keine Interviews mehr auf Schülerhandys erstellen lassen?

  • Habe ich es richtig verstanden, dass wir keine im Unterricht zu erstellenden Produkte, z.B. Interviews, mehr auf Schülergeräten erstellen lassen dürfen, sondern schuleigene Geräte zur Verfügung stellen müssten?

  • Naja, wenn man darüber nachdenkt, dann ist BYOD in der Schule schon so etwas wie der datenschutztechnische Supergau.


    Einerseits haben wir die neue DSVGO, die den Datenschutz in allen Bereichen streng reglementiert, andererseits sollen Schüler mit ihren privaten Geräten fröhlich durch die Schule laufen, Unterrichtsmaterialien, evt. sogar leistungsrelevante Dokumente (Klassenarbeiten / Klausuren), damit erstellen und austauschen, auf Lernplattformen miteinander kommunizieren (wird dann Whatsapp für die Schule verboten und wer kontrolliert das auf den Schülergeräten? Der Lehrer darf ja keine Schülergeräte "durchsuchen". Kommt dann die Polizei?), Lernmaterialien erstellen und austauschen (wozu sicherlich auch Umfragen und das eine odere andere Foto gehören können) und was weiß ich noch alles machen sollen.


    Datenschutz und BYOD schließen sich meiner Meinung nach aus. Und komm mir jetzt keiner mit "Mobile Device Management". Wer soll das administrieren? Und gibt es eine Lösung die ALLE mögliche Geräte und Betriebssysteme in allen Versionen abdeckt? Und jemanden zwingen, so etwas auf einem privat bezahten Gerät zu installieren kann man sowieso nicht. Und in der Schule schon gar nicht.


    Also: Entweder BYOD oder Datenschutz. Aber wie ich unsere glorreiche bundesdeutsche Bildungspolitik kenne, wird sie die Schulen und Lehrer wieder einmal im Regen stehen lassen: "Wir schaffen das." Oder so ähnlich wird es lapidar heißen.


    Gruß !

  • Noch ein paar Sachen, die mir im Zusammenhang mit BYOD und Schule eingefallen sind, und die meiner Ansicht nach noch völlig unklar sind:


    - Sind Schüler in der Schule so etwas wie "Beschäftigte", für die der Arbeitgeber (=Schule) die Veranwortung trägt, was die so den ganzen Tag über mit ihren BYOD-Geräten in der Schule treiben? Ganz analog zur "freien" Wirtschaft, falls der Arbeitgeber die Angestellten zur Nutzung von BYOD-Geräten auffordert?


    - Wer haftet für BYOD-Geräte, die beim auftragsgemäßen Einsatz defekt werden? Der Arbeitgeber (= die Schule) wie in der "freien" Wirtschaft üblich? Die in den meisten Schulordnungen verankerten Grundsätze, dass elektronische Geräte auf eigenes Risiko mitgebracht und verwendet werden, ist wohl kaum haltbar, wenn die Verwendung von BYOD-Geräten im Unterricht praktisch vorausgesetzt wird. Je teurer die Geräte werden, desto eher wird es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Das muss klar geregelt werden, und zwar nicht per Hausordnung, sondern zumindest per ministerieller Rechtsverordnung.


    - Haben Eltern das Recht, die Verwendung der privaten Geräte im Einzelfall einzuschränken ("Mein Kind darf aber nicht auf Whatsapp, Facebook, ...")? Wer kontrolliert das und wer setzt das durch? Lehrer dürfen die Privatgeräte von Schülern, wie bereits erwähnt, nicht "durchsuchen". Das darf nur die Polizei.


    - Wer ist verantwortlich, wenn Kevin Chantalle in einer blöden Position fotografiert oder ihren nicht-gelungenen Unterrichtsbeitrag unbemerkt vom Lehrer während des auftragsgemäßen Einsatzes des BYOD-Gerätes im Unterricht aufnimmt und auf die neueste Mobbing-Seite hochlädt? Wie ist das inbesondere bei Jugendlichen unter 14-Jahren, die nicht deliktsfähig sind und für die erhöhte Anforderungen an die Aufsicht gestellt werden?


    - Kann ein Lehrer gezwungen werdem ein BYOD-Gerät auf eigene Kosten zu beschaffen für das er zusätzlich die volle datenschutzrechtliche Verantwortung trägt, wie das aktuell der Fall ist, falls private elektronische Geräte für den Unterricht eingesetzt werden? Oder hat er Anspruch auf ein Dienstgerät? Und falls ja: Wer adminstriert dieses und wer bezahlt dieses? Die Schule selbst aus dem "normalen" Etat? Der Schulträger aus einem Sonderetat? Der Dienstherr?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Ich finde, das sind (mindestens teilweise) relevante Fragen.


    Ich weiß, dass eine Schule, die hier in der Gegend IPads flächendeckend eingeführt hat, dafür eine Ausnahmegenehmigung vom Landesdatenschutzbeauftragten (oder einer untergeordneten Stelle) bekommen hat. Ich war aber davon ausgegangen, dass es dabei eher um die Apple-IDs ging.


    Bei der Fortbildung, wo ich neulich war, hat die Schule das über einen Mietkauf geregelt. Die Geräte haben dann formal bis zur letzten Rate der Schule gehört.


    Ebenfalls bei dieser Fortbildung wurde gesagt, dass sich die Situation grundlegend ändern wird, wenn Computer / Tablets als Lehrmittel anerkannt sind. Dann kann man als Schule auch genau vorschreiben, was zu kaufen ist und mit welcher Software usw.


    Ebenfalls bei dieser Fortbildung wurde aber gesagt, dass der Datenschutz oft als Mittel vorgeschoben wird, um diese Dinge zu verhindern und dass, wenn man bei den entsprechenden Stellen nachfragt, meist Lösungen gefunden werden können.


    Was ich aber ebenfalls sehr kritisch sehe ist die Tendenz, von Seiten der Regierung die Schulen halt mal machen zu lassen und die Schulen eigene Lösungen finden zu lassen, anstatt mal einige "best practice" Beispiele vorzugeben.


    Was selbstverständlich technisch überhaupt kein Problem ist, ist im schulischen WLAN whatsapp u.a. Dinge zu sperren. Entschließt sich dann ein Schüler, sein Mobilfunknetz zu nutzen, so kann man das natürlich nicht sperren.


    Es wäre schön, wenn die Regierung hier mal ein paar Lösungen anbieten würde.

  • Mikael
    Also zumindest was die Frage anbelangt, ob eine Lehrkraft gezwungen werden kann, sich ein BYOD Gerât zu beschaffen, so kann man ein Fach und schlicht sagen nein. Wir haben von GEW Seite die Frage schon einmal jedoch in einem anderen Zusammenhang ( Anordnung telefonischer Erreichbarkeit) , durchdiskutiert.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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