Ablauf Dienstfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsüberprüfung bei verbeamteten Lehrern?

  • Guten Morgen,


    mich interessiert dieses Thema auch. Ich bin dankbar für jegliches Detail. Weiß jemand, wie man überhaupt anfangen müsste?


    Allen einen schönen Sonntag!

  • Weiß jemand, wie man überhaupt anfangen müsste?

    Ohne nähere Details zu kennen hinterlässt das einen etwas faden Beigeschmack.
    Es müsste zumindest eine ernsthafte Erkrankung mit mehrmonatiger Krankschreibung vorliegen bevor der Amtsarzt eingeschaltet wird.

  • Die näheren Details behalte ich natürlich für mich, sogar wenn das Risiko der Erweckung des "etwas faden Beigeschmacks" bei einigen Forum-KollegInnen eintritt :)


    Nachdem die körperliche Erkrankung begleitet von ihren inhärenten seelischen und psychischen Leiden trotz unzähligen und jahrelangen Therapien u. medikamentösen Behandlungen voranschreitet, kommt es zu dem zwangsläufigen Stopp, der langzeitigen Krankschreibung. Nun, wie bringt man das der SL bei? Wie lange im Voraus? Gibt es da Fristen? Muss ich der SL den Umfang/die Details meiner Krankheit bekannt machen? Wie stelle ich dann die Kontinuität meines Unterrichts besonders in der Q 1/Q2 sicher? Muss ich meinen Nachfolger mit Curricula, Planung, Materialien, Aufgaben versorgen? Was genau bedeutet die langzeitige Krankschreibung in finanzieller Hinsicht? Wird diese langzeitige Krankschreibung im Fall einer vollständigen Genesung Einfluss auf die späteren beruflichen Pläne haben? Und wenn der Körper doch nicht mitmacht und länger braucht, was dann?


    Ich bedanke mich schon jetzt bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mir helfen können!


    Ich wünsche allen physisch, mental und seelisch gesund zu bleiben, sodass der Spaß an diesem coolen jedoch leider kräfteraubenden Beruf andauert :)


    Denjenigen in NRW und allen anderen, die morgen zurück zur Arbeit kehren: Einen sanften und schönen Einstieg in das neue Schuljahr wünsche ich!

  • Was meinst du mit „kommt es zum zwangsläufigen Stopp der Krankschreibung“ ? Wenn du nicht mehr krankgeschrieben bist, musst du arbeiten gehen.

  • Nachdem die körperliche Erkrankung begleitet von ihren inhärenten seelischen und psychischen Leiden trotz unzähligen und jahrelangen Therapien u. medikamentösen Behandlungen voranschreitet, kommt es zu dem zwangsläufigen Stopp, der langzeitigen Krankschreibung.

    Hä?? Normalerweise wird man krank, geht dann zum Arzt. Der entscheidet, wie lange er einen krank schreibt. Die Krankschreibung schickst du der SL. Fertig.



    Muss ich der SL den Umfang/die Details meiner Krankheit bekannt machen?

    Natürlich nicht. Wenn du nett bist, warnst du ihn, dass es dauern könnte.

    Wie stelle ich dann die Kontinuität meines Unterrichts besonders in der Q 1/Q2 sicher?

    Gar nicht. Das macht die SL.

    Muss ich meinen Nachfolger mit Curricula, Planung, Materialien, Aufgaben versorgen?

    Nein. Du übergibst falls nötig, was du bisher an Noten hast, und dein ausgefülltes Kursheft.

    Was genau bedeutet die langzeitige Krankschreibung in finanzieller Hinsicht? Wird diese langzeitige Krankschreibung im Fall einer vollständigen Genesung Einfluss auf die späteren beruflichen Pläne haben? Und wenn der Körper doch nicht mitmacht und länger braucht, was dann?

    Wenn du verbeamtet bist, bekommst du dein Gehalt erstmal weiter. Dein Arzt muss bestätigen, dass du binnen 6 Monaten wieder voll einsatzfähig bist. Andernfalls kannst du in den Ruhestand versetzt werden. Bist du schon länger als 5 Jahre verbeamtet, bekommst du, was du bisher an Pension erwirtschaftet hast minus Abschläge plus Zuschläge, musst du in den Bestimmungen deines Bundeslands schauen oder, falls das mehr ist, die Mindestpension. Dein Arzt schlägt mit dir abgesprochene Bedingungen für die Wiedereingliederung (z. B. ermäßigte Stundenzahl) vor, gibst du an die SL weiter. Wenn das so bewilligt wird, bekommst du auch in der Zeit dein vorheriges Gehalt weiter. Die Wiedereingliederung sollte aber in den 6 Monaten noch abgeschlossen sein, wenn du vermeiden willst, in den Ruhestand versetzt zu werden. Physische und psychische Stabilität ist ein Kriterium bei der Laufbahnbeurteilung. Ein Vorteil ist es also nicht, wenn man krank ist/war.

