Bedarf es Freigabe bei Beförderung in anderen Bundesland

  • Hallo, ich möchte mich gern von einer A13 in meinem Bundesland auf eine A14 (die es so in meinem Land nicht gibt) in einem anderen Bundesland bewerben.
    Die ausschreibende Stelle fordert hierfür keine Freigabe, sondern gibt an, die Formalitäten bei positivem Ergebnis mit dem abgebenden Bundesland zu regeln. Mein gegenwärtiges Bundesland gibt allerdings an, dass eine Freigabe seinerseits hierfür notwendig ist. Was stimmt denn nun? Wie verhalte ich mich richtig?

  • Mein gegenwärtiges Bundesland gibt allerdings an, dass eine Freigabe seinerseits hierfür notwendig ist. Was stimmt denn nun? Wie verhalte ich mich richtig?

    Was heißt das genau? Ein Bundesland kann sicherlich eine Freigabe für ein Versetzungsgesuch aus seinem eigenen Rechtsgebiet hinaus beanspruchen - aber eine Mitbestimmung in einem Beförderungsverfahren in einem anderen Bundesland hat es nicht. Das ist ein anderes Rechtsgebiet.


    Oder was meinst du?

  • Das Bewerbungsverfahren im "neuen" Bundesland ist unabhängig von der Freigabe des alten, umgekehrt ist das Freigabeverfahren im alten Bundesland unabhängig von einem eventuellen Erfolg im Bewerbungsverfahren des neuen Bundeslandes.
    Eine Freigabe erzwingen kann man auf diesem Wege auf jeden Fall nicht. Nach meiner Erfahrung erfolgen Freigaben nahezu nie nach dem ersten Antrag, ich würde also nicht davon ausgehen, dass man nach einer erfolgreichen Bewerbung die Stelle auch antreten kann.

  • ...aber ist das denn rechtens, dass einem Bewerber über eine nicht erteilte Freigabe ein beruflicher Aufstieg verwehrt wird, den das eigene Bundesland nicht bieten kann? das ist ja dann auch eine monetäre Frage.
    wie verhält man sich in so einem Fall korrekt?

  • ...aber ist das denn rechtens, dass einem Bewerber über eine nicht erteilte Freigabe ein beruflicher Aufstieg verwehrt wird, den das eigene Bundesland nicht bieten kann? das ist ja dann auch eine monetäre Frage.
    wie verhält man sich in so einem Fall korrekt?

    1. Ja, das ist rechtens.
    2. Du schöpfst die Möglichkeiten aus, das Dienstverhältnis in deinem Land zu verlassen.


    Mehr ist dazu nicht zu sagen.

  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beamtenverhältnisses sind klar und transparent im Beamtengesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Niemand wird gegen seinen Willen festgehalten, es ist jederzeit möglich "zu kündigen", also seine Entlassung aus dem Dienst zu beantragen. Das ist je nach Lebensalter eine durchaus realistische Alternative, wenn man sich im neuen Bundesland dann einfach neu bewirbt.
    Was aber halt nicht geht, ist alle Vorteile des Beamtenstatus haben zu wollen,nicht jedoch die Nachteile.

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