Angabepflicht PKV

  • Google hilft leider nur mäßig weiter deshalb versuche ich es mal hier.


    Muss ich bei den Gesundheitsangaben zum Wechsel in die PKV Silikonimplantate angeben auch wenn die OP mehr als zehn Jahre zurück liegt?


    Bei den Erläuterungen steht zwar, dass man angeben muss wenn OP Material im Körper verblieben ist, aber das bezieht sich doch auf die zehn Jahre bzw. die OPs der vergangenen zehn Jahre, oder?
    Ich bin etwas verwirrt....

  • Ohne die genaue (!) Frage vorliegen zu haben, kann man hier nichts sagen. Ich würde die genau dem Wortlaut nach beantworten. Wenn da nichts bzgl. der letzten 10 Jahre steht, dann gilt das nicht für die letzten 10 Jahre.



    Ich persönlich vermute sowieso, dass plastische Operationen nicht zu dieser Frage zählen, aber hier würde ich deinen Versicherungsverkäufer fragen.

  • Tue mir auch schwer ohne die genaue Frage.


    Allerdings sind fremde Materialien im Körper immer ein Risiko, weshalb ich vermute dass sie auch länger als 10 Jahre angegeben werden müssen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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