    Nun, wie bringt man das der SL bei? Wie lange im Voraus? Gibt es da Fristen?

    Natürlich gibt es keine Fristen. Meist weiß man ja nicht im Voraus, dass man krank wird.

  • turtlebaby: Das habe ich so nicht geschrieben.

    doch ;)


    bitte spucke hier doch etwas weniger Gift und Galle, wir können doch nun wirklich nix für deinen Zustand.


    Frag doch einfach geradeheraus, was du wissen willst, dann gibt's keine Missverständnisse.

  • Ich bin nicht in NRW, aber im Folgenden die Regelungen, wie ich sie kenne. Die Unterschiede bzgl. NRW dürften eher in den Details liegen, meiner Meinung nach. Das alles gilt für Beamter. Bei Angestellten sind die Regelungen meines Wissens nach zum Teil anders.


    Nun, wie bringt man das der SL bei? Wie lange im Voraus? Gibt es da Fristen?
    Ob es Fristen gibt, weiß ich nicht. Je früher die SL Bescheid weiß, desto besser für die Schule natürlich. Sobald die Situation also vorhersehbar ist, würde ich das Gespräch suchen - sofern es nicht Gründe gibt, dies so lange wie möglich zu verschweigen. Eventuell kann die SL auch schon vor der langfristigen Krankschreibung für Entlastung sorgen. Ich würde auf jeden Fall auch den Schwerbehindertenbeauftragten (- der ist auch für solche Fälle zuständig, wenn keine Schwerbehinderung vorhanden ist -) und den PR ins Boot holen uns so weit wie möglich/angemessen informieren.


    Muss ich der SL den Umfang/die Details meiner Krankheit bekannt machen?
    Meiner Ansicht nach muss der SL gar keine Detail wissen. Je mehr er weiß, desto besser kann er sich aber auf die Situation einstellen. Damit meine ich nicht (nur) Fragen der Schulorganisation, sondern vor allem und in erster Linie die Frage, wie er seiner Fürsorgepflicht dir gegenüber nachkommen kann.


    Wie stelle ich dann die Kontinuität meines Unterrichtsbesonders in der Q 1/Q2 sicher? Muss ich meinen Nachfolger mit Curricula, Planung, Materialien, Aufgaben versorgen?
    Zuerst musst du dir bewusst machen, dass wir alle ersetzbar sind. Auch kurzsfristig und ohne Ankündigung. Auch deine Abikurse werden das Abitur hinbekommen, selbst wenn du von heute auf morgen ausfällst. Wie das gewährleistet werden kann, ist Aufgabe der Schulleitung. Setz dich also nicht unter Druck und mach dir kein schlechtes Gewissen. Schon gar nicht darfst du gesundheitliche/medizinische Maßnahme aufschieben, weil du fehlgeleitetes Pflichtgefühl höher bewertest als deine eigene Gesundheit.
    Falls du aber in der Lage bist, deinem Nachfolger eine Auflistung der bisherigen Unterrichtsinhalte etc. oder eine Langzeitplanung zur Verfügung zu stellen, wird der sicherlich dankbar sein. Weitere Arbeitsmaterialien für die Weiterarbeit halte ich nicht nur für unnötig, ich würde sie auch eher als Belastung sehen bzw. ignorieren. Wir sind alle Profis, die meisten von uns haben eigene Vorstellungen und Materialien für die einzelnen Jahrgangsstufen. Mir würde es deshalb leichter fallen, die Klasse einfach zu übernehmen und mein Ding zu machen, als das Gefühl zu haben, jetzt unbedingt das Material des Vorgängers zu verwenden.


    Was genau bedeutetdie langzeitige Krankschreibung in finanzieller Hinsicht?
    Eine Krankschreibung, auch langfristig, hat bei Beamten keinerlei Auswirkungen auf die Besoldung. Sogar wenn du dann langsam wieder arbeiten kannst, wirst du im Rahmen der "Beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahme (BEM)" erstmal nur mit reduzierter Stundenzahl wieder einsteigen und trotzdem deine vollen Bezüge erhalten.


    Wird diese langzeitige Krankschreibung im Fall einer vollständigen Genesung Einfluss auf die späteren beruflichen Pläne haben?
    Das hängt möglicherweise von den beruflichen Plänen ab. Im Falle einer vollständigen Genesung dürftest du formal erstmal keine Nachteile haben. Wie aber die einzelnen Personen, die über deine berufliche Zukunft bspw. bei Bewerbungen auf Funktionsstellen, Abordnungen etc. entscheiden, kann natürlich keiner vorhersagen. Im Zweifelsfall wird da nämlich niemand sagen, dass Frau Valkyrie die Beförderung aufgrund ihrer Krankheit im Jahr 2018 nicht bekommt, sondern sie würden das dann anders begründen: fachlich etc. Oder dein Schulleiter würde bei einer Beurteilung mit hingedrehten Gründen eine schlechtere Note geben etc. Aber ob sie das machen, weiß man nicht. Rein juristisch geht das nicht. Falls du nicht vollständig gesundest, kann es natürlich sein, dass gewisse Einschränkungen auch formal relevant sein können. Andererseits hast du dann vielleicht einen GdB, für den wiederum andere Vorschriften gelten, die dann in diesem speziellen Fall von Vorteil sein können. Hier kann dich der Schwerbehindertenbeauftragte beraten.


