensverhältnis so zerrüttet, wir lehnen weitere Beschulung ab"?
    Nahegelegt haben wir es schon mal, "wenn Sie so unzufrieden mit unserer Arbeit sind..." Das wollten die Eltern aber nicht.
    Was sagt ihr? Gibt es dazu gesetzliche Handhaben oder irgendeine Chance? Das geht so nicht mehr weiter. Die fressen dermaßen Energie.

  • Ohne die Details des brandenburgischen Schulgesetzes zu kennen: Auch in Brandeburg sollten die Erziehungsberechtigten die gesetzliche Pflicht haben, in schulischen Dingen zum Wohle des Kindes mit der Schule zu kooperieren. Wenn sie das nicht tun, hilft wohl erst einmal nur die peinlich genaue Dokumentation aller Verfehlungen und die unverzügliche, kontinuierliche Information des Jugendamtes. Ihr müsst dem Jugendamt so sehr auf die Nerven gehen, dass für das Amt das Handeln weniger Arbeit verursacht als das Nicht-Handeln.


    Ansonsten: Wenn Lehrkräfte (beweisbar) in Misskredit gebraucht werden (z.B. Verleumdung, üble Nachrede, ..) hilft eventuell eine ganz normale Strafanzeige.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Hallo cubanita1,


    bilde mir ein, dass man einen Förderausschuss auch ohne Elternzustimmung abhalten kann und dann festlegt, dass man dem Förderbedarf des Kindes an der Regelgrundschule nicht mehr nachkommen/gerecht werden kann. Somit muss das Kind dann an einer speziellen Förderschule beschult werden, in eurem Fall wohl für Verhalten/Erziehungshilfe. Ob die Eltern nun wollen oder nicht. Allerdings braucht ihr eine Schulleitung mit Rückgrat, die das mitträgt. Gesetzlich kann ich dir leider nichts sagen. So etwas machen bei uns die Sonderpädagogen und bei meinem einen Fall, der zur EH-Schule gewechselt ist, waren die Eltern dann am Ende, nach 3 Jahren Kampf, einverstanden.


    Viel Kraft und liebe Grüße,
    littleStar

  • Fordere die Rückendeckung von der Leitungsebene ein.
    Ich hatte bisher viele Schüler, die mehrwöchigen und auch längeren Schulausschluss hatten, auch von Förderzentren. Wie das genau funktioniert sollte die Schulleitung wissen. Bring die auf deine Seite.

  • Theoretisch hält jedes Bula im Schulgesetz Ordnungsmassnahmen fest, zu denen auch das Verweisen von der Schule zählt. So auch Brandenburg. Allerdings brauchts da halt schon die gesammelten, massiven Vorfälle und einen bestimmten Verfahrensablauf (s.Schulgesetz und bei euch Näheres in der Verordnung EOMV), den es pingeligst einzuhalten gilt, sonst bekommen die Eltern im Rechtsstreit recht.


    Ohne eure Gepflogenheiten zu kennen: wenn das Kind z.B. wiederholt gewalttätig wird, kann ein findiger Schulleiter es loswerden. (Ggf. im inoffiziellen Austausch eines anderen Kindes einer anderen Schule.)


    Praktisch ist die Frage, ob sich der Zirkus lohnt? Wenn ihr an diesem Punkt (Hopfen und Malz verloren...) seid, würde ich nicht mehr "beraten", sondern den Eltern den endgültigen Schulausschluss androhen (durch SL etc.) und glasklare Mindestanforderungen stellen. Die Eltern verarschen euch offensichtlich und es braucht jemanden, der noch deutlicher und noch einfacher erläutert, was durch euch als Schule erwartet wird. In Zukunft wird es so laufen, Frau X.: 1., 2., 3. sonst wird folgendes passieren 1., 2. und nicht mehr 3.

