Berechnung der Fehlstunden fürs Zeugnis?

  • Moin,


    sagt mal, wie handhabt Ihr das mit den Fehlstunden bzw. dem Aufsummieren fürs Zeugnis? Insb. spreche ich von den unentschuldigten Fehlstunden. Also wenn ein Schüler im 1. Halbjahr Fehlstunden angesammelt hat und diese auf dem Halbjahrszeugnis ausgewiesen wurden, werden die dann auch aufs Versetzungszeugnis am Ende des 2. Halbjahrs übernommen oder wird nach dem 1. Halbjahr der Zähler wieder auf null gesetzt?


    Ich würde §10 Absatz 1 APO-BK so interpretieren, daß ich die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr nicht unter den Tisch fallen lassen kann. Dort heißt es ja: "Das Versetzungsverfahren richtet sich nach §50 SchulG. [...] Die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu berücksichtigen."


    Aus der Berücksichtigung der Gesamtentwicklung schließe ich, daß ich neben den Zeugnisnoten auch die Fehlstunden aus dem 1. Halbjahr fürs Versetzungszeugnis mit einbeziehen - also übernehmen - muß. Leider finde ich keine genaueren Vorschriften zu der Fragestellung und im Kollegium geht es auch wild in beide Richtungen, was die Frage angeht.

  • Ich weiß nicht genau ob BK (gibt's bei uns nicht) und BBS vergleichbar sind, darum vielleicht nur bedingt hilfreich: Unsere Schüler bekommen zum Halbjahr kein Zeugnis, nur einen Notenauszug. Dafür melden wir alle unentschuldigten Fehlstunden- und Tage monatlich an die Betriebe. Im Zeugnis taucht dann alles aus dem ganzen Jahr auf.


    Den Auszug würde ich aber unabhängig davon ebenso wie Du interpretieren. Die Zeugnisnoten werden ja auch über das gesamte Jahr gebildet.


    Gruß,
    DpB

  • Moin,
    im BK haben wir neben den Berufsschülern, die nur ein Zeugnis zum Schuljahrsende bekommen, auch Vollzeitklassen, die auch reguläre Halbjahreszeugnisse bekommen, wie in der Sek 1 auch.

  • In Niedersachsen kann man es leicht beantworten: das Programm BBS-Planung meckert bei der Auswertung, wenn man nach dem Halbjahr wieder bei 0 anfängt. Bereits im ersten Halbjahr abgeschlossene Lernfelder und halbjährig unterrichtete Fächer werden ja ebenso auf dem Abschluss-/Abgangszeugnis ausgewiesen.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

  • In NRW ist es aber so, daß der oben zitierte Text sich auf die schulischen Leistungen bezieht. Die Fehlstunden gelten für das jeweilige Zeugnis.
    Was allerdings zu beachten ist, daß nicht erbrachte Leistungen aufgrund der unentschuldigten Fehlstunden wohl mit ungenügend zu bewerten sind und somit würde dann den oben zitierten Text greifen.


    Fehlstunden dürfen auch auf Abschluß/Abgangs oder Überweisungszeugnisse stehen. §49, Abs. 2, Satz 1 SchulG


    Sprich: ein Zeugnis pro Halbjahr, sind die halbjährlich.
    ein Zeugnis pro Schuljahr, sind die jährlich.

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