    Und wenn der Körperdoch nicht mitmacht und länger braucht, was dann?
    Es gibt in den verschiedenen Bundesländern Fristen, ab wann man bei langfristiger Krankheit zum Amtsarzt geschickt werden kann, damit der Dienstfähigkeit oder eben Dienstunfähigkeit feststellt. Wenn der Amtsarzt dich dann Dienstunfähig schreibt, kannst du nicht weiterarbeiten. Du erhältst dann weiterhin reduzierte Bezgüge, wobei die Höhe davon abhängt, wie lange du schon im Dienst bist. Wie sich das genau errechnet, weiß ich nicht.


    Ich wünsche dir alle Gute!

  • Lieber, geduldiger, stets diplomatischer @WillG wenn hier irgendwann wieder mal ein Moderator ausgelobt werden sollte: bewirb dich! Ist zwar völlig OT, wollte ich aber schon länger mal loswerden :)

  • @ Turtlebaby: Im Wesentlichen, ja! Danke für Dein Angebot! Ich muss erstmal selber mit meinem Problem klar kommen und einen kühlen Kopf bewahren, sodass ich die besten Entscheidungen treffen kann.

  • Ein verbeamteter Lehrer aus dem Bekanntenkreis war 5 oder 6 Monate krankgeschrieben und wurde dann mit 35 pensioniert, nachdem keine Aussicht auf Besserung bestand. Natürlich musste er vorher zum Amtsarzt. (Körperliche Erkrankung mit großen Beeinträchtigungen)

  • Und wenn der Körperdoch nicht mitmacht und länger braucht, was dann?
    Es gibt in den verschiedenen Bundesländern Fristen, ab wann man bei langfristiger Krankheit zum Amtsarzt geschickt werden kann, damit der Dienstfähigkeit oder eben Dienstunfähigkeit feststellt. Wenn der Amtsarzt dich dann Dienstunfähig schreibt, kannst du nicht weiterarbeiten. Du erhältst dann weiterhin reduzierte Bezgüge, wobei die Höhe davon abhängt, wie lange du schon im Dienst bist. Wie sich das genau errechnet, weiß ich nicht.


    Ich wünsche dir alle Gute!

    So einfach ist es nicht. Wie ich oben schrieb, wenn man zu lange krank ist, wird man pensioniert und wenn man erst wenige Dienstjahre hat, fällt die Pension nicht üppig aus.


    Ist man als Beamter länger als 6 Wochen krank, muss man eine Wiedereingliederungsmaßnahme machen (Hamburger Modell).

  • Ein verbeamteter Lehrer aus dem Bekanntenkreis war 5 oder 6 Monate krankgeschrieben und wurde dann mit 35 pensioniert, nachdem keine Aussicht auf Besserung bestand. Natürlich musste er vorher zum Amtsarzt. (Körperliche Erkrankung mit großen Beeinträchtigungen)

    Hallo lamaison2! Das ist wirklich traurig, so jung aus dem Dienst entlassen zu werden...
    Ich bin Beamtin und schon 10 Jahre tätig. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass junge Menschen, die gewisse Lebenswünsche, Zukunftspläne , -projekte und -wünsche haben, sich mit einer so frühzeitigen Entlassung aus dem Dienst abfinden können. Für mich gibt es nichts Schlimmeres, als von den eingenen Kräften verlassen zu werden...


    Bleibt gesund!

  • Ein verbeamteter Lehrer aus dem Bekanntenkreis war 5 oder 6 Monate krankgeschrieben und wurde dann mit 35 pensioniert, nachdem keine Aussicht auf Besserung bestand. Natürlich musste er vorher zum Amtsarzt. (Körperliche Erkrankung mit großen Beeinträchtigungen)

    Was bekommt man da so ungefähr an Bezügen? Viel kann es ja nicht sein. :(

    So einfach ist es nicht. Wie ich oben schrieb, wenn man zu lange krank ist, wird man pensioniert und wenn man erst wenige Dienstjahre hat, fällt die Pension nicht üppig aus.
    Ist man als Beamter länger als 6 Wochen krank, muss man eine Wiedereingliederungsmaßnahme machen (Hamburger Modell).

    Meines Wissens muss man nicht. Man kann. Ich hatte vor 2 Jahren einen Bandscheibenvorfall und habe von meiner Seite um Wiedereingliederung gebeten. Eine andere Kollegin fing gleich wieder voll an.

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