  • ich danke euch. Wir haben lange - um des Kindes willen - viel versucht. Er kann ja nix für diese Eltern, was soll ein Kind auch tun, dem jahrelang eingeimpft wird, dass er was ganz Besonderes ist, das auf jeden sch ... kann, dem keiner was zu sagen hat, der gar nix muss und dem alles egsl sein kann. Das Kind ist auch manipuliert und Spielball seiner Eltern.
    Nach 2,5 Jahren haben wir erreicht, dass er den Förderstatus Emsoz vor drei Wochen bekommen hat. Die Eltern begreifen gar nicht, was das bedeutet.
    was sie verbrochen haben an ihrem Sohn, sehen sie natürlich nicht. Wir haben viel dokumentiert, das ist nicht das Problem. Es gab viele Maßnahmen, aber Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss bisher nicht. Das wird wohl der nächste Schritt sein müssen.
    Der Witz ist ja, dass die Eltern immer wieder meinen (trotz unserer Aufklärung, dass dem nicht so ist), wenn sie etwas nicht akzeptieren (Noten, Einträge, Verweise), dann ist dem auch nicht so.
    Na gut, wir schauen mal, wie das weitergeht. Uns ist nicht klar, was die Eltern wollen oder besser, es ist uns schon klar: Wir sollen zaubern, ihr Kind heil machen und zum Superhelden. Aber eigentlich ist ihr Kind ja heil und wir wollen ihm alle nur Böses. Fürs Heilen dieser Art wurde ich nicht ausgebildet.

  • Es gab viele Maßnahmen, aber Ordnungsmaßnahmen wie Ausschluss bisher nicht. Das wird wohl der nächste Schritt sein müssen.

    Moin,


    habt ihr für das Kind auch schon einmal einen Termin beim Amtsarzt im Gesundheitsamt gemacht? Frage an den Amtsarzt: ist das Kind überhaupt in seinem Zustand schulfähig?
    Der wird dann wahrscheinlich aufgrund der Vorgeschichte den Schulpsychologischen Dienst des Kreises einschalten und ein entsprechendes Gutachten anfertigen lassen.


    Wenn dabei rauskommt, daß das Kind nicht schulfähig bzw. nur in einer Förderschule schulfähig ist, ist für Euch der Drops auch gelutscht. ;)


    Ok, so ein Sondertermin beim Amtsarzt wird bei uns mit 157,- € der Schule in Rechnung gestellt (Schulbudget), aber bei dem ganzen Theater würde ich das echt durchziehen.

  • Wieso sollte das Kind denn nicht schulfähig sein?


    Okay, das Kind ist schwierig, es verweigert Leistungen und es nervt. Viele Maßnahmen nicht näher definierter Art hat es schon gegeben. Noch schlimmer sind die Eltern dieses Kindes. Mehr Fakten sind dem Sachverhalt aber kaum zu entnehmen...


    Des Weiteren ist inzwischen ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich ESE festgestellt worden.
    Heißt: Erstmal wäre der Förderschulkollege (wenn vorhanden) mit einer Förderplanung am Zuge. Da kann sich erstmal kein Amtsarzt einmischen. Und so leicht kann man im inklusiven Zeitalter nicht an die Förderschule überweisen.
    Im Fördergutachten sollte eigentlich eine Empfehlung zu finden sein, an welcher Schulart denn dieses Kind am besten aufgehoben wäre.


    Übrigens könnte auch ein Amtsarzt gegen den Willen der Eltern kein schulpsychologisches Gutachten einholen.


    Es verbleiben die Möglichkeiten:


    - Ordungsmaßnahmen (s. Beitrag 5): mit der schlussendlichen Möglichkeit des Verweises von der Schule (unbedingt vorher mit der Schulbehörde klären!)


    - weitere Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, das anscheinend (auf eine nicht näher beschriebene Weise) bereits in dem Fall involviert ist. Wenn die Eltern wirklich so erziehungsunfähig sind, muss das JA die entsprechenden Schritte einleiten, u.U. - als ultima ratio- , den Eltern die elterliche Sorge entziehen.

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